Wohnungsübergabe mit Vereinbarung mit Nachmieter ohne Streichen etc

8 Antworten

Wow, ist ja unglaublich, dass Ihr so früh schon antwortet :) Danke! Also, wir wohnen erst gut 2 Jahre drin, so dass wahrscheinlich eh kaum was gemacht werden müsste... Es läuft über ne Hausverwaltung, allerdings muss ich zu Hause mal in den Mietvertrag schauen... Der war vom Besitzer, ein alter Mann. Der Vertrag war einer dieser Standardverträge, die noch mit Schreibmaschine geschrieben wurden ;)

anitari  29.08.2013, 07:51

Nach 2 Jahren dürfte eine Renovierung der ganzen Wohnung noch nicht notwendig sein.

Eine Klausel wonach bei Auszug, unabhängig von Wohndauer und tatsächlichem Renovierungsbedarf, renoviert werden soll wäre unwirksam.

Schau im Vertrag auch was zu Schönheitsreparaturen überhaupt steht.

3bAYFM 
Fragesteller
 29.08.2013, 07:54
@anitari

Naja, Löcher zu machen ja auf jeden Fall... Und wie sieht das aus, wenn auf ner weißen Wand ein paar Löcher zugespachtelt sind... Da ist dann Malern bestimmt auch drin, oder?

Das kommt ganz auf den Vermieter an. Wenn der damit einverstanden ist, warum nicht.

Allerdings kann er trotzdem auf eine Renovierung bestehen, und die Nachmieter muss er ja auch nicht akzeptieren.

Wenn du mit dem Nachmieter schriftlich vereinbarst, dass er die Renovierung der Wohnung übernimmt, wird diese Vereinbarung Teil des Übergabeprotokolls mit der Hausverwaltung (Kopie für die HV nicht vergessen!)

Der Nachmieter bekommt die Wohnung dann so vermietet, als wäre sie schon renoviert. Es gibt Vermieter, die kontrollieren kommen, ob der Neue sich an die Auflage hält, aber das wäre ja dann nicht mehr deine Sache.

Alles Gute für den Umzug!

3bAYFM 
Fragesteller
 29.08.2013, 07:34

Ja, das hört sich nach einem guten Plan an.. Dann muss ich nur mal gucken, was im Mietvertrag drinsteht, bzw. was wir nach rechtlicher Lage machen müssten und setze dann ein Schreiben auf, dass genau diese Arbeiten der Nachmieter übernimmt. 3-fache Ausfertigung, fertig. HÖrt sich gut an :) Danke!

anitari  29.08.2013, 07:41

wird diese Vereinbarung Teil des Übergabeprotokolls mit der Hausverwaltung

Wird sie nicht. Weil Vereinbarungen zwischen Noch- und Nach-Mieter für den Vermieter völlig bedeutungslos sind.

3bAYFM 
Fragesteller
 29.08.2013, 07:44
@anitari

Hm... Na gut, dann werde ich wirklich warten müssen, bis ich die Hausverwaltung erreiche.. Das ist immer ne Qual ;) Und dann werde ich ja sehen, wie sie reagieren, wenn ich vorschlage, dass der Nachmieter die "Renovierung" oder was halt zu machen ist, übernehmen würde...

Der Vermieter bzw. die HV kann den vertraglich vereinbarten zustand verlangen. Vereinbarungen mit dem Nachmieter, wenn er denn von der HV akzeptiert wird, sind irrelevant.

Allerdings könnte die Klausel das bei Auszug renoviert werden muß unwirksam sein.

Schreib doch mal den genauen Wortlaut.

Was die Nachmieter angeht habe ich schon nach Kriterien gefragt und ich werde jetzt peu a peu Leute vorschlagen und hoffe, dass sie einen akzeptieren. Die Frau von der Hausverwaltung zeigte sich aber am Telefon kooperativ, dass ich einen Nachmieter suchen könne und sie diesen auch akzeptierten, sofern er ihre Kriterien erfüllt... Klar ;)