Zwei Hauptmieter, Trennung, einer zahlt die Miete nicht, will aber in der Wohnung bleiben

9 Antworten

Wenn meine Freundin ihre Hälfte nicht aufbringen kann, aber weiter in der Wohnung bleibt, laufen Mietschulden auf. Kann uns dann die Hausverwaltung gemeinsam kündigen?

Ja und noch viel mehr.Die können von Ihnen die Mietschulden fordern,auch wenn Ihre Nochfreundin sie gemacht habt,weil beide im Mietvertrag stehen.

Zunächst einmal müssen Sie gemeinsam kündigen!

Dann kann der Vermieter einen neuen Vertrag mit einnm von Euch beiden machen,muss es aber nicht!

Ach, das sind immer schwierige Lagen, wenn zwei sich trennen und keiner einen fußbreit nachgeben will, weil die gegenseitigen Verletzungen zu groß sind. Versucht doch euch zu einigen und nehmt dann den Vermieter mit ins Boot. Der Streit bringt nichts - nachher muss noch einer den anderen rausklagen. Vielleicht ist hier eine Mediation sinnvoll. alles Gute

Wie soll eine Einigung aussehen? Es gibt offensichtlich genau ein Problem - egal wer der neue Mieter ist - SIE ist es nicht. Das heisst sie muss ausziehen. Den Vermieter wirds nicht interessieren und was soll ein Mediator da machen?

IHR bringt zwar der Streit nichts, aber mit einer sturen Verweigerungshaltung kann sie noch paar Monate mietfrei wohnen und darauf scheint sie nicht freiwillig verzichten zu wollen.

@Jorgfried

Der Frager schrieb: "Wenn meine Freundin ihre Hälfte nicht aufbringen kann, aber weiter in der Wohnung bleibt, laufen Mietschulden auf." Das heißt, er weiß es nicht, ob sie die Miete nicht doch aufbringen kann. Deshalb mein Rat: Miteinander zu reden und die Dinge, die bei einer Trennung anfallen, sauber klären.

Da ihr beide für die gesamte Miete haftet, wird sich der Mieter mit allen seinen Forderungen an dich halten, da bei dir mehr zu holen ist. Wenn deine Freundin nicht ausziehen will, keine Kündigung unterschreibt und trotzdem nicht zahlt, müsstest du sie rausklagen. Nicht ganz einfach.

Eine Möglichkeit wäre, wenn du den VM über die Situation informierst und die Mietzahlung einstellst. Dann wird der VM nach 2 Monaten seinerseits euch beiden kündigen. Bleibt immernoch das Problem der Wohnungsübergabe zu lösen. Natürlich musst du damit rechnen, dass du die Wohnung nicht bekommst, allerdings hängt das davon ab, wie du alles mit dem VM regeln kannst.

Sicher wird er bei einem neuen Vertrag die Miete deutlich anheben, wenn sie vergleichsweise sehr günstig ist.

In dem Fall ist langfrist Geld Macht. Es müsste ein Mietrückstand von 2 Monaten entstehen, dann könnte die HV Euch beiden kündigen. Also würde ich meinen Mietanteil weiterbezahlen aber nicht mehr. Dann müsste die die "Freundin" die 2. Hälfte aufbringen. Wennn das aber nicht möglich ist kommt die Kündigung. So und wer dann den Mietrückstand und ggf. neue Kaution bezahlen kann hat die Chance die Wohnung alleine neu vermietet zu bekommen.

Näher möchte ich mich hier dazu nicht äussern.

Danke, ich hoffe nicht, dass es soweit kommt, aber deine Antwort zeigt zumindest den Weg auf

den mietvertrag müsst ihr beide kündigen. wenn eienr von euch dort weietr wohnen will, kann es dem vermieter mitteilen und dieser überlegt, ob er einen neuen mietvertag mit demjenigen macht.

wenn ihr beide interesse an de rwohnung habt, könnt irh beide euer interesse bekunden.

allerdings wird sie schlechte karten haben, sofern sie die miete und nebenkosten nciht aufbringen kann.

stimmt sie der kündigung nicht zu und kann nicht zahlen, musst du dafür aufkommen.

Ja! Der Vermieter wird nicht dumm genug sein, einen Vertrag mit jemandem zu machen, der die Miete nicht garantieren kann.