Wohnungsdurchsuchung. Muss konkret im Beschluss stehen, was gesucht wird?

3 Antworten

  1. Das hängt vom Verdacht der Beamten ab. Geht es beispielsweise um Internetkriminalität, so wird sich der Durchsuchungsbeschluss auf Computer, Festplatten etc beschränken. Geht es um Rauschgift, Waffen etc dann wird wohl die ganze Wohnung nach Verstecken abgesucht. Also das ist Sache des Einzelfalles.
  2. Wird der gesuchte Gegenstand freiwillig herausgegeben so gibt es keine Grundlage für die Durchsuchung mehr. Wenn die Polizei z.B. eine Waffe sucht und diese wird herausgegeben wird nichts mehr durchsucht. Einzig wenn der Verdacht besteht dass noch mehr illegale Gegenstände in der Wohnung sind darf weiter gesucht werden. Wenn man jetzt Waffen und Drogen zu Hause hat und die Polizei kommt um nach den Waffen zu suchen, dann macht es Sinn diese herauszugeben weil man damit eine Durchsuchung und den Fund der Drogen abwenden kann.
  3. Das Demolieren der Wohnung muss angebracht sein. Das heißt es muss wirklich einen starken Verdacht geben dass z.B. unter den Fliesen etwas versteckt ist. Einfach mal so weil man nichts gefunden hat darf das fremde Eigentum nicht beschädigt werden.
Hanni748 
Fragesteller
 11.04.2019, 16:23

Zu Punkt 1 - weißt du, wie es sich da speziell bei Steuerhinterziehung verhält? Sind da einzelne Dinge oder immer generell die ganze Bude dran? Muss denn ein gesuchter Gegenstand überhaupt benannt werden?

Zu Punkt 2 - Also wenn im Beschluss steht "Handy, externe Speichermedien, PC" und der Beschuldigte alle drei Dinge herausgibt, dürfen die Beamten dann trotzdem nach einem zweiten Handy/Laptop oder weiteren USB-Sticks suchen?

OutL4w99  11.04.2019, 16:59
@Hanni748

Also eine genaue Benennung des Gegenstandes muss nicht vorliegen. Es geht ja eben um Beweissicherung und man kann im Vornherein nicht genau sagen welche Gegenstände eine Person besitzt die sie möglicherweise belasten könnten. Wenn Handy, PC und Speichermedien aufgeführt sind dann dürfen grundsätzlich alle solchen Geräte mitgenommen werden. Wenn jetzt ein Handy so bereitwillig herausgegeben wird, ist es dennoch sehr wahrscheinlich dass sich weitere PCs etc in der Wohnung befinden und man würde danach suchen. Steuerhinterziehung ist ja ein sehr weit gefasster Verdacht, dort kann jeder USB Stick zur Beweislast beitragen.

Die Möglichkeit zur Abwendung der Durchsuchung durch Herausgabe ist mehr für konkrete Verdachtssituationen gedacht, z.B. wenn nach einer Waffe oder ähnliches gesucht wird. Dennoch liegt es im Ermessen der Polizei bei Verdacht darauf dass sich weitere solche Gegenstände in der Wohnung befinden auch danach zu suchen.

furbo  11.04.2019, 17:35
@Hanni748

Bei Steuerhinterziehung wäre es aber weniger die Polizei, sondern Steuer- oder Zollfahndung, die durchsuchen.

Hallo,

  1. Im Durchsuchungbeschluss steht zunächst einmal der Durchsuchungsgrund, also in deinem Fallbeispiel wegen Steuerhinterziehung.

Dann steht in der Regel eine Art Allgemeinklausel, also in deinem Fall. "Die Durchsuchung soll dazu dienen, Schriftstücke zu finden, welche als weiter Beweismittel bzgl. des Anfangverdachts dienen können. Diese Anordnung erstreckt sich zudem auf elektronische Speichermedien, auch wenn die enthaltenen Daten an einem externen Speicherort hinterlegt sind (damit ist z.B. eine Cloud gemeint). Für alle nach diesem Beschluss relevanten Gegenstände ist zeitlich eine Beschlagnahme angeordnet."

"Pauschalbeschlüsse" gibt es erstmal nicht. Wenn natürlich während der Durchsuchung irgendwas gefunden wird, was entweder an sich bereits strafbar ist oder den Verdacht auf weitere Straftaten begründet, kann das durch die Polizisten sichergestellt werden, auch wenn es nicht in dem Durchsuchungsbeschluss aufgeführt ist. Klassisches Beispiel: Es wird das Handy des Beschuldigten gesucht, hierbei werden Drogen gefunden. Dann wäre es natürlich rechtsstaatlich dumm, die Drogen nicht mitnehmen zu dürfen...

2. Zunächstmal darf die Durchsuchung natürlich dennoch durchgeführt werden, aus genau den von dir genannten Gründen. Wer sagt mir denn, das das Handy, was er mir aushändigt, tatsächlich das Handy ist, was ich suche? Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wenn mein Gegenüber kooperativ ist und noch nie negativ aufgefallen ist UND mir alles aushändigt, dann schau ich in der restlichen Wohnung noch grob drüber, aber zerleg ihm natürlich nicht mehr die Bude... sonst ist der nie wieder kooperativ. Wenns ein Vollidiot ist, bei dem ich schon zum 10. mal bin, weil er nicht dazulernen will, dann schau ich auch beim 11. mal noch alles detailliert an... in der Hoffnung, dass ers endlich mal kapiert.

