Wohnungsbesichtigung verweigern?
Ich weiß, dass ich 1-2 mal pro Woche Wohnungsbesichtigungen jeweils im zeitlichen Rahmen von 2-3 Stunden dulden muss.
Jetzt ist es aber so, dass mein Vermieter mir für den 06.02. 6 Termine in der Zeit von 15:30-18:00 Uhr zur Besichtigung meiner Wohnung gegeben hat, von welchen aber nur 2 erschienen sind.
Jetzt hat er am 10.02 zwischen 16 und 18 Uhr nochmal 2 Termine gemacht, welche ich aber abgesagt habe da ich es nicht einsehe 2 Stunden für 2 Besichtigungen Gewehr bei Fuß zu stehen, welche evtl. nicht mal erscheinen werden. Ich habe ihm mitgeteilt, die Termine innerhalb einer halben Stunde zu machen.
Darf ich das so machen oder nicht. Ich weiß, dass ich den Zutritt verweigern kann, was aber evtl. Schadensersatzforderungen mit sich ziehen kann.
MfG
2 Antworten
Er kann dir nicht einfach Termine vorschreiben, sondern muss sie mit dir absprechen. Am einfachsten wäre es, wenn du ihm zwei Termine für max. zwei Stunden pro Woche nennst, an denen du für Besichtigungen zur Verfügung stehst. Der Vermieter muss sich nach dir richten, nicht du nach dem Vermieter. Um weiteren Stress zu vermeiden, würde ich nun den Termin einhalten und nach der Besichtigung deinem Vermieter mitteilen, dass du in der Woche z. B. Mittwochs und Freitags von 17 - 18 Uhr für Besichtigungen zur Verfügung stehst.
Ich nehme an, dass dein Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung dabei ist? Du brauchst die nämlich nicht durchzuführen.
Der Vermieter muß sich nach deinem Zeitplan richten, nicht umgekehrt.
Am besten legst Du selbst 1 - 2 Termine a ca 1 Stunde (das reicht) pro Woche für Besichtigungen mit Mietinteressenten fest und teilst sie dem Vermieter nachweisbar mit.
Du mußt Interessenten auch nicht die Wohnung zeigen. Das ist Sache des Vermieters.
Das einzige was Du mußt ist Besichtigungen, im angemessenen Rahmen, ermöglichen.