Wohnung abmelden ohne neue Wohnanschrift?
Hallo Kurz zu mir bin 18 beziehe Harz 4 da ich gekündigt würde deswegen mir bis August 100% Gesperrt war die Miete nicht mehr zahlen konnte und nun die Fristlose kündigung bekam. Mein Wohnungsschlüssel habe ich bereits abgegeben. Ich war heute beim Jobcenter in Magdeburg und wollte mich dort anmelden das ich wieder Leistungen bekomme und eine neue Wohnungen nun wurde mir da gesagt ohne festen Wohnsitz in Magdeburg lässt sich nix machen und habe auch kein Recht auf leistungen bzw. einer neuen Wohnung. Nun bin ich erstmal vorrüber gehend bei mein Stiefvater auch Harz 4. Nun hat mich das Jobcenter Magdeburg nach Wolmirstedt geschickt zum Meldeamt ich solle meine Wohnung abmelden mir eine Bescheinigung holen wo drauf steht das ich keinen festen Wohnsitz habe. Als ich dort war hat sich die gute Frau geweigert mich abzumelden ich solle mir beim Vermieter eine Abmeldebestätigung holen oder einen Mietvertrag für die neue Wohnung die ich ohne Abmeldung nicht bekomme. Leider war die Wohnungsgesellschafft schon geschlossen und kann erst morgen nachfragen aber was ist wenn die zu mir auch nein sagt. Sollte ich es denn beim Meldeamt in Magdeburg versuchen ich möchte nämlich nach Staßfurt ziehen Familie und Freunde wohnen da. Ich weis einfach nicht mehr weiter da ich mich mit dem Rechtssystem nicht gut auskenne. Man hat mir nur gesagt wenn ich abgemeldet bin Krieg ich eine neue Wohnung in Staßfurt wenn ich gründe hab kann ich als grund angeben das ich keinen festen Wohnsitz hab oder muss ich denn auf der Straße leben. Ich bin für jede Hilfreiche antwort dankbar. mfg Toni
1 Antwort
Deine Abmeldebescheinigung wirst du schon erhalten. Einfach mal so in einen anderen Ort ziehen und dort Leistungen beziehen wird nicht klappen, da ein Ortswechsel nur mit Zustimmung der Ämter möglich ist. Gründe wie, ich hab keine Wohnung und hier leben Freunde werden nicht wirklich helfen. Hier müsstes du zumindest eine Teilzeitjob vorweisen können und dich als Aufstocker anmelden.
Ja naja das will ich ja auch nicht unter grund angeben hätte gedacht das es reicht "Ich habe keine Wohnung mein Stiefvater bezieht selbst Leistungen und seine Wohnung ist zu klein dazu kommt das mein Stiefvater nicht Unterhaltspflichtig für mich ist könnte mich auch gut Rausschmeißen" ist das nicht grund genug weil arbeit hab ich noch nicht ich hab momentan die Arbeits Agentur angeschrieben und hoffe dort hilfe zu kriegen weil mein Kindergeld wurde mir ja auch nicht genehmigt da noch eine Unterschrift gefehlt hat die ich nachgereicht habe aber ein Einspruch kann bis zu 4 Monate dauern sagten die mir.