Frist für Ummeldung des Wohnsitzes überschritten: Muß ich mit einer Strafe rechnen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, musst Du nicht. Du gehst zum Einwohnermeldeamt und meldest den Wohnsitzwechsel nachträglich. Dann wirst Du auch keine Vermieterbescheinigung brauchen.

Mit einer Strafe müßtest Du nur rechnen, wenn Du Dich nicht ummeldest und irgendwann kommt man Dir drauf.

adrian5 
Fragesteller
 10.11.2015, 18:35

Danke für die Antwort! War inzwischen auf dem Einwohnermeldeamt und hab erfahren dass ich doch auch rückwirkend die Vermieterbescheinigung brauche.... ob ich Strafe zahlen muss weiß ich noch nicht, ich hoff mal das beste :-)

bwhoch2  11.11.2015, 08:29
@adrian5

Danke für die Auszeichnung. Interessant zu lesen, dass das EWA die Vermieterbescheinigung jetzt auch rückwirkend will.