Wann muss ich mich ummelden bei Überschneidung der Wohnsitze?

3 Antworten

Mit dem Bezug Deiner Wohnung in Göttingen beginnt die Frist innerhalb derer Du Dich ummelden solltest.

Hierfür stehen Dir zwei Wochen nach dem Einzug als Zeitfenster zur Verfügung. Bevor Du in Göttingen eingezogen bist, kannst Du Deinen Wohnsitz amtlich nicht ummelden.

Das genaue Datum ist der Vermieterbescheinigung zu entnehmen. Die Wohnungsgeberbestätigung kann und sollte in Deinem Fall vom Anmietzeitpunkt abweichen. Achte darauf und lass die Wohnungsgeberbestätigung ggf. abändern.

Hier findest Du Details zu den Fristen der Ummeldung:

https://www.ummelden.de/fristen/

Um Deine Frage konkret zu beantworten: Ja, die Frist gilt ab Januar 2019. Die Abmeldung Deines Wohnsitzes in Hamburg wird von Göttingen aus erfolgen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich meine natürlich am dem 01.12.18*

Du musst dich erst nach deinem vollzogenen Umzug um melden.