Sozialhilfe bekommen ohne festen Wohnsitz?

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  1. Obdachlose bekommen Tagesgeld 11,50€ pro Tag - müssen Sie Täglich bei der Arge abholen ( außer Wochenende, da wird Freitags 34,50€ ausgezahlt )

  2. Es gibt viele Soziale Einrichtungen an die man sich wenden kann, damit man nicht auf der straße leben muss, solange man sich an gewisse Regeln hält.

  3. Die meisten "obdachlosen" die vor Geschäften hocken etc. sind keine, da den meisten echten Obdachlosen, das zu peinlich wäre.

Obdachlose sollten sich zur postallischen Erreichbarkeit bei einer Betreuungs- bzw. Beratungseinrichtung anmelden, dann steht ihnen selbstveständlich auch Leistungen zu.

Siehe u.a. § 7 Abs. 4a SGB II

Genauso: und das tägliche Abholen der Leistungen beim Amt ist - wie andere Poster hier meinen - nicht generell vorgesehen; das heißt, in der Regel geht es an eben jene Betreuungsstellen (natürlich mit ZUstimmung des Antragstellers), über die dann nach Absprache ausgezahlt wird.

Erhalten Obdachlose Sozialgeld ("Stütze", "Sozialhilfe") oder Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"). Hat ein Obdachloser ein Bankkonto? ... eine Postadresse?Sozialgeld erhalten Menschen, die nicht mehr erwerbsfähig sind. Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") ist die gleiche Leistung für Erwerbsfähige . Erwerbsfähig ist, wer mindestens drei Stunden pro Tag Arbeiten kann. Die meisten Obdachlosen sind als erwerbsfähig eingestuft und erhalten deshalb Hartz IV. Die Adresse eines Obdachlosen ist "o.f.W." (ohne festen Wohnsitz). Dort kommt der Postbote nicht hin, also haben viele Obdachlose eine Postadresse bei einer öffentlichen Einrichtung , wo sie sich ihre Post abholen. Dort gehen dann auch die diversen Behördenbescheide hin. Ähnlich ist es mit dem Bankkonto. Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Banken und Sparkassen, jedem Bürger eine Bankkonto einzurichten, wenn er es wünscht. Das Konto kann als "Guthabenkonto" geführt werden. Das bedeutet, es kann nicht, auch nicht um einen einzigen Cent, überzogen werden. Gleichwohl wird so ein Konto vielen Obdachlosen verwehrt. Das ist ein Problem, wenn sie wieder sesshaft werden wollen, weil sie Strom, Gas usw. meistens bargeldlos bezahlen müssen. Eine Ausweichlösung ist wiederum die "Zahlstelle". Das Geld (z.B. Hartz IV) wird auf eine Drittkonto überwiesen (z.B. bei einer kirchlichen Organisation) und dann dem Obdachlosen ausgezahlt.

(Quelle:http://www.hilfspunkt.de/html/informationen_uber__obdachlosi.html)

Ja natürlich!

Es ist Hilfe zum Lebensunterhalt.

Das Leben ist aber nicht an eine Wohnung gebunden.

das geht nur die holen sich jeden tag geld von der arge persönlich ab