Wohnung muss per Gerichtsvollzieher geräumt werden: Bekommt der Vermieter Geld?

10 Antworten

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Als Vermieter hat er ein Pfandrecht, das bedeutet, er kann die Möbel als Pfand einbehalten und nach einer angemessenen Frist auch verkaufen.

Das muß keine öffentliche Versteigerung sein, der kann die Sachen auch ins Ebay setzen oder anderweitig verhökern.

Der Gerichtsvollzieher wurde bereits durch den Vermieter bezahlt, der bekommt davon nichts zusätzlich.

Andere Gläubiger sehen davon erst einmal nichts, da sie kein Pfandrecht haben.

Die Kosten der Zwangsräumung und auch der Vollstreckung müssen erst einmal vom Vermieter getragen werden, der kann sie jedoch zu den bestehenden Schulden hinzufügen.

Was übrig bleibt, wenn der Erlös mehr bringt als die Schulden beim Vermieter und die entstandenen Unkosten aus Rechtsstreit und Vollstreckung, dieses ist dem Mieter zu erstatten - was jedoch sehr unwahrscheinlich ist.

Wenn die Schulden und Unkosten durch den Erlös nicht gedeckt werden, kann der Vermieter die Restsumme erneut vollstrecken lassen, so er herausbekommt, wo der Mieter hin ist.

jurafragen  24.05.2013, 11:08

Als Vermieter hat er ein Pfandrecht, das bedeutet, er kann die Möbel als Pfand einbehalten und nach einer angemessenen Frist auch verkaufen.

Das Problem ist nur, dass der Gerichtsvollzieher die Möbel mitnimmt, wenn der Vermieter den Räumungsantrag falsch formuliert. Ansonsten ist bei Wohnraummietverträgen das Pfandrecht rechtlich etwas umstritten, in der Praxis wohl aber durchsetzbar.

Andere Gläubiger sehen davon erst einmal nichts, da sie kein Pfandrecht haben.

Richtig, ansonsten gilt in der Zwangsvollstreckung das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

PatrickLassan  24.05.2013, 11:13
@jurafragen

§ 562 BGB:

Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__562.html

jurafragen  24.05.2013, 11:20
@PatrickLassan

genau. Der letzte Satz ist das Problem bei der "Berliner Räumung".

johnnymcmuff  24.05.2013, 11:33
@jurafragen

genau. Der letzte Satz ist das Problem bei der "Berliner Räumung

Ist das jetzt nicht seit Mai erleichtert worden. Da gab es doch eine Änderung:

„Berliner Räumung“ bekommt gesetzliche Grundlage

Bei einer klassischen Räumung wird der Gerichtsvollzieher die zurückgelassenen Sachen des Mieters mit hohen Kosten für den Vermieter wegschaffen und einlagern. Bei der sog. „Berliner Räumung“ beschränkt sich der Vermieter darauf, dass er den Besitz an der Wohnung vom Gerichtsvollzieher erhält und an den Gegenständen des Mieters sein Vermieterpfandrecht geltend macht. Der Kostenvorschuss für Abtransport und Einlagerung (oft mehrere tausend Euro) entfällt. Der Vermieter hat allerdings die Last, diese Sachen selbst zu verwerten bzw. wegzuschaffen und haftet ggf. auf Schadensersatz. Diese Möglichkeit, die bereits vom BGH akzeptiert worden ist, wird nun auch Gesetz. Damit soll Vermietern ermöglicht werden, diejenige Art der Vollstreckung zu wählen, die ihnen nach den Umständen des Einzelfalls optimal erscheint.

http://www.focus.de/finanzen/news/gastkolumnen/hutzel/tid-30906/kuendigung-raeumung-mietminderung-mietrechtsreform-zum-mai-2013-was-vermieter-jetzt-duerfen-und-was-nicht-weitere-aenderungen-raeumung-kuendigung-eigenbedarf_aid_976178.html

jurafragen  24.05.2013, 11:45
@johnnymcmuff

Offensichtlich. Das Problem hat sich jetzt auf § 885a (5) ZPO verlagert, aber zumindest ist Rechtssicherheit geschaffen worden.

Wenn der Vermieter Glück hat und der Mieter wird gefunden und ist zahlungsfähig bekommt er Geld. Da dies in der Regel nicht so ist darf der Vermieter die ganze Aktion bezahlen, denn er hat die Musik (hier den Gerichtsvollzieher) bestellt.

Sofern der Vermieter das Vermieterpfandrecht ausgeübt hat, bekommt er das Geld...

Prinzipiell werden die Gegenstände erstmal eingelagert und versucht den Schuldner aufzutreiben. Sind pfändbare Stücke darunter werden diese natürlich versteigert und der Erlös wird dem Gläubiger zur Verfügung gestellt. Allerdings gibt es auch da eine Reihenfolge. Sind mehrere Gläubiger im Boot bekommen erstmal das Finanzamt, oder sonstige staatlichen Einrichtungen ihr Geld- ist dann noch was über wird das weitergegeben an die restlichen Gläubiger. Natürlich hat der Vermieter Anspruch auf das Geld und kann dies 30 jahre lang geltend machen.

jurafragen  24.05.2013, 11:07

Allerdings gibt es auch da eine Reihenfolge.

Nein, die Sachen sind in einem Vollstreckungsverfahren für den Vermieter gepfändet worden.

Sind mehrere Gläubiger im Boot bekommen erstmal das Finanzamt, oder sonstige staatlichen Einrichtungen

Eine derartige Reihenfolge gibt es nicht. Das maag zwar in der Fernsehserie "Anna Maria - eine Frau geht ihren Weg" der Aufhänger gewesen sein, ist aber schlicht Unsinn.

wenn es noch ander egläubiger gibt, wrird das geld auf diese aufgeteilt, bzw. ist die frage, wann man seinen anspruch stellt, kommt man zuletzt, geht man leer aus.

zudem kann es sein, das der wohnungsinhalt ein jahr eingelagert werden müssen, um den mieter die chance zu geben, sie sich zurückzuholen

jurafragen  24.05.2013, 11:10

wenn es noch ander egläubiger gibt, wrird das geld auf diese aufgeteilt

Nein, da wird nichts aufgeteilt, da die Pfändung nur in der Vollstreckungssache des Vermieters gepfändet wurde oder dem Vermieter an den Sachen das Vermieterpfandrecht zusteht.