Vermieter räumt Keller leer und wirft alles auf den Müll

9 Antworten

Gehe zur Polizei und erstatte Anzeige gegen die Vermieterin wegen Diebstahl. Dann ist das schon mal aktenkundig.

Darüber hinaus listest Du auf was Dir fehlt, ermittle den Wert und stelle ihr eine Rechnung die Du notfalls gerichtlich geltend machst.

Nimm diese Liste zur Polizei um der Polizei eine Schadenhöhe zu geben und Deinen Anspruch zu begründen.

Am besten einen Anwalt für Mietrecht oder den Mieterschutzbund hinzuziehen.

Was soll das bringen? Mit den anderen betroffenen Mietern zur Polizei gehen, ja, aber der Rest... Wie soll man beweisen können, was alles gelagert war, wenn es nicht schon vorher eine Inventarliste gab?

Klingt erst einmal unzulässig, aber irgendwie scheint mir die Geschichte auch nicht vollständig zu sein ...

hat sie Dich vorher angemahnt, den Keller zu räumen? Mit welcher Begründung?

Und was hat das ganze nun mit dem Schloss zu tun? Dass sie dadurch leichter an das Zeug rangekommen ist, ist klar, aber hat das fehlende Schloss inhaltlich irgend etwas mit der Räumung zu tun?

So pauschal kann Deine Frage nicht beantwortet werden, leider.

ich bin nicht die einzige betroffene. sie mein wenn der keller nicht abgeschlosen ist kommen alle sachen weg. Ich meine das ist ja meine sache ob ich mein keller zu schließen möchte oder nicht

@natusik28

Das ist in der Tat allein die Angelegenheit zwischen Dir und Deiner Hausratversicherung, ja. Warum eigentlich kein Schloss? Und das machen auch noch mehrere so? Oder handelt es sich um einen Gemeinschaftskeller?

OK, ich bin zu neugierig, was Details anbelangt ;)

Also, wenn Deine Vermieterin das jedenfalls so gemacht hat, war das rechtswidrig, und Ihr könnt Schadensersatz verlangen.

@Wolfi1974

Die Hausratversicherung zahlt keinen einzigen Cent wenn der Keller nicht abgesichert war.

Hatten Sie denn mit ihrer Vermieterin gesprochen? Hier fehlt es sicher noch an weiteren Info. Aber auch ohne weitere Info darf der Vermieter natürlich keine Haushaltsgegenstände die der Mieter in seinem mitgemieteten Keller verwahrt entsorgen. Das wäre so als Diebstahl zu werten. Einbruch fällt natürlich raus weil der Keller offen war. Ist den bekannt das es die Vermieterin gewesen ist? Man kann aber auch Anzeige gegen unbekannt wegen Diebstahl bei der Polizei stellen.

Nein, natürlich nicht, es sind ja deine sachen!!! (eigentlich schon fast diebstahl...)

Wenn du den Verursacher kennst, darfst du ihn voll schadenersatzpflichtig machen. Mache eine Liste, ermittle den Wert und stelle diesem per Einwurfeinsc hreiben die Rechnung. Notfalls müsstest du klagen und würdest gewinnen.

Wenn das mal so einfach wäre: Da war ein Fahrrad für 1500 €. Teure Bekleidung für 2000 € und Bücher für 500 €.... Da musst Du dann schon sehr detailliert anführen, was alles im Keller war und auch noch Kaufbelege vorlegen, aus denen sich ggf. der Wert ergibt.

@bwhoch2

Du hast eine rege Phantasie. Kein normaler Mensch würde solche Schätze im Keller lagern, nicht mal wenn er verschlossen wäre. Außerdem reicht die Behauptung. Der Räumer müsste beweisen, dass es anders war.