Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich, einen Untermieter loszuwerden, der nicht mit mir sondern einem Mitbewohner nen Vertrag hat?

7 Antworten

Verschiedene hier meinen, dass der Untermietvertrag mit der Tante nicht gültig ist, weil er nicht von Euch beiden unterschrieben wurde. Das ist aber nicht richtig. Es wird der Begriff "GbR" verwendet und in einer solchen ist jeder nach außen allein vertretungsberechtigt, es sei denn, es gibt einen schriftlichen GbR-Vertrag, in dem das ausgeschlossen ist.

Ob der Bruder jetzt den Vertrag machen durfte oder nicht, die Tante muss davon ausgehen, dass der Vertrag gültig ist, sodass sie alle Rechte daraus wahrnehmen kann. Wenn Dein Bruder etwas getan hat, was nicht in Übereinstimmung mit Dir war, hast Du höchstens die Möglichkeit, Dich an ihn zu halten. Im Verhältnis zur Tante aber äußerst schwierig.

Da Du von Grundsicherung lebst und dementsprechend wohl auch mindestens einen Teil der Miete vom Amt bekommst und Dein Bruder vermutlich ein eigenes Einkommen hat, das er mit der Untermiete aufstockt, hast Du es erst recht schwer, denn wenn Du damit drohen würdest, dass Du ausziehst und ihn mit der Wohnung alleine lässt, wärest Du gegenüber dem Vermieter immer noch in der vollen Pflicht und wo sollst Du hin?

Ich sehe Deine Position als äußerst schwach an. Du kannst nichts gegen die Tante, nichts gegen Deinen Bruder und schon gar nichts gegen oder mit Eurem Vermieter unternehmen. Im gemeinsamen Mietvertrag hängst Du so lange mit drin, bis Dein Bruder und Du diesen gemeinsam kündigen.

Ich fürchte, Du musst Dich mit der Situation arrangieren.

BiBo85 
Fragesteller
 20.09.2021, 11:43

Also was den Auszug angeht, ist man sich ziemlich einig. Entweder soll sie gehen oder ich und wenn es nach meinem Bruder geht, der sowieso immer auf ihrer Seite ist, habe eher ich zu gehen als sie. Die wollen mich ja sogar so schnell wie möglich raus haben und setzen mir sogar ne Frist, wozu sie nicht berechtigt sein dürften.

bwhoch2  20.09.2021, 12:14
@BiBo85

Du hast als Mitmieter/in natürlich die gleichen Rechte, die Wohnung zu nutzen, wie Dein Bruder. Sie können Dir natürlich keine Frist setzen, aber sie können Dir auf jede andere erdenkliche Art das Leben schwer machen, bzw. klar ausgedrückt, Dich raus mobben.

Solltest Du Dich dann wirklich irgendwann zum Auszug entschließen, bist Du dennoch weiterhin voll in der Haftung für die Wohnung und zwar nicht nur Deinen Mietanteil, sondern ggf. für die komplette Miete, wenn Dein Bruder dann gar nichts mehr bezahlen sollte.

Deshalb solltet Ihr Euch mal hinsetzen und die Lage besprechen, dabei alles auf den Tisch legen und eine Lösung suchen. Sollte die Lösung darin bestehen, dass Du Dich zum Auszug bereit erklärst, solltet Ihr aber gemeinschaftlich darauf hin wirken, dass Du nicht länger im Mietvertrag stehst. Dazu braucht Ihr dann auch die Zustimmung des Vermieters.

BiBo85 
Fragesteller
 20.09.2021, 13:00
@bwhoch2

Glaub mir, das haben wir öfter versucht, als ich zählen kann. Sie wohnt schließlich nicht erst seit gestern in unserer Wohnung. Irgendwann ist aber auch mal Schluss, denn es bringt auch nichts, sich immer wieder im Kreis zu drehen. Dann geht es ein Weilchen gut, vielleicht 2 Wochen, dann beginnt der Ärger von neuem, weil sie sich mit ihrer gestörten Psyche einbildet, dass ich wieder quer gegen sie schieße, denn das kann sie besonders gut. Alles so hinstellen, dass der Ärger von mir verursacht wird. Und mein Bruder glaubt natürlich eher ihr als seiner eigenen Schwester.

