Wohnung ohne Warmwasser/Durchlauferhitzer vermieten? Ist das zulässig?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst ist es hier fraglich, ob das Warmwassergerät in das Eigentümer des Vermieters bei Übergabe vom Vormieter an den Vermieter übergegangen. Zu einer Eigentumsübertrag gehört § 929 BGB auch, dass zwischen Vermieter und Vormieter eine Einigung über den Eigentumsgang an dem Warmwassergerät zustanden gekommen. Aus der Regelung im Mietvertrag könnte der Schluß gezogen werden, dass der Vermieter nicht das Eigentum an dem Warmwassergerät erhalten will, und somit ein Einigungsangebot des Vormieters abgelehnt hat.

In diesem Fall würde es sich bei den Warmwassergerät um eine herrenlose Sachen handeln, deren Besitz der Vormieter aufgegeben hat und du als neuer Mieter beim Einzug in Besitz genommen hast.

Dennoch kommt es hier auch die Eigentümsverhältnisse an dem Warmwassergerät nicht entscheiden an.

Gemäß § 50 Abs.1 BauO NRW muss jede Wohnung ein Bad mit Badewanne oder Dusche haben. Nun macht es aber keine Sinn in einer Wohnung eine Duschgelegenheit ohne die Möglichkeit einer Warmwasserzuführung zur Verfügung zustellen. Gerade in der kalten Jahreszeit dürfte eine Kaltwasserbenutzung der Dusche oder eines Bades unzumutbar sein. Es gehört somit zu vertraggemäßen Gebrauch der Mietesache, dass der Vermieter auch eine Möglichkeit der Warmwasserbenutzung zum Dusche zur Verfügung stellen muss.

Somit wäre der Vermieter gemäß § 535 Abs.1 S.2 BGB i.V.m. § 50 Abs.1 BauO NRW zur Reparatur bzw. Neuanschaffung eines Warmwassergerätes verpflichtet.

Paschulke82 
Fragesteller
 28.09.2010, 23:50

Wow! Das klingt kompetent! Vielen Dank für die Verweise auf die §!!!

wunhtx hat schon ausführlich Einiges dargelegt. hier von mir noch ergänzend einige Gedanken: Ich vermute, es handelt sich um einen elektrischen DE, dieser hat eine Leistung von 18 bis 21 KW. Den kann kein Mieter so ohne weiters dranhängen. Es braucht entsprechende Leitungen mit ausreichendem Querschnitt und ausreichender Absicherung. Dazu kommt die wassermäßige Installation. Auch wenn tatsächlich der Vormieter mit Einverständnis das alles veranlasst und bezahlt haben sollte, ist die Anlage Bestandteil der Mietsache geworden, ansonsten wäre der Rückbau erfolgt. Vermutlich wurde etwas mit der Miete verrechnet oder zum Ende der Mietzeit eine Kostenerstattung vorgenommen. So ließe sich das alles erklären. Gewissermaßen erfolgte eine Mietermodernisierung die nun mietmäßig ihren Niederschlag finden könnte bzw. fand. Das sind alles nur Annahmen, ist also meinerseits nicht gesichert. Wartungskosten für solche E-DE fallen quasi keine an, lediglich evtl. Reparaturen. Die müsste allerdings der Vermieter zahlen, das fiele auch nicht unter "Kleinreparaturen".

ich bin gerade in der selben situation. vor 2 monaten umgezogen und kein warmes wasser in der küche. vermieter sagt, selbst einen duchlauferhitzer anschaffen... dann hatten wir vor ca. 4 wochen einen baugutachter hier der meinte, dass dies heutzutage nicht mehr zulässig ist und der vermieter verpflichtet ist, für warmes wasser zu sorgen...

Paschulke82 
Fragesteller
 28.09.2010, 21:19

Hab aber bisher keinen Paragraphen gefunden, auf en ich mich berufen könnte... Wie verfahrt ihr weiter?

Tabaluga1961  28.09.2010, 21:23

in der Küche muss kein Warmwasser sein. Boiler selber kaufen, kostet nich viel und man braucht ja auch nich viel Wasser zum Spülen. Baugiutachter kein <mietexperte!!!!

Die Vereinbarung ist hier doch klar.

Der VM vermietet ohne Warmwassergeräte.

Dies allerdings müsste sich in der Miethöhe mit mindestens 5 % unterhalb des örtlichen Mietspiegels bemerkbar machen.

Das Gerät ist ohnehin om Nutzer zu warten. Auch wenn es der VM stellt.

Wenn aber wie hier, das Gerät vom Vormieter übernommen wurde, was ich anzweifle, aber man wird kaum das Gegenteil Beweisen können, es sei denn, der frühere Mieter wird gefunden, sollte man den VM hinweisen, dass das gerät defekt ist und wenn er den Austausch auf Kosten des Mieters verlangt, das Gerät bei Auszug mitgenommen wird - ihm aber das Altgerät zur Weiterleitung an den wirklichen Eigentümer überlassen wird --

Klärt bitte ab, wenn das Haus nach 1965 gebaut wurde, ist kaum vorstellbar, dass der Durchlauferhitzer nicht vom VM gestellt wurde. Der VM muss daher schriftlich erklären, dass der Durchlauferhitzer nicht sein Eigentum ist.

Hallo, also ich habe auch so was in meinem Mietvertrag drin (WW nur im Bad). Da steht so in etwa: Warmwasser ist Mietersache. Wurde in den Siebzigern aber tatsächlich von den Mietern gemacht.

Nun muss ich ja dann beim Schaden am Durchlauferhitzer selbst dafür aufkommen, oder gar einen neuen kaufen. Andererseits, wenn das Mietersache ist, kann ich das Teil ja auch theoretisch abmontieren (lassen) und verkaufen, oder? Am besten beim Auszug an den Vermieter.

Denn wer zieht denn in eine Wohnung ein, wo man selbst noch erst mal nen DLH kaufen und montieren muss...

car4000