Mietvertrag Eltern Bürgschaft - Wer unterschreibt alles?

6 Antworten

Wenn Dein Vater als Mitmieter in den Mietvertrag aufgenommen wird, in dem Du natürlich auch stehst und Dein Freund dann möglichst nicht stehen sollte, ist das ein dicker Vertrauensbeweis Deines Vaters, der den Vermieter glücklich macht.

Leistet er "nur" eine Bürgschaft, wenn auch freiwillig, muss der Vermieter irgendwann beefürchten, dass man ihm mal vorhält, wenn es zum Schwur kommt, dass er die Bürgschaft nicht hätte verlangen dürfen. Was Dein Vater Dir anbietet, ist das Optimale. Dagegen solltest Du Dich nicht wehren. Wenn Ihr Euch nach Mietvertragsabschluss dann noch gegenseitig zur Kündigung bevollmächtigt, hängt er auf Dauer auch nicht in einem Mietvertrag fest für eine Wohnung, die vielleicht nur noch von Deinem jetzigen Freund bewohnt wird, nachdem er Dich erfolgreich vertrieben hat.

Aus diesem Grund sollte Dein Freund übrigens auch nicht in den MV. Er darf trotzdem in der Wohnung wohnen und seinen Teil leisten. Es ist jedoch nicht zumutbar, dass Dein Vater Bürgschaft leistet oder aber Sicherheit als Mitmieter bietet, um dann irgendwann festzustellen, dass diese Dich vielleicht sitzen gelassen oder gar mit einer anderen betrogen hat, Du deswegen ausgezogen bist und Dein Vater für das neue Paar dann auch noch Miete zahlen soll.

Soweit ihr beide voll geschäftsfährig seid, dann unterzeichnet nur ihr den Mietvertrag. Die Bürgschaft, wenn der Vermieter diese verlangt, nur der Bürge.

Wenn dein Vater als Mieter in den Vertrag gehen will, dann lass ihn doch. Er muss dann irgendwann die Wohnung kündigen. Ansonsten hast du keine Nachteile.

Natuerlich muss der Vermieter wissen, dass dein Vater für dich mietet.

also ich würde bei einem Vermieter, der eine Bürgschaft verlangt nicht mieten wollen, weil das Misstrauen in meine Person unterstellt, und die Sicherheit einseitig ist, ich muss mich auch darauf verlassen können, das der etwas repariert, wenn er es machen muss. Beide Seiten gehen Risiko ein und müssen sich vertrauen (können) und ehrlicher Bereitschaft, passende Übereinküfte zu treffen.

Ich halte das auch für einen Psychotrick, um zu testen, wie weit er gehen kann.

Die übliche Kaution ist Sicherheit genug, da kann der Vater sich beteiligen.

Mietvertrag unterschreiben die beteiltigten Parteien.

Wenn die Miete mit dem verfügbaren Einkommen bezahlt werden kann, ist das auch kein Hinderungsgrund. Auch wenn der Vater die Miete übernimmt, ist das eine Unterstützung, aber getrennt vom Mietverhältnis, wie man sein Geld für die Miete zusammenbekommt kann dem Mieter egal sein, wenn ein finanzkräftiger Vater das tut, umso besser. Deshalb ist oder muss der nicht Mietvertragspartner sein

Die finanzielle Unterstützung betrifft dann das Verhältnis zum Vater, nicht den Mietvertrag

Den Mietvertrag unterschreiben nur die Vertragspartner, Mieter und Vermieter.

Die Bürgschaft nur der Bürge, wenn er denn möchte.

Übrigens ist Bürgschaft und Kaution unzulässig.