Wohnungsauflösung im Todesfall. Wer darf sich darum kümmern?

5 Antworten

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Nur weiß ich eben nicht, ob wir das dürfen und finde auch nicht so wirklich eine Antwort darauf.

Ganz klar: Innerhalb der nächsten 6 Wochen unternehmt ihr da rein garnichts.

Denn ohne Testament verstorben, fiel das Erbe bereits den Söhnen nach gesetzliucher Erbfolge automatisch zu, so er denn verwitwet oder unverheiratet verstarb.

Auch der Vermieter hat keinen Grund zur Eile: Gem. § 564 BGB wurde das Mietverhältnis mit den Kindern des Mieters bereits fortgestzt; solange sie nicht außerordentlich oder danach ordentlich kündigen, hat er ihnen gegenüber einen Mietzahlungsanspruch :-)

Schlagen die Kinder aus oder beantragen sie Nachlassverwaltung bzw. Insolvenz, wird das Gericht über den Nachlass entscheiden, also weitere Erben anschreiben oder es selbst verwerten.

Jede Entnahme, Verwertung oder Entsorgung von Nachlassgegenständen könnnte übel für euch enden :-O

Informiert den VM über die vermuteten Erben (Namen und Anschriften) und lasst ihn entscheiden, ob er sein Eigentum durch Lüftung, Heizung, Abstellen der Versorgungsleitungen schützt und haltet euch da völlig bedeckt.

Stehen Rechtsnachfolger (Erben) fest, kann man sich mit Ihnen über bestimmte Nachlassgegenstände verständigen, bevor die entsorgt werden.

G imager761

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Hm, also das klingt ja so, als hätten wir wenig Handhabe, und die, denen mein Großonkel am A... vorbei gegangen ist, die ihm sogar Gewalt angetan haben, und zu denen wir auch keinen Kontakt hatten (würden wir auch gern vermeiden), dürfen das alles erledigen?!

Also ich finde das nicht gut. Auch, weil ich es nicht unbedingt als Belastung empfinde die Wohnung aufzulösen.

Wir hatten das alles vor dreieinhalb Jahren schonmal bei meiner Großtante (da war aber alles super geregelt) und es hat uns ziemlich geholfen ihren Tod zu verarbeiten.

imager761  25.04.2012, 08:25

Emotional richtig, nur rechtlich eben nicht: Die Söhne sind bereits Rechtsnachfolger und über den Nachlass habt ihr - mit Ausnahme der belegten Beerdigungskosten aus Bestattungsverpflichtung heraus - nichts weiter zu veranlassen.

Nehmt das bitte ernst: Gut gemeint ist eben auch rechtswidrig :-O

G imager761

Lanos  25.04.2012, 09:47
@imager761

He Du Schlaumeier. imager761 Wenn sie nichts unternehmen sollen brauchen sie auch-sollten sie es wissen-nicht die Namen der Erben sagen.So einfach ist das.Dann MUSS das Gericht die Erben ausfindig machen -wie ich schrieb!

Eine Wohnung auflösen kostet Zeit, Nerven und Kraft. Es sind Söhne da, die sind in erster Linie erbberechtigt und haben sich auch um alles andere zu kümmern. Wie kommt ihr denn dazu, wenn noch Söhne da sind? So hart wie das klingt, ihr habt euch schon um die Beerdigung gekümmert - für mich hätte sich nun der Magen geschlossen.

HyDas ist etwas verworren.Wer bekommt den Erbschein? Das Gericht muss die Erben ausfindig machen und sollten die das Erbe dann antreten übernehmen sie eventuelle Schulden.Lass Dir von den Erben eine Vollmacht geben und dann kannst du eine Entrümpelungsfirma meist Altkleiderkammern oder Ein Euro Läden beauftragen den haushalt aufzulösen.Wertsachen werden angerechnet so das du unter umständen nichts bezahlen musst.Aber dazu müssen die GESETZLICHEN Erben zustimmen.Die müssen auch noch die weiteren Mieten zahlen bzw.alle Unkosten. Solten sie das Erbe aber ausschlagen muss dieses 2 Wochen nach kenntnis geschehen sonst geht es nicht mehr.

imager761  25.04.2012, 08:21

Das Gericht muss die Erben ausfindig machen

Tatsächglich? Nein, nach der gesetzlichen Erbfolge, also ohne Testament verstorben, geht der Nachlass des Erblassers automatisch auf die Söhne über: Vonselbsterwerb, § 1922 (1) BGB :-O

G imager761

Lanos  25.04.2012, 09:36
@imager761

Hy imager761. Weiß nicht wo du das gelesen hast,in meinem Gesetztbuch Ausgabe 2011 steht unter §1922Abs.1 (Gesamtrechtsnachfolge) Mit dem Tode einer Person (Erbfall)geht deren Vermögen (Erbschaft)als ganzes auf eine oder mehrere andere Personen(Erben) über.

Abs.2)Auf den Anteil eines Miterben (Erbteil) finden die sich auf die Erbschaft beziehenden Vorschriften Anwendung.

Bezeichnend wäre auch noch der § 1960 BGB (Sicherung des Nachlasses;Nachlasspfleger................

Aquila1887 Also Ihr unternehmt garnichts denn wenn sich die Erben nicht melden erbt der Vater Staat.Vermieter muss dann diese ausfindig machen um seine Forderungen durchzusetzen.Ihr habt mit der Miete oder sonstigen angefallenen Kosten nichts zu tun.Könnt am Nachlassgericht nachfragen.

Und zu Dir Januarfeuer die Erben sind unauffindbar bzw.keiner weiß wo sie sind! Wenn sie gefunden werden können sie Ihre Auslagen (Beerdigungskosten erstattet verlangen) Wer lesen kann ist im Vorteil!

Vielen Dank für die Antworten und Kommentare. Wie geraten unternehmen wir nun erstmal nichts.

Allerdings habe ich doch noch eine Frage:

Wenn jetzt die Söhne nicht zu ermitteln sind, dann ist doch die Schwester, also meine Oma die nächste in der Erbfolge, oder? Und nicht der Staat. Denn sie ist ja eine Angehörige?!

Dann müsste sie sich doch kümmern, bzw. wir?