Wohnung gekündigt, ab wann ich besichtigung mit Nachmieter machen

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Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Urteilen herausgearbeitet, dass es ausreichend ist, wenn der Mieter Besichtigungen ein bis zweimal pro Woche für 2-3 Stunden duldet (z. B. LG Kiel, WM 1993, 52; LG Frankfurt a. M., NZM 2002, 696).

Quelle: http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/das-recht-des-vermieters-zur-besichtigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html

Zwar kann der Mieter in Ausübung seines Hausrechts grundsätzlich dem Vermieter sowie den Mietinteressenten den Zutritt zur Wohnung verweigern, allerdings besteht in diesem Fall die Gefahr, dass sich der Mieter Schadenersatzforderungen, beispielsweise für die Kosten der Besichtigung und eventuelle Mietausfälle, aussetzt.

Auf diese Schadensersatzpflicht würde ich den Mieter explizit hinweisen und nochmals um Nennung von 1-2 Terminen bitten.

Der Noch-Mieter muss einer Besichtigung zustimmen nach vorheriger Terminvereinbarung.

Schreibe ihm einen Brief PER EINSCHREIBEN und schlage 3 Besichtigungstermine vor. Setze (Datum!) einen Termin zur Beantwortung.

Habe dem Nochmieter schriftlich 3 weitere Termine gegeben , es kommt keine Reaktion von Ihm. Warte seit 3 Tagen darauf, der nächste Besichtigungstermin wäre Freitag, und 2 Wochen später.

Was mache ich wenn er weiter schweigt, persönlich kein Kontakt möglich es eskaliert von seiner Seite sofort.

Das ich bei nicht vermietung weitere Miete fordern kann ist mir klar, aber Miete kommt vom Jobcenter, bei ihm ist nichts zu holen !

Meine ehrliche Meinung. Lass es gut sein und warte bis der Mieter ausgezogen ist. Sind ja nur noch 2 Wochen. Wenn er denn wirklich auszieht.

Du hast zwar das Recht auf Deiner Seite, aber was nutzen Dir rechtliche Schritte, wenn nichts zu holen ist.

Das kostet nur Deine Nerven und Dein Geld.

Und wenn das so ein Stinkstiefel ist wie Dur schreibst, könnte es sein das er die Wohnung in einem katastrophalen Zustand "vorzeigt" oder sich bei Besichtigungen daneben benimmt.

dein mieter MUSS dir termine geben, um die wohnung kurzfristig wieder vermieten

zu koennen.... wenn er es nicht macht, kannst du die ausgefallene miete durch

einen rechtsanwalt einklagen !

MÜSSEN tut der Mieter gar nix. Allerdings ist es korrekt, dass er sich ggf schadensersatzpflichtig macht für ev. Mietausfälle.

@Dea2010

Ich denke mal, das hat ThinkTwiceNow ja mit Müssen gemeint. Im MV steht in der Regel, dass man Besichtigungstermine zulassen muss. Die Konsequenz daraus ist dann eben eine weitere Mietzahlung, wenn die Wohnung wegen einer entsprechenden Weigerung nicht vermietet werden kann.

Wohnung gekündigt, ab wann ich besichtigung mit Nachmieter machen

Ab dem Tag an dem Du von der Kündigung Kenntnis genommen hast. Natürlich in angemessenem Rahmen und nach Terminabsprache.

Teil dem Mieter schriftlich mit das er sich schadenersatzpflichtig macht wenn er Besichtigungen grundlos verhindert und Du darum nicht nahtlos bzw. erst verspätet neuvermieten kannst.

mehr dazu hier http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm