Wohnug ohne Fenster?

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Hallo Sabsixxx

Um einen Keller zu wohnzwecken umzubauen, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Details sind in den Landessatzungen festgelegt. Rufe bei deiner Kommune/Bauaufsichtsamt an und schildere die Situation.

Fenster, also Tageslichteinfall ist auf jeden Fall erforderlich. Logischerweise muss auch der Fluchtweg gewährleistet sein.

Danke habe grad bei der Stadt angerufen die meinten auch das sie sich nciht vorstellen können das die Wohnug vermietet werden darf. Soll mich nun ans Bauaufsichtsamt wenden. Leider ist da aber heute keiner.Werde es dann morgen nochmal versuchen.

@Sabsixxx

na prima – dann konnte ich dir ja etwas helfen

Hat jemand möglicherweise das Erbe des verstorbenen Onkels angenommen.

Fall ja, sollte man den Vermieter noch ein reinwürgen und die Mietzahlungen ab 01.01.2008 zurückfordern.

@helmutgerke

Ich denke das meine Mutter das machen wird. Warum denn aber ab 2008? Er hat da wol 7 Jahre so gewohnt :-(

@Sabsixxx

Hallo Sabsixxx, zunächst bedanke ich mich für den „Stern“

Bzgl. der Geltendmachung denke ich an die Verjährung, gemäß § 195 BGB – 3 Jahre-

Natürlich kann man zunächst ruhig auch bezogen auf den gesamten Zeitraum, d.h. für 7 Jahre die Forderung stellen, aber ich denke mal der Vermieter wird sich eines Anwaltes bedienen und der wird zunächst dieses Teil ablehnen. Und wenn deine Mutter sich auch einen Anwalt zur Durchsetzung ihrer Interessen beauftragt, könnte der fix auf den Gedanken verfallen, aufgrund des erhöhten Streitbetrages (Einbeziehung verjährter Forderungen) seine Kosten danach zu berechnen.

Die Frage ist eher, ist der Kellerraum auch als Wohnraum abgenommen, oder ist es nur eine Nutzfläche, die nur als Kellerraum zugelassen ist. Ähnliches gibt es ja auch bei unausgebautem und nicht auf Wohnraum umgewidmetem Dachboden.>   

Das ist keineswegs die Frage. Wenn die Parteien sich einig sind, ist auch die Vermietung eines schlichten Kellerraums zu Wohnzwecken nicht zu beanstanden. Ein entsprechender Vertrag ist wirksam und von beiden Seiten zu erfüllen. Ein Problem tritt erst auf, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung durch die Ordnungsbehörde kommt.>

http://www.vermieter-forum.com/mv-allgemeine-fragen/9211-darf-man-wohnung-ohne-fenster-vermieten.html

Fand ich jetzt eine spannende Frage, musste ich direkt mal google schaun. Kann mir nur nicht vorstellen, dass sich jemand das antut, da wird man doch depressiv in so einer Wohnung.

Für diese Räume lag nie ein Nutzungsrecht als Wohnräume vor.

Nein, diese Räume sind mit Sicherheit nicht als Wohnräume zugelassen. Solche Räume waren in einer irgendwann ergangenen Baugenehmigung nur als Lager-oder Kelleräume zugelassen, somit erledigt sich ein Mietpreis als Wohnungsmietpreis von selbst.

Ich, da ich mit dem Baurecht etwas vertraut bin, würde dem "VM" kurz zeigen wo es lang geht, das deshalb, dass dem keine Mieter "auf den Leim" gehen.

Wenn man Mieter findet, die das akzeptieren? Warum nicht? Man muß ja eine solche Wohnung nicht nehmen!

Sorry, der VM hat mit Sicherheit eine Notlage oder Unwissenheit schamlos ausgenützt.

Man darf alles vermieten was man will. Als eigenständige Wohnung muß nur eine Küche (mit Wasser/Abwasseranschluß) und ein Badezimmer (Toilette, Waschbecken, aber nicht zwangsläufig mit Badewanne/Dusche) vorhanden sein sowie eine abschließbare Tür. Man kann das auch ohne diese Eigenschaften vermieten, nur dann nicht als Wohnraum.

Wenn der Mieter das so akzeptiert dann muss er dann damit leben. Hier wäre die Zielgruppe an Personen die nur einen Platz zum schlafen brauchen, also Tagsüber auf der Arbeit sind und nur die Nacht in der Wohnung verbringen, das Wochenende dann nach Hause zur Familie fahren. Also als Zweitwohnsitz. Daher wird wohl kaum einer bereit sein den vollen Preis zu bezahlen.