Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich, einen Untermieter loszuwerden, der nicht mit mir sondern einem Mitbewohner nen Vertrag hat?
Ich wohne mit meinem Bruder zusammen in einer Wohnung und wir beide stehen als Hauptmieter im Vertrag und haben ihn auch zu gleichen Teilen unterschrieben.
Dann hat mein Bruder unsere Tante bei uns wohnen lassen und einen Untermietvertrag mit ihr geschlossen, aber sie macht ständig Streit und geht hauptsächlich gegen mich vor und beide, sie und mein Bruder legen es ständig aus als ob ich den Streit provozieren würde. Ich sehe eigentlich nur die Möglichkeit für mich, selbst die Wohnung zu verlassen, aber ich sehe es auch irgendwo nicht ein! Es ist auch MEINE Wohnung! ICH stehe als Hauptmieter im Vertrag, also warum zum Henker soll ich mich da rausekeln lassen?!
Hab ich irgendwelche Möglichkeiten oder bleibt mir wirklich nichts anderes übrig, als selbst das Weite zu suchen?
7 Antworten
Verschiedene hier meinen, dass der Untermietvertrag mit der Tante nicht gültig ist, weil er nicht von Euch beiden unterschrieben wurde. Das ist aber nicht richtig. Es wird der Begriff "GbR" verwendet und in einer solchen ist jeder nach außen allein vertretungsberechtigt, es sei denn, es gibt einen schriftlichen GbR-Vertrag, in dem das ausgeschlossen ist.
Ob der Bruder jetzt den Vertrag machen durfte oder nicht, die Tante muss davon ausgehen, dass der Vertrag gültig ist, sodass sie alle Rechte daraus wahrnehmen kann. Wenn Dein Bruder etwas getan hat, was nicht in Übereinstimmung mit Dir war, hast Du höchstens die Möglichkeit, Dich an ihn zu halten. Im Verhältnis zur Tante aber äußerst schwierig.
Da Du von Grundsicherung lebst und dementsprechend wohl auch mindestens einen Teil der Miete vom Amt bekommst und Dein Bruder vermutlich ein eigenes Einkommen hat, das er mit der Untermiete aufstockt, hast Du es erst recht schwer, denn wenn Du damit drohen würdest, dass Du ausziehst und ihn mit der Wohnung alleine lässt, wärest Du gegenüber dem Vermieter immer noch in der vollen Pflicht und wo sollst Du hin?
Ich sehe Deine Position als äußerst schwach an. Du kannst nichts gegen die Tante, nichts gegen Deinen Bruder und schon gar nichts gegen oder mit Eurem Vermieter unternehmen. Im gemeinsamen Mietvertrag hängst Du so lange mit drin, bis Dein Bruder und Du diesen gemeinsam kündigen.
Ich fürchte, Du musst Dich mit der Situation arrangieren.
Da Du nicht Vermieter der Tante bist hast Du keine Handhabe.
Was sagt eigentlich euer Vermieter dazu?
Weiß der von der Untervermietung?
Eine knifflige Sache. Versuche doch mal eine Kündigung nach §573a mit einer K.-Frist von 6 Monaten schriftlich zuzustellen, am besten durch Einwurfeinschreiben.
Deine Kontrahenten können dich nicht aus der Wohnung vertreiben.Du und dein Bruder sind die Mieterpartei und damit untrennbar. Na klar werden sie nun losheulen, wenn die Kündigung eingeht. Aber eigentlich ist dagegen nichts zu machen. Die Tante kann zwar widersprechen und wenn sie nicht auszieht, klagst du auf Räumung und Herausgabe der Mietsache. Auch wenn du den Mietvertrag nicht unterschrieben hast bist und bleibst du Besitzer der Wohnung so wie dein Bruder.
Prozesskostenhilfe, bei einer Klage auf Räumung... Beratungsschein für Fachanwalt Mietrecht vom Amtsgericht.
So wie ich dich kennengelernt habe, stehe ich ebenfalls auf der Seite deiner Verwandten und glaube sehr wohl, dass du mit deiner oft so sarkastischen, passiv-aggressiven Art provozierst.
Am einfachsten wäre es wohl, wenn du in eine eigene Wohnung ziehst und dir irgendwas suchst, wo du den Tag über beschäftigt bist. Am besten ohne Internetzugang.
Liebe Grüße und alles Gute