wohnungsbesichtigungstermine, wieviele termine kann der vermieter/ hausverwaltung verlangen?
hallo, aufgrund eines einbruches habe ich meine wohung fristgemäss gekündigt. die hausverwaltung hat sich die wohnung nach dem einbruch nicht angeschaut. die tür, das türblatt ist immer noch kaputt. nun möcht die hausverwaltung von mir je 2 termine pro woche zur wohnungsbesichtigung haben. ist das so in ordnung? ich habe für den monat märz nur zwei termine insgesamt vorgeschlagen. die hausverwaltung droht jetzt, dass ich für den mietausfall aufkommen muss, wenn die keinen mieter finden. sind zwei termine pro woche nicht zuviel? die haben mir einen brief gesendet und mir angekündigt, dass die meine telefonnummer mietinteressenten weitergeben. dies geschah ohne meine zustimmung. ist das rechtens? was kann ich machen? auf welche parargraphen kann ich mich berufen? danke für rückantwort.
2 Antworten
2 Termine pro Woche gehen in Ordnung.
Auch wenn es für dich unangenehm sein mag, dass Fremde deine Wohnung betreten, so würde ich an deiner Stelle es hier nicht auf eine Konfrontation ankommen lassen. Denn natürlich muss der Vermieter versuchen den wirtschaftlichen Schaden, der durch deine Kündigung droht, abzuwenden.
Wenn die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, wären es bei deinen Vorstellungen also 6 Besuche, die du erdulden müsstest. Das ist sehr knapp bemessen. Bei einem Rechtsstreit müsste der Vermieter nachweisen, dass eine Neuvermietung bei nur 6 Besichtigungsterminen nicht möglich war und du müsstest nachweisen, dass dir 2 Besichtigungstermine pro Woche nicht zuzumuten sind. Das ist dann letztlich ein Glücksspiel, wie der Richter dies beurteilt, auf das ich mich an deiner Stelle nicht einlassen würde. Vielleicht findet ihr ja einen Kompromiss. Das ist für beide Seiten billiger und Nervenschondender.
Das mit den Besichtigungsterminen ist durchaus zulässig. Wobei diese allerdings so zusammenzufassen sind, dass der Mieter nicht mehr als nötig belästigt wird. Heist, er kann dir nicht jeden Tag zu 5 verschiedenen Zeiten jeweils eine Person vorbeischicken sondern muss diese 5 Interessenten an einem Termin zusammenfassen. Das habe ich "damals" rausbekommen, als ich eine ähnlich Situation selbst hatte (nur ohne den Einbruch).
Die Weitergabe der Telefonnummer dürfte nich zulässig sein.
Rechtsverbindliche Auskünfte bekommst du aber nur von einem Anwalt.
hallo Danke für die schnelle Antwort. die Hausverwaltung möchte von mir je einen Termin mit einer halben Stunde. müssen das tatsächlich zwei Tage die Woche sein. Ich bin berufstätig.