Muss ich mich ummelden (Zwischenmiete)?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hinsichtlich des Bundesmeldegesetzes ist es egal, was für einen Mietvertrag du hast, ob befristet oder unbefristet. Es gibt auch Fälle, wo man gar keinen Mietvertrag bekommt, weil man kostenlos bei einem Bekannten oder Familie unterkommt.

Wenn du planst, maximal 6 Monate in dieser Zweitwohnung zu bleiben, und deinen Hauptwohsitz behälst, brauchst du dich dort nicht anmelden. In sofern hast du das Gesetz richtig verstanden.

Was im Mietvertrag steht interessiert nicht.

Seit 2015 Bedarf es einer gesonderten Bescheinigung in der dein Wohnungsgeber (in der Regel der Vermieter) den Einzug bestätigt.

Ob befristet oder nicht ist egal.

Eine Meldepflicht besteht in deinem Fall nicht, da du die neue Wohnung nicht länger als 6 Monate bewohnst. Stellst du aber fest, dass du doch länger als 6 Monate dort wohnen wirst, hast du dich ab Kenntnisnahme dieser Tatsache innerhalb von 2 Wochen anzumelden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Diese sogenannte "Zwischenmiete" gibt es nicht. Es gibt nur befristete oder unbefristete Mietverträge und speziell für deinen Fall "Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch" nach §549 BGB, wo keine Ummeldung erfolgen muss.

gibt es dafür ein spezielle Vertrag?

was muss ich von meiner Seite machen?

@Benjamin1122

Überschrift über den Mietvertrag : Mietvertrag über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch.

Bezug: BGB § 349 (2) 1.

Damit wird die Befristung nach § 575 entkräftet. Die vertragschließenden Parteien sind sich über die Dauer des Mietverhältnisses ohne weitere Begründung einig. Eine Ummeldung muss nicht erfolgen.

Wenn du absehen kannst, dass du WENIGER als 6 Monate dort wohnst, musst du dich nicht mit Zweitwohnsitz anmelden. Aber als Student weißt du das doch gar nicht.