BiBo85 
Fragesteller
 20.09.2021, 13:06
@bwhoch2

Ach ja, ich kann mich natürlich nicht vom Mietvertrag befreien lassen, solange ich keine Wohnung habe. Die Situation ist momentan mehr als scheiße, gelinde gesagt und ich möchte natürlich auch nicht auf der Straße leben. Sollte eigentlich auch klar sein.

bwhoch2  20.09.2021, 13:09
@BiBo85
Sollte eigentlich auch klar sein.

Natürlich ist mir das klar. Lies doch bitte nochmal meine erste Antwort auf Deine Frage durch ab dem dritten Absatz. Deine Situation ist ziemlich besch...

Raus kommst Du nur, wenn Du Dir selbst eine Wohnung oder andere Wohnmöglichkeit organisieren kannst. Dazu musst Du aber vermutlich ein eigenes Einkommen vorweisen können. Ohne das wirst Du keine Chance haben. Auch nicht rechtlich.

BiBo85 
Fragesteller
 20.09.2021, 13:10
@bwhoch2

Und mit einer gesetzlichen Betreuerin an meiner Seite?

bwhoch2  20.09.2021, 13:14
@BiBo85

Bist Du in Betreuung? Aber auch die Betreuerin hätte rechtlich keine anderen Möglichkeiten, als Du selbst. Sie könnte Dir höchstens helfen, einen anderen Wohnplatz zu finden.

BiBo85 
Fragesteller
 20.09.2021, 13:18
@bwhoch2

Ja bin ich und sie versichert mir ständig, dass ich mir keine Sorgen machen brauche, sie würde sich darum kümmern.

bwhoch2  20.09.2021, 13:30
@BiBo85

Deine Betreuerin soll sich dann bitte auch wirklich mal kümmern. Da hast Du also die Ansprechperson, die für Dich zuständig ist und Dich aus der misslichen Situation befreien kann bzw. muss.

BiBo85 
Fragesteller
 20.09.2021, 13:38
@bwhoch2

Problem ist, dass sie sich nicht in Familienangelegenheiten einmischen kann oder will oder darf, wie auch immer und sie erst dann einschreiten kann und wird, wenn alles hart auf hart kommt. Mehr als selbst nach Wohnungen zu suchen, können wir also erstmal nicht machen, wie es aussieht. Ich hatte ja gehofft, dass ich ne Möglichkeit habe, gegen den Untermietvertrag zwischen meinem Bruder und unserer Tante angehen zu können.

bwhoch2  20.09.2021, 13:50
@BiBo85
 Ich hatte ja gehofft, dass ich ne Möglichkeit habe, gegen den Untermietvertrag zwischen meinem Bruder und unserer Tante angehen zu können.

Ich bin kein Rechtsanwalt. Ich kann Dir nur meine Meinung aufgrund meiner Kenntnis und Erfahrungen mitteilen. Insofern lohnt es sich vielleicht, bei einem Rechtsanwalt einen Termin zu machen und sich beraten zu lassen. Ggf. musst Du dazu, weil es sich auch dabei um ein Geschäft handelt, Deine Betreuerin hinzu ziehen. Das wäre dann noch kein Einmischen in Familienangelegenheiten, denn dabei geht es nur darum eine konkrete rechtliche Frage zu klären.

BiBo85 
Fragesteller
 20.09.2021, 13:55
@bwhoch2

Ich habe sie mal diesbezüglich gefragt, sie meint jedoch, dass das keine Aussicht hat und ich auch keine Kostenübernahme vom Amt kriegen würde, weil sowas für Anwälte und Gerichte Pillepalle wäre.

bwhoch2  20.09.2021, 13:56
@BiBo85

Wenn man bedenkt, über was alles vor Gericht gestritten wird, ist das nicht "Pillepalle". Immerhin geht es darum, dass jemand, die von Dir mit gemietete Wohnung ohne Deine Zustimmung mitbenutzt.

