Selbstbehalt, Beerdigungskosten selber tragen oder Sozialgericht?

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Hallo Ikarus240,

1. Erbe ausschlagen ist i.O. (Frist 6 Wochen nach dem Bekanntwerden des Erbfalles beim Wohnsitzamtsgericht des Verstorbenen oder einem Notar an Eurem Heimatort).

2. Das bedeutet aber nicht, die Verantwortung abgegeben zu haben, eine Bestattung ZU VERANLASSEN - was nicht heißen muß - ZU BEZAHLEN.

3. Deine Frau soll auf jeden Fall zu Euerm örtlichen SozialAMT (nicht "Sozialgericht") gehen und Kostenübernahme beantragen. Da sie kein eigenes Einkommen hat und Du auch nur verpflichtet bist, für ihren Unterhalt aufzukommen, ist es möglich, daß das Amt für den Großteil der Kosten eintritt.

4. Ihr solltet unbedingt von einem Bestatter das Einfachst-Billigst-Angebot einholen und außerdem eine anonyme Bestattung machen lassen (spart Folgekosten) und dieses Angebot gleich mit zum Sozialamt nehmen.

5. Überlaßt Ihr die Sache dem Ordnungsamt, können die auch noch eine Ordnungsstrafe erheben, weil Ihr Euch nicht gekümmert habt!

6. Was in welcher Höhe das Sozialamt übernimmt, ist in jedem Bundesland, ja manchmal noch in den Landkreisen sehr unterschiedlich - Ihr müßt auf jeden Fall Eure Einkommens-/Vermögensverhältnisse offen legen und "dann wird beim Amt der Bleistift gespitzt" - will sagen - das kannst Du Dir kaum aus dem Internet anlesen und es wird auch keine genauere Auskunft hier möglich sein.

Ich wünsche Euch von Herzen viel Kraft in dieser doppelt schweren Zeit.

Ikarus240 
Fragesteller
 23.09.2016, 16:50

Hallo, Danke für die umfangreiche Antwort.

Erbe wurde Gestern ausgeschlagen und die Beerdigung wird von Ordnungsamt durchgeführt. (Meine Frau hat sich selbst dort gemeldet und mit dem zuständigen Beamten gesprochen) Sie kommen dann mit der Rechnung auf uns zurück... und anschließend sollen wir auf das Sozialamt gehen.  Die Beerdigung wird laut Aussage ohnehin die Billigste Variante OHNE Folgekosten (Friedhofsgebühren, etc.) Irgendwo ist es Schade das man bei einem Verstorbenen nur ans Geld denken muss, aber er war ein Fremder und darüber hinaus auch kein "guter" Mensch!    Danke Dir noch einmal für die verständliche Antwort!

astridSalzmann  26.09.2016, 11:53
@Ikarus240

Es freut mich für Euch, daß Ihr so einen verständigen Menschen beim Ordnungsamt getroffen habt - ja, so ist es sicher die beste und einfachste Lösung.

Nochmals alles Gute für Euch und danke für die freundliche Bewertung nebst Kommentar!

Ein Erbe ausschlagen und die Beerdigungskosten übernehmen sind zwei paar Stiefel.

Die direkten Hinterbliebenen sind verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen. Auch wir haben das Erbe meiner Schwiegermutter ausgeschlagen, aber der Weg zum Bestatter zwecks Besprechung, wie und wo sie bestattet werden soll, ist uns deshalb nicht erspart geblieben.

http://www.ra-pongratz.com/de/info/erbrecht/120904.shtml

lg Lilo

Du kannst eine Sozialbeerdigung beantragen. 

Das ist dann anonym oder mit Pflege, also, dieses Urnengrab müsstet ihr selbst pflegen.