Polizei kommt wegen ruhestörung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht und steht in Artikel 13 unseres Grundgesetzes! Sprich, Du bist der Herr über Deine Wohnung und Du bestimmst, wer Deine Wohnung betreten darf und wer nicht. Das gilt erstmal auch für die Polizei. 

Die darf Deine Wohnung gegen Deinen Willen nur in zwei Fällen betreten: 

a) Sie haben einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss

 oder b) Es besteht Gefahr im Verzug, d.h. die Polizei muss sofort eingreifen, um jemand in Gefahr zu schützen oder jemanden festzunehmen, der eine schwere Straftat begangen hat.

Solange sich auf Deiner Party also kein Schwerverbrecher versteckt von dem die Polizei weiß, es brennt oder jemand verprügelt wird o.ä. darf die Polizei Deine Wohnung nicht betreten, wenn Du das nicht möchtest. Deswegen haben sie Dich ja auch um Erlaubnis gefragt.

Von einer "Party" hat der Fragesteller nichts erwähnt. Wir wissen nicht, was die Ursache für die Ruhestörung war oder worum es eigentlich ging. Könnten auch Schreie gewesen sein.

@ettchen

Und? Was soll uns Dein Kommentar hier helfen? Das ist ein Beispiel, er hat auch nicht geschrieben, ob es brennt oder nicht! Ändert aber nichts daran wie die Gesetzeslage ist, oder?

@Lattepfosten

Hallo,

die Polizei kam, weil ich mit Freunden etwas Lautstark fußball geschaut habe. Ich wollte nur wissen, ob die Beamten rein könnten, WENN ich nein gesagt hätte, als er mich gefragt hat.

@Francesco1996

Eben, so habe ich es auch verstanden und die Frage ist doch oben beantwortet. Sie hätten die Wohnung in diesem Fall nicht betreten dürfen.

Möchtest du es wirklich so genau wissen, dann hau ich mal paar Dinger raus:

Wir sind hier nicht im Bereich des Strafrechts, weil ich so etwas nicht erkannt habe im Sachverhalt. Also fällt die StPO weg und somit der § 102 StPO.

Bei einer klassischen Ruhestörung sind wir im Gefahrenabwehrrecht, weil hier bereits eine Störung durch eine Lautstärke eingetreten ist. Das heißt, das Gefahrenabwehrrecht des jeweiligen Bundeslandes ist die Rechtsgrundlage für ein Einschreiten der Polizeibeamten.

Generell ist es so, dass die Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde ohne Grund nicht einschreiten darf, also auch die Wohnung nicht betreten darf.

Die Polizeibeamten wählen in der Regel ihre Maßnahmen so, dass sie auch bei Gegenwillen (also Einspruch durch den Bürger) durchsetzbar sind, also mit unmittelbarem Zwang, denn nichts ist peinlicher als eine Maßnahme anzudrohen, die der Bürger ablehnt, und die Polizei ohne Erfolg wieder heimfahren muss.

Die Gesetze aller Bundesländer sind im Gefahrenabwehrrecht nicht einheitlich, jedoch sehr ähnlich.
In Hamburg ist die Rechtsgrundlage für das Betreten von Wohnungen auch bei Ruhestörungen der § 16 SOG, wenn diese wirklich die Ruhe stört, also zB die Nachbarn nicht einschlafen können.

§ 16 (2) SOG besagt:

Eine Wohnung

darf ohne Einwilligung des Inhabers

betreten und durchsucht werden, wenn

...

3.

von der Wohnung Emissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen,

Was bedeutet das? Für dich konkret, dass von deiner Wohnung überhöhte Laustärke (Emissionen) ausgeht, die deine Nachbarn derart stören, dass sie sich belästigt fühlen und anrufen. Das heißt nicht, dass bei jeder Ruhestörung deine Wohnung gestürmt wird. Das wird jedes Mal erneut geprüft, ob die Voraussetzungen gegeben ist.

Die Polizei fragt aber gern mal, ob du damit einverstanden bist, dass die Polizei die Wohnung betreten darf. Da du mit "ja" mit einer polizeilichen Maßnahmen einverstanden bist, braucht man keine Rechtsgrundlage mehr, weil du freiwillig der Polizei den Zutritt gewährst. Zeigst du die einschreitenden Beamten wegen Hausfriedensbruchs im Nachhinein an, wird er Richter dich fragen, warum du dann damit einverstanden warst. Man sichert sich als Polizeibeamter auch selbst ab.

Verstehst du den Sinn?

Warum sollte ein Richter den Hausfriedensbruch bearbeiten, wenn doch die Beamten eine Rechtsgrundlage für ihr Einschreiten hatten?!

@Still

Weil Polizeibeamte keine Richter sind und nur als Ermittlungspersonen der StA fungieren. Außerdem habe ich im Beispiel angenommen, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, damit der TE sich ein Bild davon machen kann, was du anscheinend nicht machen konntest. Schade.

Verstehe auch nicht, warum dieser Punkt an dieser Stelle für dich relevant sein sollte *kopfschüttel*.


dann habe ich den beamten vor der Tür erzählt wieso, weshalb warum. Dann meinte er, "dürfen wir mal rein kommen.."

Na, ist doch klar. Du hast den Beamten etwas erzählt (warum erzählst du uns das nicht?) und die wollten das eben fix überprüfen. Mehr kann man im Moment nicht sagen, da du uns verschweigst, was du den Beamten gesagt hast beziehungsweise was genau bei dir los war.
Vielleicht haben die Nachbarn ja wegen lauter Schreie die Cops gerufen oder wegen des Klangs von Gewehrschüssen. Dann wäre für ein Betreten der Cops deine Erlaubnis gar nicht erforderlich gewesen. Du sagst uns ja nicht, was da los war.

Im jeweiligen POLG ist geregelt, dass die Beamten die Wohnung betreten dürfen, wenn von ihr eine Ruhestörung ausgeht. Das ist etwas anderes als eine Durchsuchung!

Ich glaub nicht das die es dann einfach dürfen.

Nur das würde den dann halt komisch vorkommen.

Und wenn man nichts zu verbergen hat, kann man sie ja auch rein lassen. Es muss ja nicht die Ganze Nachbarschaft immer wissen warum die Polizei bei einem ist.