Wohnsitz ummelden als Minderjährige... Was beachten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Eltern können die Einverständniserklärung beim Rathaus unter Vorlage ihrer Ausweise beglaubigen lassen. Das dürfte dann für die Anmeldung in Köln ausreichen.

Reicht es wirklich nicht aus, wenn sie einfach nur das Anmeldeformular, oder einfach eine formlose Erklärung verfasst?

@verreisterNutzer

Nein, denn die Erklärung könnte ja jeder verfassen. Sie müssen selbst vorstellig werden. Aber in der Heimatgemeinde reicht

Melde Dich mit Zweitwohnsitz in Köln an. Es reicht, wenn Deine Eltern das Ummeldeformular unterschreiben. Dein Freund muss Dich beim Vermieter anmelden. Dein Einzug hat Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung. Immerhin ist eine Person mehr da, die Hausstrom verbraucht und Müll produziert. Sonst brauchst Du nichts beachten. Deine Eltern entscheiden bis zum 18. Geburtstag über Dich. Wenn sie Dir vertrauen und dem Zusammenziehen mit dem Freund zuziehen ist alles in Ordnung. Alles Gute.

Danke, aber warum sollte ich mich mit Zweitwohnsitz in Köln anmelden? Hat es Konsequenzen bzw. irgendwelche anderen Effekte, wenn ich die Wohnung als Hauptwohnsitz anmelde?

@feenwinkel

Und es reicht tatsächlich nur die Ummeldung unterzeichnen zu lassen? Dein Vorredner ist da anderer Meinung. Schonmal Danke

@verreisterNutzer

Deine Eltern können Dich in der Heimatgemeinde abmelden und dort auch gleich die Anmeldung für Köln abgeben. Alles andere, falls erforderlich, erfahrt ihr auf dem Einwohnermeldeamt.

Warum willst Du Dich in Köln anmelden. Das ist doch garnicht nötig.

Bedenke, das mit der Anmeldung auch kosten auf Dich zukommen. Müllgebühr usw.

Hast Du schon mal etwas von der Meldepflicht in Deutschland gehört?

@murkeltimo

Und der Vermieter kann ordentlich Probleme machen, wenn jemand ungemeldet im Haus wohnt.

Wie das genau mit der Einverständniserklärung auszusehen hat, kann ich dir leider nicht sagen. Aber als mein Sohn damals noch minderjährig war und auf Grund der Lehrstelle weiterweg eine Wohnung genommen hat, haben wir ihn dort an dem Ort mit 2. Wohnsitz angemeldet und zuhause mit dem 1. Wohnsitz.