Durchsuchungsbeschluss &Co per Telefon... LEGAL?!

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist alles VÖLLIG legal. Und wenn nicht, bringt es Dir auch nix. Zu den Fakten:

Heutzutage ist es normal, daß es einen Richter je Amtsgerichtsbezirk gibt, der Bereitschaftsdienst schiebt. Der ist für die Verkündung von Haftbefehlen oder eben auch für die Genehmigung von Durchsuchungen zuständig.

Wenn eine Hausdurchsuchung ohne Beschluß stattfindet, dann kann der Durchsuchte der Durchsuchung widersprechen. Dann werden alle sichergestellten Gegenstände versiegelt. Wenn ein Richter die Durchsuchung für rechtswidrig erklärt, dann sind die Sachen hinterher wieder an den Beschuldigten heraus zu geben und dürfen nicht verwendet werden.

In Deinem Fall gab es im Nachhinein eine richterliche Genehmigung. Die ganzen Telefonate sind also sowieso total egal - die Durchsuchungen wurden durch einen Beschluß legitimiert, nur darum geht es. Und selbstverständlich bleiben beschlagnahmte Gegenstände bis zum Abschluß eines Strafverfahrens weiter beschlagnahmt. Da hat niemand ein Recht auf Rückgabe. Hab es gerade erlebt, daß ein Tatopfer wegen versuchten Mordes seine eigene Kleidung erst nach 6 Jahren wieder bekommen hat. Weil die Kleidung ja wegen der DNA Beweismittel hätte sein können. Man hat den Täter halt nur nie ermittelt.

  1. Es gibt oftmals einen richterlichen Bereitschaftsdienst, der rund um die Uhr Durchsuchungsbefehle ausstellen kann.

  2. Zur Not geht es auch ohne. Die magischen Wörter lauten "Gefahr im Verzug".

  3. Der Durchsuchungsbeschluß wurde nachgeliefert, also ist der Teil korrekt erledigt.

  4. Nachdem hier der Vorwurf einer Straftat im Raum steht, solltest Du einen Anwalt konsultieren. Der berät Dich auch kompetent darüber, ob hier alles korrekt abgewickelt wurde oder ggfs. Verfahrensfehler gemacht wurde, die Du ausnutzen kannst.

Hierfür ist weder der Rat eines "guten Freundes" noch die Ratschläge hier ausreichend..

Falls ein Richter überhaupt einen Beschluss gefast hast, dann darf die Polizei nur das was der Richter erlaubt.

Weil man Dir keinen richterlichen Beschluss gezeigt hat, darf sich die Polizei auch nicht darauf berufen. Außerdem hast Du das Recht eine Kopie vom richterlichen Beschluss zu verlangen.

Danach hast Du solange das Recht jede polizeiliche Maßnahme zu verweigern, bis man Dir den Beschluss aushändigt.

Mache Angaben zur Person, dh Vor-, Familien - und Geburtsnamen sowie Ort und Tag der Geburt und dann schweige.

Sage immer das Du jetzt gehen willst und geh.

Glaube keinen falschen Antworten von Polizeibeamten hier bei GF !

superseegers  07.05.2021, 19:17

Das ist falsch.

grundsätzlich gibt es immer einen staatsanwalt, der dienst hat und auch telefonisch einen durchsuchungsbefehl, haftbefehl oder ähnliches austellen kann. dieser wird, wie du feststellen dann telefonisch nachgereicht.

schliesslcih bestand die gefahr, das du die bilder löschst und spraydosen und ähnliches aus dem haus schaffst, vernichtung von beweismittel.

eine regel, das man nach 3 tagen seinen besitz wiederbekommt, denke ich, gibt es nicht. bzw. wird im durchsuchungsbefehl stehen, das die sachen bis auf weiteres bei der polizei verbleiben.

TealC 
Fragesteller
 05.09.2012, 22:09

darf ih den jetzt anzeigen wegen..............??

larry2010  05.09.2012, 22:20
@TealC

du solltest dir dringend fachlichen rat von einen anwalt holen.

wie hier auch andere schreiben, ist die polizei im recht.

du kannst gern anrufen, ob du das handy bekommst.

Die haben Dir Angst gemacht und Dich voll verarscht. Durchsuchungsbeschluss per Telefon.... das gibts nur in Filmen. Hättest Dein Handy sperren und den Polizisten nicht in die Wohnung lassen dürfen.

Ich rate Dir einen Anwalt anzurufen. Du musst den nicht gleich verpflichten, aber ein zwei Worte kann er Dir sicher auch so verraten und dann abschätzen was zu tun ist.