Wohnung Übernehmen?

9 Antworten

Ein "Übernehmen" ist so nicht möglich. Tante müsste kündigen und du darfst dich um die Wohnung bewerben. Einen Anspruch drauf, dass der V. mit dir einen MV abschließt, hast du nicht.Das wäre nur der Fall, wenn  du zu Mietzeiten der Tante zuzögst und in den Mietvertrag aufgenommen würdest. Das ginge aber auch nur wenn's dem Vermieter genehm ist.

Abweichend von dem Vorstehenden könnte die ganze Sache natürlich einvernehmlich vereinbart werden. Es käme zu einem nahtlosen Übergang des Mietverhältnisses, allerdings mit neuem Mietvertrag.

Vielleicht ist jetzt schon zu spät, aber wenn du schon bei ihr angemeldet bist, also offiziell dort wohnen würdest, wäre es nicht so leicht, dir nicht die Wohnung zu übertragen.
Zumindest in Österreich haben sich die Enkel beim Wohnsitz der Oma angemeldet und so konnten sie die günstige Wohnung nach deren Tod übernehmen (Genossenschafts- und Gemeindewohnungen).
Setze dich mit dem Vermieter in Verbindung, sofern privat, bei Genossenschaftswohnungen direkt mit dem Verwalter. Du kannst ja fragen, was die Voraussetzungen wären, dass du sie übernehmen kannst.

Viel Erfolg.


also sollte ich mich als untermieter anmelden ?

Vorsicht! Das Mietrecht von Österreich ist dem deutschen Mietrecht nur auf den ersten Blick ähnlich.

In D z. B. reicht es nicht in der Wohnung der Tante gemeldet zu sein um Anspruch auf die Wohnung zu haben.

Übernehmen kannst Du die Wohnung gar nicht, nur dich darum bewerben.

Ob Du sie bekommst entscheidet allein der Vermieter. Und auch zu welchem Preis er sie neu vermietet.

Die Wohnung wird meine tante erst ab januar kündigen.

Dann kann sie frühestens zum 31. März 2017 kündigen.

du kannst keine wohnungen übernehmen

der vermieter entscheidet, wer neuer mieter wird, nicht der alte mieter

und es scheint, dass die dafür schon interessenten hätten

du musst dich bei dem vermieter schriftlich auf die wohnung bewerben

Rede doch mal schon jetzt mit dem Vermieter. Vielleicht kannst Du direkt in den bestehenden Mietvertrag einsteigen.