Dürfen Polizisten einen Einsatz verweigern?

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Hängt am Beamtenrechte, z. B. in Hamburg gilt:

§ 107 Besondere Pflichten

(1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte haben ihre Amtspflichten unter Einsatz ihrer Person, notfalls auch ihres Lebens, zu erfüllen.

(2) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Bei allen Handlungen haben sie die Menschenwürde zu achten und zu schützen.

(3) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte unverzüglich bei ihren unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, müssen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit; dies gilt nicht, wenn das der Beamtin oder dem Beamten aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für sie oder ihn erkennbar ist. Auf Verlangen der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten hat die oder der Vorgesetzte ihnen schriftlich zu bestätigen, dass sie oder er die Anordnung aufrechterhalten hat. Die Bestätigung ist, sofern es die Umstände gestatten, vor Ausführung der Anordnung zu erteilen.

Eine Gewissensentscheidung ist da nicht vorgesehen. Dabei gibt es - in Hamburg - nur die Ausnahme des sog. finalen Rettungsschuss, also die gezielte Tötung z. B. eines Geiselnehmers. Die kann verweigert werden.

Vielen Dank, genau das wollte ich wissen!

Beim genaueren Lesen: Wäre die logische Konsequenz aus Absatz 2 - also das Wahrnehmen meiner VOLLEN persönlichen Verantwortung - nicht die Verweigerung bei einer unrechtmässigen Anordnung? Nun gut, das sind wohl eher moralphilosophische als beamtenrechtliche Fragen, aber...

Da kann keine "Gewissensentscheidung" entstehen, weil er das Grundrecht der Demonstranten schützt - unabhängig davon, wer da demonstriert.

Wenn der Polizist das verweigert, ist er letztlich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Demokratie, Meinungsfreiheit und Toleranz bedeutet eben (leider?) manchmal auch, Meinungen zu schützen, die man zu recht nicht teilt...

Danke für die Antwort; im dem angesprochenen Dilemma geht es ja nu aber NICHT darum, eine - und sei es noch so bekloppte - Meinung zu schützen (was in einer Demokratie völlig unbestritten garantiert sein muss),sondern eine Gruppe von Menschen, die andere aufgrund ihrer "Rasse" o.ä. ausgeschlossen wissen will. Und es ist ja tatsächlich in vielen Fällen umstritten, inwieweit die noch auf dem Boden des Grundgesetzes stehen; das wiederum trifft natürlich auch auf Linksextremisten zu. Anscheinend fehlt dem Staat da in manchen Fällen die Handhabe. Was der einzelne Polizist vor Ort also unter Umständen ausbaden MUSS, so hab ich das zumindest jetzt verstanden. Kompetente Korrektur erbeten.

@klabuster

Keine Frage, dass das für Polizisten oft ein Scheißjob ist. Klar schützt man lieber Menschen, deren Schutzbedürftigkeit einsieht, und keine Extremisten.

Wie gesagt, auch Extremisten können sich erstmal auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit berufen, solange sie nicht gegen Strafgesetze verstoßen. Deshalb sind die Rechten bei offiziellen Demos auch immer vorsichtig, keine verbotenen Abzeichen zu tragen und nicht offen Parolen zu rufen, die eindeutig volksverhetzend sind - weil dann die Demo aufgelöst werden könnte.

Keine Frage, es ist umstritten, ob die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, aber solange der jeweilige Verein (vom Innenminister) oder die Partei (vom Bundesverfassungsgericht) nicht verboten wurde, dürfen die das eben, weil es nicht Aufgabe der Polizei sein soll, darüber zu entscheiden.

In der Regel ist das sicherlich auch richtig so, auch wenn man sich manchmal drüber ärgert. Das sind dann eben die "Nebenwirkungen" der Demokratie...

@GrafLukas

Das mit den "Nebenwirkungen" triffts wohl ganz gut...Schönen Abend.

Ein solches Recht steht dem Polizeibeamten nicht zu - und das ist auch gut so! Recht und Ordnung gilt für alle, für Linksextremisten wie für Rechtsextremisten, für Ausländer, Inländer, Konfessionslose, Muslime und Christen. Und ich finde das absolut in Ordnung. Der Polizeibeamte ist dem Gesetz verpflichtet - und wenn das einer Gruppierung ein Demonstrationsrecht zugesteht, dann hat die Polizei auch dafür Sorge zu tragen, dass die Demonstration ordentlich ablaufen kann. Wo kämen wir hin, wenn es dem Beamten nach Lust und Laune möglich wäre den Dienst zu verweigern?

Leider muss der Polizist diesen Einsatz bringen, da es sonst Arbeitsverweigerung ist. Ich kann mir vorstellen, daß sich viele Polizisten gern bei einem Einsatz auf die "andere Seite" stellen würden, weil es eher dem Gerechtigkeitssinn und dem menschlichen Verstand entspräche. Aber leider nicht den Gesetzen.... :-(

Ich glaube nicht, dass sich Polizisten in so einem Fall auf die andere Seite stellen würden. Jemand mit gesundem Menschenverstand wird sich auch den linken Steinewerfern nicht anschließen!

@Sally2809

Ich habe auch nicht die linken Steinewerfer gemeint, sondern nur allgemein. Außerdem hab ich geschrieben, daß sie das nach meiner Vorstellung gerne tun würden und nicht, daß sie es TUN!

@Sally2809

Steinewerfer wie Thierse z.B.?

@justiziasgolem

Die rede war von Leuten mit gesundem Menschenverstand ;)

Wieso leider? Wie würde es dir gefallen wenn jeder Polizist frei entscheiden könnte ob er dir hilft oder nicht. " Och ne, die hat so komische Ansichten, der helfen wir heut mal nicht" Wäre sicher unheimlich witzig.

@Romjia

Rechts ist ein bißchen mehr, als eine "komische Einstellung".

@Mausi2548

Sie würden es gerne tun? Steine auf ihre eigenen Kollegen werfen? Das ist noch kranker, als eine Rechtsauslegung!

@Mausi2548

Nun in meinem Augen ist Anarchismus auch ein wenig mehr als ne komische Einstellung. Ändert aber nix daran das ein Polizist nicht einfach frei entscheidet wem er nun helfen möchte oder nicht.

@Romjia

Ich glaube, hier wird mir grad das Wort im Mund rumgedreht. Gute Nacht!

@Mausi2548

Wo denn bitte? Es wird lediglich festgestellt.

Polizisten sind Beamte und als solche müssen sie auch Neonazidemos begleiten, wenn sie die

Anweisung bekommen. Ich denke, wenn ein Polizist sich weigert, dann muss er mit dienstrechtlichen

Konsequenzen rechnen.