Muss ich die beerdigung meines vaters bezahlen?
Ich habe durch die kripo erfahren das mein vater gestorben ist. (sektion wird noch vorgenommen). da ich das erbe ausschlage muss ich da die beerdinungskosten übernehmen , auch wenn sich niemand fürs erbe findet? nun meinte der von der kripo ich müsste das machen da ich seine älteste tochter wäre. zumal seine mutter und geschwister noch leben. ich bin echt verzweifelt hatte nie kontakt zu diesem menschen und soll mich nun darum kümmern! es existiert kein testament! danke im vorraus.
11 Antworten
Rein theoretisch, ich bin das Kind einer Vergewaltigung und soll die Beerdigung dieses Menschen auch noch bezahlen? Verstehe ich das richtig??
Sonst zahlts der Steuerzahler...
Das ist fast die einzige Ausnahme die das Gesetz vorsieht.
Ja, denn rein theoretisch hätte dich deine Mutter auch nach der 12. Woche abtreiben lassen können...ist finster oder?
Aber sowas von finster, rein theoretisch hätte der Vergewaltiger ja auch ein Millionär sein können und dann......:-)))
meine Erfahrung: es ist wirklich davon abhängig, wie der-/diejenige MA beim zuständigen Amt entscheidet. In vielen Fällen übernehmen sie die Kosten, in wenigen nicht. Es kommt also auch auf Deine finanzielle und familiäre Situation an.
Ein kleiner Versuch/Kampf lohnt aber auf jeden Fall. Vielleicht bekommst Du dann wenigstens eine Art Zuschuss ...
Jetzt soll sie seine Beerdigungskosten tragen. Wut steigt in ihr auf. Doch rechtlich ist da nicht viel zu machen, sagt Rechtsanwalt Dieter Trimborn von Landenberg: „Es handelt sich um die letzte Unterhaltspflicht, die ein Angehöriger zu leisten hat. Ganz unabhängig davon, ob man seinen Vater mochte oder nicht. Es gilt, dass man verwandt ist, die Blutsverwandtschaft zählt und sonst eigentlich gar nichts.“
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2007/oktober/071006_3.phtml
Ja, das ist leider so! Kinder müssen die Beerdigung ihrer Eltern übernehmen, ob sie sie kennen oder nicht. Finde ich auch ganz schön frech, aber die Rechtslage ist so.
das ist echt ne Frechheit...was ist denn die günstigste Variante? Weiss das hier zufällig jemand?
Anonyme Bestattung ist wohl am günstigsten und dann alles so schlicht wie möglich halten, ohne Trauerfeier etc.
ja, eine anonyme beerdigung.. und das in ner Urne, sprich eingeäschert Wandpilz..
Notbestattung. Wird vom Amt festgemacht nach Ausschreibungen (also die Ausschreibungen laufen schon vorher...lach)...so war es jedenfalls damals...
die günstigste Variante ist anonym einäschern.
danke, muss ich mir unbedingt merken. Ich kenn meine Schwester. Da sie davon ausgeht, dass ich zahlen darf, wird sie sicherlich - wenn es so weit ist - eine Art Staatsbegräbnis organisieren. Hmmm...das führt mich gleich zur nächsten Frage...ich stelle sie mal dem GF-Publikum.
Anwalt24.de sagt dazu: "Kinder müssen Beerdigung der Eltern zahlen! Kinder müssen auch dann für die Beerdigungskosten ihrer verstorbenen Eltern aufkommen, wenn sie zu diesen jahrelang keine persönliche Beziehung mehr unterhalten haben.
Erwachsene Kinder müssen grundsätzlich für die Beerdigung ihrer Eltern aufkommen. Nahe Angehörige, so das Verwaltungsgericht Koblenz, stehen einem Verstorbenen stets näher als die Allgemeinheit.
Das Gericht verlangte daher von einem Sohn, die Begräbniskosten für seinen Vater zu bezahlen, zu dem er seit seinem 14. Lebensjahr keine persönliche Beziehung mehr gehabt hatte. Die Pflicht zur Kostenübernahme besteht unabhängig von der Annahme einer Erbschaft oder intakten Familienverhältnissen."
Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer regeln, dass die nächsten Verwandten für die Bestattungskosten aufkommen müssen, auch wenn sie nichts erben und bei den Erben nichts zu holen ist
auch wenn ich das erbe ausschlage?
ja, weshalb Du nicht erbst, ob wegen Enterbung oder Ausschlagung, ist egal.
wahrscheinlich nicht. Denn dann gibt es ja auch keine anerkannte Vaterschaft und in einem solchen Fall würde ich auf jeden Fall die Justiz beschäftigen.
Aber Du hast schon recht: manchmal fragt man sich wirklich, wo da Recht und Verstand bleiben!