3. Mit Maß und Ziel. Wenn ich ein Handy suche, dann ist das nicht unter einer Fliese versteckt. Wenn ich Drogen suche, kann das sehr wohl in einem Türrahmen verbaut sein. Da gehts halt drum, wie weit der Anfangsverdacht schon fortgeschritten ist. Bin ich mir absolut sicher, dass wir bei einem Schmutzbuckel durchsuchen und der z.B. mit Drogen dealt, dann hol ich auch nen Drogenhund dazu. Der zerfetzt dementsprechend alles, wenn er was riecht, aber das ist rechtlich ok. Blöd wäre es nur, wenn die Wohnung danach ein Schlachtfeld ist und NICHTS gefunden wird... dann wäre der Dienstherr ggf. schadensersatzpflichtig... kommt auch vor, ist kein Weltuntergang, aber ist halt eher uncool.

Viel Erfolg mit deinem Buch!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hanni748 
Fragesteller
 11.04.2019, 18:40

Ah du arbeitest in dem Bereich? Cool dann bin ich ja beim Fachmann! :D

Oki danke. Zu Punkt 2. - also nehmen wir mal an, auf dem Beschluss steht Laptop, USB Stick, Festplatte, Handy, Steuerunterlagen. Exakt diese Dinge sucht der Beschuldigte raus und bittet die Beamten dann höflich zu gehen, damit er zu seinem Anwalt fahren kann. Selbst dann dürften die Beamten einfach bleiben und weiter die Wohnung durchsuchen? Auch wenn sie alles haben, was gefordert wurde?

Könnte er dann ggf. auch einfach fahren und die Beamten mit der Frau allein in der Bude lassen? Was wenn er dabei was mitnimmt? (Das wäre eine gute Möglichkeit wie der Beamte in meinem Buch die Frau des Beschuldigten näher kennenlernen könnte :D)

Dommie1306  11.04.2019, 20:18
@Hanni748
Oki danke. Zu Punkt 2. - also nehmen wir mal an, auf dem Beschluss steht Laptop, USB Stick, Festplatte, Handy, Steuerunterlagen.

"Steuerunterlagen, nicht nur in Papierform sowie sämtliche elektronische Speichermedien"

Einfache Frage: Wieviel USB Sticks hast du?

Ich hab allein jetzt gerade in diesem Moment auf meinem Schreibtisch griffbereit 4 rumliegen.

Ich bin jetzt der böse Täter, der einen 5. USB Stick im Küchenschub beim Besteck versteckt hat, auf dem alle meine Taten dokumentiert sind. Die Polizei kommt und ich händige meine 4 USB Sticks aus, welche vorm PC liegen. Was glaubst du macht die Polizei, wenn ich dann sag, sie sollen sich schleichen?^^

Bei der Durchsuchung hat der Betroffene ein Anwesenheitsrecht. Zudem hat er das Recht auf einen sogenannten "Durchsuchungszeugen". Das kann z.B. ein Nachbar sein... meistens ist das ein "neutraler" Gemeindebeamter (aber noch häufiger verzichtet der Betroffene darauf, einen Durchsuchungszeugen hinzu zu ziehen, will ja nicht, dass jeder weiß, dass die Polizei bei ihm ist^^).

Anstatt selber bei der Durchsuchung anwesend zu sein, darf er das "Anwesenheitsrecht" auch einen Familienangehörigen übertragen, das geht, ja. Gewöhnlich wollen die aber bei der Durchsuchung dabei sein, also brauchst du schon einen vernünftigen Twist, wieso er sich vom Acker macht... Anwalt halte ich in dem Fall nicht für die beste Variante, den kann er auch anrufen und als Durchsuchungszeugen dazu holen, wenn er ihn unbedingt gleich haben möchte.

Was wenn er dabei was mitnimmt?

Jup, weil wir nämlich alle absolute Vollnieten in unserem Job sind :D

Nein, zunächst wird die Person durchsucht. Will sich die Person vom Durchsuchungsobjekt entfernen, wird sie ERNEUT durchsucht, damit sie nichts eingesteckt hat. Will sie z.B. mit dem Auto wegfahren, wird außerdem das Fahrzeug durchsucht, damit nicht genau da drin die Beweismittel waren. In der Zwischenzeit steht der Betroffene entweder neben dem Fahrzeug, oder - besser - sitzt auf einem Stuhl, rührt sich nicht und wird von einem weiteren Kollegen beobachtet... damit er nichts wegnimmt!

(Tztztz, wir sind nicht alle Totto und Harry oder Hubert und Staller oder wie diese Größen alle heißen ^^)

Schreib doch was du für richtig hältst , so machen es doch alle Autoren ; selbst manche Zeitungen füttern Enten !

Hanni748 
Fragesteller
 11.04.2019, 16:27

Nein ich recherchiere lieber, wie die wahren Verhältnisse sind. Andernfalls kann es auch sein, das mein Buch sonst schlecht bewertet wird.