Deine Betreuerin will nur nicht.

Gerhart  21.09.2021, 07:27

Wenn du hier behauptset, dass der Bruder alleinvertretungsberechtigt nach außen sei , weil nach GbR-Recht es so zuträfe, dann gälte das auch für der FS nach außen (gegen die Tante), sollte er die kündigen. Die Stellung der Mieter in Mieterpartei nach außen als GbR ist umstritten.

Unter diesem Sichtwinkel wäre jede Eigentümergemeinschaft bei Vermietungen ebenfalls eine GbR, wenn es keine gegenseitigen Bevollmächtigungen gibt und eine Vermietung könnte wirksam durch jedem der Teileigentümer vorgenommen werden.

Auch der aktuelle Mietvertrag der Brüder könnte dann gegenüber dem Vermieter wirksam durch jeden der Brüder gekündigt werden.

Ich fürchte, du findest in der Rechtsprechung keinen so gelagerten Fall, es würde mich überraschen.

bwhoch2  21.09.2021, 08:53
@Gerhart

Es gibt schon einen wesentlichen Unterschied in der Stellung zwischen Vermieter und den beiden im Mietvertrag eingetragenen Mietern. Beim Mietvertrag mit dem Hauptvermieter stehen beide Personen im Vertrag und somit ist klar, dass beide auch kündigen müssen.

In der Position des Bruders, der mal eben an seine Tante vermietet, ist das anders. Die Tante weiß nicht, wer von den beiden die Wohnung tatsächlich angemietet hat, sondern geht auf ein Mietangebot ein, das dann auch noch vollzogen wird.

Würde der Bruder (Vermieter) auf die Idee kommen, und sie plötzlich vor die Tür setzen mit der Begründung, der Mietvertrag wäre nie zustande gekommen, weil sein Bruder (nicht im Mietvertrag) nicht unterschrieben hat, könnte sie wohl erfolgreich auf Einhaltung des gültigen Vertrags klagen.

Gerhart  21.09.2021, 16:57
@bwhoch2

Das will ich nicht bestreiten, denn aus derSicht der Tante hat sie guten Glaubens einen wirksamen Mietvertrag inne. Deshalb ist es aber dann auch möglich, dass der andere Bruder diesenVertrag nach 573 a kündigen kann und auf sein Recht als Besitzer der Wohnung verweist.

Da Du nicht Vermieter der Tante bist hast Du keine Handhabe.

Was sagt eigentlich euer Vermieter dazu?

Weiß der von der Untervermietung?

DerCaveman  20.09.2021, 09:51

Aber konnte der Bruder hier ueberhaupt eigenmaechtig einen wirksamen Mietvertrag mit der Tante schliessen? Schliesslich ist er ja nicht Mieter der Wohnung. Mieter ist die aus ihm und dem/der FS bestehende GbR.

Gerhart  21.09.2021, 16:59
@DerCaveman

Vermieter ist die Mieterpartei gegenüber der Tante, vertreten durch einen der Mieter.

BiBo85 
Fragesteller
 20.09.2021, 09:52

Natürlich weiß er Bescheid. Sowas muss doch immer vorher abgeklärt werden oder etwa nicht?

Eine knifflige Sache. Versuche doch mal eine Kündigung nach §573a mit einer K.-Frist von 6 Monaten schriftlich zuzustellen, am besten durch Einwurfeinschreiben.

Deine Kontrahenten können dich nicht aus der Wohnung vertreiben.Du und dein Bruder sind die Mieterpartei und damit untrennbar. Na klar werden sie nun losheulen, wenn die Kündigung eingeht. Aber eigentlich ist dagegen nichts zu machen. Die Tante kann zwar widersprechen und wenn sie nicht auszieht, klagst du auf Räumung und Herausgabe der Mietsache. Auch wenn du den Mietvertrag nicht unterschrieben hast bist und bleibst du Besitzer der Wohnung so wie dein Bruder.

