Warum gibt es als Meldeadresse bzw. ständiger Wohnsitz kein Postfach?
Theoretisch wäre „ohne festen Wohnsitz“ die richtige Anmeldeform für Menschen z.b. in einem Zuhause auf Rädern und man bekommt dies auch ohne weiteres im Adressfeld des Personalausweises eingetragen. Die Meldung „ohne festen Wohnsitz“ bringt allerdings einige Probleme mit sich. Ohne festen Wohnsitz kannst Du im Nachhinein kein Wohnmobil in welchem Du leben willst zulassen.
Eigentlich sollte es so sein, dass ein Postfach als Meldeadresse ausreichend ist.
Ein Gewerbe anzumelden, um von unterwegs Geld zu verdienen, wird fast unmöglich. Es ist im Deutschen System nicht vorgesehen, dass jemand ohne Obdach ein Geschäft gründet.„ Der große Unterschied zu der Eintragung "Kein Hauptwohnsitz in Deutschland“ oder "Ohne festen Wohnsitz“, liegt darin, dass Du als „Obdachloser“ wenigstens noch Anspruch auf gewisse soziale Leistungen geltend machen kannst, sofern Du wenigstens noch eine Postadresse (stellen z.B. Streetworkprojekte, Drogenberatungsstellen oder Obdachlosenhilfen zur Verfügung) vorweisen kannst.
Sobald Du Dich aber abmeldest aus Deutschland, bist Du vom Deutschen Sozialsystem ausgeschlossen. Einzig Dein Anspruch auf bereits erwirtschaftete Rente bleibt bestehen.
5 Antworten

Sobald Du Dich aber abmeldest aus Deutschland, bist Du vom Deutschen Sozialsystem ausgeschlossen
Das ist ja wohl logisch.
Ein Gewerbe anzumelden, um von unterwegs Geld zu verdienen, wird fast unmöglich. Es ist im Deutschen System nicht vorgesehen, dass jemand ohne Obdach ein Geschäft gründet.
Das ist auch logisch, wo hast Du denn ohne Anschrift einen Gewerberaum für Deine Produkte? Wo willst Du Rechnungen schreiben ohne Wohnung? So richtig erschließt sich mir nicht, worüber Du Dich aufregst.

Die Anschrift sollte das Postfach sein. Ob Du nun ein Haus bewohnst mit Postfach, oder nur ein Postfach besitzt sollte keine Rolle spielen.

Wem antwortest du gerade?
Aber vielleicht hast du ja für mich einen Antwort
Ich frage mich, warum leben einige Menschen freiwillig auf der Straße. Ich kriege kein Harz vier. Denn ich lebe in der Bedarfsgemeinschaft. Sind Anlaufstellen wenn man warum auch immer, abgerutscht ist, so menschenfeindlich?

Ein Postfach ist nun mal keine "ladungsfähige Anschrift" - also kein Ort, wo beispielsweise ein Gerichtsvollzieher ein Schriftstück abgeben könnte, auf welches der Empfänger innerhalb einer festen Frist reagieren muß, um nicht noch weitere Nachteile befürchten zu müssen.

Weil er das eben unter Umständen nicht tut - Verpflichtung hin oder her. Es gibt nun mal Schriftstücke, die zu einem bestimmten Termin zwingend nachweislich in den "Machtbereich" des Empfängers gelangen müssen. Ein Postfach gehört nicht zum Machtbereich des Empfängers, seine Wohnung und seine Geschäftsräume jedoch schon.

Was ist Deine eigentliche Frage?

Wohnst du in einem Postfach?

Es geht ja nicht um das Wohnen

Beim Wohnsitz geht es nicht ums Wohnen? Das ist eine interessante These.

Ja, es geht um das Postfach als Wohnsitz- Ersatz, weil es ja einfach nur um die zuzustellende Post geht
Warum sollte ein Posfach nicht ladungsfähig sein, wenn sich der Besitzer verplichtet dort jeden Tag nachzuschauen