Wohnungsbesichtigung während meines Urlaubs?

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Im Mietrechtslexikon steht folgendes,was mir auch logisch erscheint:

Schlüsselhinterlegung

Für den Fall, dass der Mieter längere Zeit (mehrere Tage) abwesend (Arbeit, Urlaub, Krankheit) ist, muss er dem Vermieter oder einer anderen Vertrauensperson die Schlüssel überlassen, damit eine Besichtigung durchgeführt werden kann. Es genügt aber auch, dass der Mieter für den Vermieter (Handy) zumindest erreichbar ist, und so sichergestellt ist, das der Vermieter eine angemeldete Besichtigung auch in Abwesenheit des Mieters durchführen kann. In aller Regel (Ausnahme Verkaufbesichtigungen) ist es dem Vermieter aber zuzumuten so lange abzuwarten, bis eine persönliche Teilnahme des Mieters möglich ist.


Wenn der Vermieter nur wenige Besichtigungstermine durchführen kann,ist es für ihn auch schwieriger die Wohnung schnell wieder zu vermieten.

Muss ich nun eine Person beauftragen, welche die Wohnungbesichtigungen durch meine vier Wände führt?

Kann er beweisen,dass Sie die Wohnungsvermittlung erschweren oder wissentlich behindern,kann es zu Schadenersatzforderungen kommen.

Es gibt halt immer Zwei Seiten;Rechte und Pflichten.

Warum geben Sie nicht einem Bekannten die Schlüssel,der soll dann jede Woche einmal zur Verfügungung stehen.

du musst gar niochts. DU bezahlst Miete, also kannst du bestimmen wer wann in deine Wohnung kommt. Aber: es wäre natürlich nur fair, wenn du jemanden zur Besichtigung reinläst. Teile dem makler klipp und klar mit, wann er Besichtigungen durchführen kannn und dass er während deines urlaubs NICHT in die Wohnung DARF! wenn er es trotzdem tut, dass du dann rexchtliche Schritte gegen ihn einleiten wirst. du kannst ihm sogar vorschlagen, dass er nur einmal in der Woche für 1 Stunde Besichtigungen durchführen darf. also keine Angst, das Recht ist auf DEINER Seite!!!!!!!!!!!!!!!!!!

guterwolf  13.02.2012, 12:38

na ja, einmal pro Woche 1 Stunde ist ein bisschen wenig.

Vielleicht denkst du mal daran wenn du eine neue Wohnung suchst und nur 1 Tag mit 1 Stunde Besichtigung möglich ist....und du kannst weder an dem Tag noch zur Uhrzeit....

tapri  13.02.2012, 13:22
@guterwolf

vom gesetzgeber her muss man GAR nicht seine Wohnung dafür zur Verfügung stellen. Ich schrieb ja, es geht um Fairness, deshalb einen besteimmten Rahmen setzten und Schluss, denn auf der anderen Seite möchte man ja auch nicht jeden Tag von der Arbeit nach Hause kommen und ständig den Dreck wegputzen, den "Besichtiger" hinterlassen......

johnnymcmuff  13.02.2012, 13:47
@tapri

@ tapri:

vom gesetzgeber her muss man GAR nicht seine Wohnung dafür zur Verfügung stellen

Ja dann zeig uns mal den Gesetzestext.

Ich hab hier einen Link der Deine Aussage widerlegt:

Als Mieter hat man das Recht, darüber zu bestimmen, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Dieses Hausrecht gilt auch gegenüber dem Vermieter. Ein generelles Besichtigungsrecht des Vermieters gibt es daher nicht, ganz gleich, was im Mietvertrag steht.

Nur unter ganz besonderen Voraussetzungen hat der Vermieter einen Anspruch auf Zutritt zur Wohnung. Vor allem folgende Gründe berechtigen laut Rechtsprechung zur Besichtigung: Begutachtung von Mängeln; begründeter Verdacht auf vertragswidrige Nutzung der Wohnung; routinemäßige Überprüfung des Zustandes der Wohnung, was der Vermieter nach Auffassung des Landgerichts Berlin alle zwei Jahre darf (LG Berlin vom 24. November 2003 - 67 S 254/03 - MM 04, 125); die Wohnung soll ausgemessen oder zur Vorbereitung von Baumaßnahmen begutachtet werden; das Mietverhältnis ist gekündigt und die Wohnung soll möglichen Nachmietern gezeigt werden Kaufinteressenten wollen sich die Wohnung anschauen.

albatros  13.02.2012, 17:16
@guterwolf

Die Frage war ob 3 h/Woche reichen ...

der Makler kann zwar pochen...normal sind 2 Tage die Woche mit Angaben von Uhrzeiten, also z.B. ein Wochentag von 17-19 Uhr und ein Samstag von 10-12 oder ähnlich.

Wenn du im Urlaub ist, kann keine Besichtigung stattfinden. Du kannst natürlich eine Vertrauensperson benennen, die die Wohnung in der Zeit zeigt, musst du aber nicht, 1. ist bis April noch ein bisschen hin und 2. sind 2 Wochen Abwesenheit nicht viel.

Das hat mit dem Makler nix zu tun, der handelt nur im Auftrag des Vermieters. Der Vermieter darf ebenfalls nicht einfach so in die Wohnung. Mach in Ruhe den Urlaub ;-). Und...immer schön abschließen!

LG Marko

Musst du nicht. Der Makler muss sich nach dir richten, du bist Besitzer und hast das Hausrecht. Einmal wöchentlich für 3 h reicht aus. Im Urlaub muss das nicht sein und kann auch nicht verlangt werden.