Prozesskostenhilfe, bei einer Klage auf Räumung... Beratungsschein für Fachanwalt Mietrecht vom Amtsgericht.

BiBo85 
Fragesteller
 16.10.2021, 19:37

Wäre Mietrecht denn auch die richtige Anlaufstelle? Denn es geht ja nicht nur um das Wohnrecht. Die terrorisieren mich ja regelrecht. Erst heute haben sie all meinen Kram aus der Küche entfernt und vor meine Zimmertür gestellt. Ich darf die KÜCHE nicht mehr mitbenutzen! Und die Polizei hat da auch nichts zu zu sagen! Die habe ich nämlich heute kommen lassen, weil ich mir nicht mehr zu helfen wusste und meine Betreuerinnen am Wochenende natürlich auch Wochenende haben wollen und ausgerechnet die gesetzliche Betreuerin ist jetzt sowieso erstmal nicht zu erreichen, weil sie Urlaub hat.

Ich komme hier einfach niemals raus, weil ich keine Wohnung kriege, aber bei all dieser Schikane und dem Psychoterror kann ich auch nicht länger hierbleiben.

Gerhart  17.10.2021, 07:07
@BiBo85

Die Auseinandersetzung mit deinem Bruderund deiner Tante istnur zivilrechtlich zu sehen. Daher kann dir die Polizei nicht helfen. Die Betreuerin hat dich zu vertreten und entsprechende Maßnahmen einuzuleiten. Du hast gemeinsam mit deinem Bruder die gesamte Wohnung gemietet. Dir steht die Hälfte der Untermiete zu. Fordere das von deinem Bruder und kündige sofort der Tante nach §573 a BGB, vielleicht kann dasauch deine Betreuerin. Hat sie denn bisher etwas in dieser Sache unternommen?

BiBo85 
Fragesteller
 17.10.2021, 08:54
@Gerhart

Nein eben nicht, das ist es ja. Nur Gespräche und sonst nichts. Sie meint, sie könne und wolle sich in private Familiengeschichten nicht einmischen. Sie würde mir nur in Sachen Wohnung helfen und denkt ja sogar, dass man da auch mit nem Anwalt nichts tun könne, weil kein Anwalt sich mit "Pillepalle" (ihre Worte) auseinander setzen würde.

BiBo85 
Fragesteller
 17.10.2021, 08:58
@Gerhart

Aber ICH bin doch gar nicht ihr Vermieter, sondern mein Bruder und der wird sie niemals vor die Tür setzen. Außerdem gilt das für VERMIETER und NICHT für Mieter, die andere untervermieten.

Gerhart  17.10.2021, 13:17
@BiBo85

Die Position Vermieter macht keinen Unterschied zwischen Eigentümer als Vermieter oder Hauptmieter in einer Mieterpartei. Hier wurde ein Vertrag geschlossen zwischen einem Vermieter und einer Mieterin, liegt der denn schriftlich vor?

Deine Betreuerin: Wurde sie von Amtswegen durch das Betreuungsgericht eingesetzt? Welche Kompetenzen hat sie überhaupt dir gegenüber? Wenn du wirksamer Mieter in der Mieterpartei bist. hast du die gleichen Rechte und Pflichten wie dein Bruder als Mieter und Vermieter gegenüber der Tante.

BiBo85 
Fragesteller
 17.10.2021, 15:03
@Gerhart

Ich gehe doch mal davon aus, dass ein schriftlicher Vertrag vorliegt.

Ja, meine Betreuerin ist vom Gericht gestellt. Aber wie ist das mit den Kompetenzen gemeint?

So wie ich dich kennengelernt habe, stehe ich ebenfalls auf der Seite deiner Verwandten und glaube sehr wohl, dass du mit deiner oft so sarkastischen, passiv-aggressiven Art provozierst.

Am einfachsten wäre es wohl, wenn du in eine eigene Wohnung ziehst und dir irgendwas suchst, wo du den Tag über beschäftigt bist. Am besten ohne Internetzugang.

Liebe Grüße und alles Gute