Gemeldet in einem Bundesland, arbeiten im anderen Bundesland - anmeldung Pflicht?

1 Antwort

Hallo,

das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Du hast eine Meldepflicht und musst dich i.d.R. 2 Wochen nachdem du deinen Hauptwohnsitzt für eine Dauer von länger als 6 Wochen irgendwo anders hin verlegst dort wohnhaft melden! Dabei ist es völlig egal ob du dann alle zwei Wochen wieder zu einem anderen Freund in Hamburg ziehst, du musst dich irgendwo in Hamburg wohnhaft melden da du - wie du es schilderst - schon länger als 6 Wochen nicht zuhause bist bzw. länger in Hamburg bist als in BaWü. Arbeiten kannst du wo immer du willst, das ist dem Arbeitgeber letzten Endes egal ob er einen Hamburger oder einen Stuttgarter beschäftigt.

Gehe am besten schnellstmöglich zum Einwohnermeldeamt, melde dich bei deiner Freundin oder da wo du am ehesten anzutreffen bist wohnhaft und gib ein Einzugsdatum im Rahmen der 2 Wochen Frist an, da das andernfalls zu Problemen für dich führne könnte mit Hinblick auf die Meldepflicht.

Um die Meldung kommst du spätestens bei Krankenversicherung, Steuern, Steuererklärung etc. nicht mehr drumherum. Wenn das Berufsverhältnis schon deutlich länger besteht und du meldest dich dann irgendwann mittendrin an, werden die leute stutzig und du musst denen sehr glaubhaft erklären wieso du jeden Tag aus Bafü nach Hamburg gependelt bist.

Bei meinem Freund ist nur 1 Mieter erlaubt. Kann ich mich dann trotzdem dort melden? Als "Urlauber" oder sonst irgendwas? Danke für die Antwort.

@ildandre

Bis zu 6 Wochen darf man bei jemandem "Urlaub" machen, danach geht man davon aus dass es ein dauerhafter Wohnsitz ist. Der Vermieter wird in der Regel zustimmen dass jemand in die Wohnung mit einzieht wenn der Mieter einen berechtigten Grund dafür nachweisen kann ( z.B. finanzielle Gründe weil du dich bereiterklärst einen Teil der Miete zu tragen ). Wenn der Vermieter arschig ist kann er aber einen Einkommens- und Vermögensnachweis von dir fordern, der vermutlich nicht allzu berauschend ausfallen wird und daraufhin dann die Mieteintrittserklärung verweigern.

@stephan1986

Klar, das verstehe ich schon. Es ist aber eine 1-Zimmer-Wohnung. Der Vermieter meinte, es sei zu klein für 2 Personen. Könnte ich mich hier nun trotzdem anmelden? Also als "Urlauber" oder sowas? Was könnte ich sonst tun?

@ildandre

Ja, da gibt es auch noch einen Paragraphen dass man das Zuziehen verbieten kann wenn die Quadratmeterzahl nicht angemessen für zwei Personen ist.

Nein, du darfst dich eigentlich nur dort anmelden wenn du dort auch wirklich wohnst, also mit im Mietvertrag stehst usw.

Eigentlich kannst du rechtlich korrekt nichts anderes machen als wieder an deine alte Wohnandresse zurückzukehren oder aber dir eine andere Wohnung zu suchen wo du bleiben kannst.

Dauerhaft als Urlauber von Freund zu Freund hangeln ist glaube ich auch nicht rechtens und wird früher oder später auch zu Problemen führen!