Beerdigungskosten wer muss dafür aufkommen?

9 Antworten

Die Beerdigung zahlt erst einmal die Person, die den Vertrag mit dem Bestatter unterschrieben hat. Also du.

 Reicht die Erbmasse zur Begleichung der Unkosten nicht aus,  kannst du dir von allen leiblichen Kindern die Bestattungskosten ersetzen lassen. Waren die Kinder aus erster Ehe nicht in die Absprachen mit dem Bestatter eingebunden und wurde mehr als das absolut notwendige veranlaßt, dann können sich die Kinder aus erster Ehe durchaus weigern einen Teil der Kosten zu übernehmen.

Naja, in meinem Fall war es so, dass wir alle zu gleichen Teilen zur Kasse gebeten wurden! Wir hatten garkeinen Kontakt zu unserem Vater und er ist auch nicht für uns vier Kinder aufgekommen! Dennoch sind die Kinde verpflichtet aufzukommen, sofern sie finanziell in der Lage sind! Ich würde da mal einen Anwalt fragen! 

Und obwohl wir das Erbe ausgeschlagen haben! Mussten wir zahlen!

@Feemo

Erbausschlagung befteit nicht von den Bestattungskosten.

Du musst die Beerdigung erstmal Zahlen, denn du bist Auftraggeber dem Beerdigungsinstitut gegenüber.

Aber Beerdigungskosten gehen zu Lasten des Erbes. D.H. Wenn die Höhe des Erbes feststeht kannst du davon die Beerdigungskosten zurückfordern, bevor das Erbe nach Testament oder Erbfolge verteilt wird.

Naja da du das beauftragt hast musst du auch die Kosten tragen
Natürlich
Wäre ja auch frech wenn du Riesen kosten verursachst diese an andere weiterzugeben
Wie sieht es denn mit dem Erbe aus? Aus dem Erbe kann dies meist bezahlt werden
Und wenn nicht sollte man das Erbe vielleicht garnicht annehmen und auf eine sozial finanzierte Beerdigung aus sei.