Mietschulden durch die Exfreundin was tun?

11 Antworten

Die von Dir beschriebene Vorgehensweise der Anwaltskanzlei ist ganz normal.

Zwei Mahnbescheide. Einer legt Widerspruch ein und die andere nicht. Somit kam man leicht an den Titel und versuchte natürlich erst einmal, aufgrund dieses Titels zu Geld zu kommen. Lohn reicht nicht aus, Bankkonto gesperrt? Wird vermutlich auch nichts nützen und dann wird man also feststellen, dass bei Deiner Ex wohl nichts zu holen ist.

Du hast Widerspruch eingelegt. Um die Sache gegen Dich weiter zu verfolgen, muss man Dich verklagen und das wird mit Sicherheit noch geschehen, wenn bei Deiner Ex nichts zu holen ist.

Da die Faktenlage wohl eindeutig ist, würde ich in engem Kontakt zur Kanzlei bleiben und wenn bei der Ex nichts beizutreiben ist, lieber schon vorab alles bezahlen, als sich auch noch die Kosten einer Klage ans Bein zu binden.

Stefanhw81 
Fragesteller
 30.11.2017, 11:55

Problem ist auch ich weiß das Sie Arbeitet daher verstehe ich nicht wieso man kein Lohnpfänden kann .

vor 1 Monat erst war ich vor Gericht Sie hat einen Antrag  für
Zeugenentschädigung Verdinst ausfall erhalten weil Sie Arbeitet .

Wie lange haben die den Zeit etwas einzuleiten also gegen mein Widerspruch gibt es dort nicht eine Frist?

alarm67  30.11.2017, 12:15
@Stefanhw81

Nur weil sie arbeitet, heißt es ja nicht, dass sie schuldenfrei ist.

Und wenn andere schon pfänden, bleibt halt nichts über.

Oder sie verdient halt UNTER der Freigrenze!!

Wohnung hätte zum 28.2.2017 geräumt sein müssen Sie selber ist drin geblieben wusste davon aber nichts

Wer wusste wovon nichts? Wusste die Ex nichts von der Kündigung? Warum nicht?

Wer war Mieter der Wohnung? Ihr beide oder nur Einer?

Wer hat die Wohnung gekündigt? Ihr beide oder nur Einer?

Stefanhw81 
Fragesteller
 30.11.2017, 11:57

Kündigung musste Sie vor Gericht unterschreiben .

Ich wusste nicht das Sie Trotz Kündigung in der Wohnung geblieben ist.

Beide Hauptmieter

Beide Haben Kündigung Unterschriebn

stefan1531  30.11.2017, 15:45
@Stefanhw81

dann seid Ihr leider dennoch gesamtschuldnerisch haftbar.

Das bedeutet, der Vermieter darf sich die Kohle von dem holen, von dem er sie haben will.

johnnymcmuff  30.11.2017, 23:23
@Stefanhw81

Ich wusste nicht das Sie Trotz Kündigung in der Wohnung geblieben ist.

Damit kann man sich aber nicht herausreden.

Entweder man macht gemeinsam eine Übergabe oder wenn der Andere die Übergabe alleine macht, dann sollte man sich die Bestätigung geben lassen, dass die Übergabe stattgefunden hat.

Die Vorgehensweise des Vermieters ist zulässig, Ihr haftet gesamtschuldnerisch und somit kann der Vermieter auch Dich auf Zahlung verklagen.

Wenn Du das Geld wiederhaben willst, musst Du wohl sie verklagen.

Hattet ihr einen gemeinsamen Mietvertrag? Dann haftet ihr für Mietschulden gemeinsam und der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er sein Geld haben will.

Und falls ihr einen gemeinsamen Mietvertrag hattet, habt ihr dann auch beide die Kündigung unterschrieben? Ansonsten existiert nämlich keine wirksame Kündigung und der Mietvertrag läuft weiter...

Stefanhw81 
Fragesteller
 30.11.2017, 11:56

Beide Hauptmieter

Beide Haben die Kündigung vor Gericht unterschrieben (Habe das mit mein Anwalt erwirken können)

Ich bin ausgezogen

Sie ist trotz Kündigung drin geblieben .

FordPrefect  30.11.2017, 12:07
@Stefanhw81

Das ist hinsichtlich der Haftungsfrage gegenüber dem VM aber irrelevant.

Ex ist trotz Kündigung nicht aus der Wohnung ausgezogen , Wohnung hätte zum 28.2.2017 geräumt sein müssen Sie selber ist drin geblieben wusste davon aber nichts 

Clever. Nachdem ihr beide im MV steht, haftet ihr auch gemeinschaftlich als Gesamtschuldner.

Man sagte mir das meine Ex die Wohnung nicht übergeben hatte 

Das ist nicht das Problem des Vermieters. Zudem prüft man sowas doch nach - der Termin war 28.2.2017!

ich selber habe habe den Wiederspruch vom Mahnbescheid ausgefüllt und abgeschickt . habe seit dem nie was vom Gericht gehört

Erstens heißt es Widerspruch, und Zweitens wird die Kanzlei des VM gegen Dich gerichtlich vorgehen, sobald feststeht, dass bei der Ex nixhts zu holen sein wird. Der VM wird ganz sicher nicht freiwillig 30 Jahre auf seine ausstehende Miete warten.

Jetzt Rufe ich den Vermieter an und er sagte mir es gibt ein Titel und es wurde mir noch gesagt es gibt keinen Pfändbaren Lohn !

Na, wenn die Ex unter der Pfändungsgrenze verdient respektive bereits eine anderweitige Lohnpfändung vorliegt, dann ist das eben so. Dann wird die beauftragte Kanzlei aufgrund des Widerspruchs gegen Dich Zahlungsklage erheben. Aus der Nummer kommst du aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung nicht raus. Allenfalls könntest du zivilrechtlich gegen deine Ex auf Schadenersatz klagen, aber wozu? Wo nichts zu holen ist, nutzt auch ein vollstreckbarer Titel nichts.