Sagt mir jemand (Behörde/Polizei..) bescheid wenn ein naher Verwandter auf der Straße gestorben ist, also auch wenn er Obdachlos ist?

4 Antworten

wenn jemand weiß, wie der obdachlose heißt und er zu identifizieren ist, dann werdet ihr benachrichtigt. entweder möchtet ihr euch dann um den nachlass, die beerdigung kümmern oder ihr schlagt das erbe aus. dann bekommt er ein armenbegräbnis und es kümmert euch nicht weiter.

will er keine hilfe annehmen?

Morticia20  30.05.2016, 10:15

Wenn Angehörige, wie hier, die Geschwister, ermittelt werden, dann müssen diese auch die Bestattung zahlen. Ein Ausschlagen des Erbes hat damit nichts zu tun (es sei denn er hatte ein Erbe, denn dann ist dies vorrangig für die Bestattung einzusetzen).

Kümmern sich niemand um die Bestattung bzw. dauern die Ermittlungen nach den Angehörigen zu lange, dann wird eine bestattung durchgeführt, die Angehörigen bekommen dann aber die rechnung für diese.

dielauraweber  30.05.2016, 17:26
@Morticia20

falsch, wenn das erbe ausgeschlagen wird, dann muss derjenige auch nicht für die beerdigung aufkommen.

Morticia20  30.05.2016, 19:01
@dielauraweber

Muss er doch......wie oben geschrieben hat eine Erbschaft vorrangig eingesetzt zu werden für die Bestattung.

Gibt es aber kein Geld, bzw. wird das Geld ausgeschlagen sind die engsten Angehörigen verpflichtet, bestatten zu lassen.

Gibt es Geld und es erbt jemand anderes, dann können sich die Bestattungspflichtigen diese Kosten von den Erben erstatten lassen.

Ein Ausschlagen des Erbes heißt nur, das alle Rechte und Pflichten abgegeben werden......Schulden z.B.

Guck dir mal das Bestattungsgesetz an, dort ist geregelt wer Bestattungspflichtig ist.

dielauraweber  30.05.2016, 19:02
@Morticia20

nein sind sie nicht. wenn sie ausschlagen, ist für die engsten verwandten das thema erledigt.

Morticia20  30.05.2016, 19:16
@dielauraweber
Erbe ausschlagen


Muss ich zahlen obwohl ich das Erbe ausschlage?

Wenn nicht alle Angehörigen das Erbe
ausschlagen, muss der verbliebene Erbe die Kosten tragen. Bedenken Sie
hierbei, dass Sie eine Frist zum Ausschlagen des Erbes haben. Diese
beträgt 6 Wochen ab Kenntnisnahme des Erbfalles.

Sollten alle Angehörigen ihr Erbe ausschlagen, bedeutet das nicht, dass
die Kosten nicht mehr von diesen getragen werden müssen. Sollte die
Gemeinde oder die Stadt die Beisetzung bereits beauftragt und die Kosten
getragen haben, können diese von den sogenannten
Totenfürsorgeberechtigten zurückverlangt werden.


Quelle: https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/kostentragungspflicht-bei-einer-bestattung.html#erbe-ausschlagen

Für gewöhnlich werden die nächsten Angehörigen benachrichtigt. Eine Ehefrau gibt es vermutlich nicht. Dann seit ihr als Kinder die nächsten Angehörigen, die würde man dann benachrichtigen.

Dazu müsste die Identität natürlich geklärt sein, damit die Behörde überhaupt weiß wer der Verstorbene ist.

Wenn es ein naher verwander ist wie ein Elternteil, dann werde die Angehörigen ermittelt und benachrichtigt

Ja auch Obdachlose sind Menschen und ja für die gilt dasselbe.
Was für eine Frage..