Nachwuchs bei Mieter?

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Der Vermieter muß lediglich informiert werden.

Da durch den Nachwuchs evtl. Betriebskosten für Heizung, Warm- und Kaltwasser und Müll steigen können sollte man sich darauf einstellen und jeden Monat ein paar Euro für eine evtl. Nachzahlung beiseite legen.

Der Vermieter sollte seinem Mieter ganz herzlich gratulieren!

Sonst nichts!

Nein, nichts dergleichen.

Wenn der Nachwuchs da ist, kann er aber bei personenbezogenen Betriebskosten in der Abrechnung entsprechend eine weitere Person hinzurechnen.

Nein, nichts davon.

Mein Vermieter passt nichtmals die Nebenkosten an bzw berücksichtigt das Kind die ersten zwei, drei Jahre auch nicht im Schlüssel.

anitari  30.05.2020, 08:29
bzw berücksichtigt das Kind die ersten zwei, drei Jahre auch nicht im Schlüssel.

Das steht wo bzw. sagt wer?

Vorausgesetzt es werden BK überhaupt nach Personen umgelegt zählt Person als Person. Egal ob 1 Tag jung oder 100 Jahre alt.

Ma10ddin  30.05.2020, 10:37
@anitari

Bestimmte Dinge werden bei uns pro Person umgelegt. Und das macht er nicht die ersten 2-3 Jahre. Weil er sagt, Kinder kosten genug Geld.

anitari  30.05.2020, 10:40
@Ma10ddin

Das ist doch gut. Machen aber nicht alle Vermieter so.

Ma10ddin  30.05.2020, 11:18
@anitari

Klar ist das gut. Hab echt Glück mit meinem Vermieter.

nein, muß er nicht

bwhoch2  30.05.2020, 09:45

Doch: Glückwünsche vorbereiten, Geschenk besorgen.