Beschwerde beim Vermieter --> Rauswurf?

14 Antworten

Schau mal nach..ob der Grund hier festgehalten ist??

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

a) Eine Vertragsverletzung des Mieters (eine einmalige Vertragsverletzung soll hier bereits ausreichen). Gemeint sind in erster Linie solche Vertragsverletzungen, die zu einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens führen.

(Vertragsverletzungen, die einen vertragswidrigen Gebrauch darstellen, werden dagegen von der fristlosen Kündigungsmöglichkeit des § 553 BGB erfasst.)

b) Die Vertragsverletzung muss vom Mieter verschuldet sein. Wichtig: Ist der Mieter schuldunfähig, z.B. infolge einer psychischen Erkrankung, so mangelt es an der Voraussetzung 'Verschulden'. Trotzdem kann der Vermieter kündigen und zwar wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Störung auch unter der nötigen Rücksicht auf kranke Menschen nicht mehr hinnehmbar ist.

b) Dem Vermieter muss die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar sein. Voraussetzung für die Unzumutbarkeit wird regelmäßig sein, dass der Mieter abgemahnt wurde und trotz der Abmahnung die Störung fortsetzt.

Grundsätzlich ist eine Fristsetzung zur Abhilfe bzw. eine Abmahnung seitens des Vermieters aber nicht erforderlich, denn bereits eine einmalige Vertragsverletzung kann für die fristlose Kündigung ausreichen.

KANN der Vermieter dem "Übeltäter" kündigen.

Verstöße gegen die Hausordnung können, wenn Abmahnungen nicht fruchten, zur Kündigung berechtigen. Auf jeden Fall zu einer Fristgerechten.

Müssen muß der Vermieter natürlich nicht kündigen.

Beschweren kann man sich beim Vermieter immer und eigentlich sollte dieser auch reagieren und dem entsprechenden Mieter Bescheid geben.

Kündigen kann man nur dann wenn es wirklich schwerwiegende Gründe sind wie körperliche Angriffe etc.

Die Treppe nicht zu putzen, ist erst mal kein Kündigungsgrund. Allerdings muss sich bei Beschwerden der übrigen Hausgemeinschaft der Vermieter darum kümmern, dass die Hausordnung von allen eingehalten wird. Tut dieser eine Mieter das nicht, kann der Vermieter einen anderen Mieter (wenn dieser zustimmt) mit dem Reinigen beauftragen oder sogar einen Reinigungsdienst und die Kosten dann dem säumigen Mieter in Rechnung stellen.

Kurz und Knapp,

Ja, er KÖNNTE. Voraussetzung wäre allerdings zunächst eine ABMAHNUNG. Wenn sich danach nichts ändert UND weiterhin ALLE weiteren Mieter sich immer noch beschwerden, dann kann er kündigen. EVTL. sogar FRISTLOS.