Wohnsitz kostengünstig anmelden?

8 Antworten

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Guten Morgen,

die Frage des Erstwohnsitzes ist ein spannendes und sicherlich auch nicht so leicht zu beantwortendes Thema, denn damit hängen viele verschiedene Fragen zusammen. Alles hat seine Vorteile und natürlich seine Nachteile.

Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht möglich, seinen Erstwohnsitz auf einem Campingplatz anzumelden. Aus baurechtlichen Gründen ist auf einem Campingplatz kein dauerhafter Aufenthalt möglich.

Meldest Du dich unter einer anderen Anschrift an, so  werden dort die Gebühren fällig, als ob Du dort auch tatsächlich lebst. Die GEZ geht immer vom Hauptwohnsitz aus und bekommt durch das Einwohnermeldeamt automatisch die Mitteilung.

Entweder bezahlst Du die GEZ auf dem Campingplatz oder eben in der gemeldeten Wohnung. Ein Entrinnen gibt es da eigentlich nicht.

Durch das neue Bundesmeldegesetz sind die Daten der Anmeldungen bundesweit auch für alle Gemeinden abrufbar. Stellt eine Gemeinde fest, dass Du dich längerfristig auf einem Campingplatz aufhältst, kann die "Zweitgemeinde" auch (regional unterschiedlich) die Zweitwohnungssteuer verlangen.

Wenn Du der Gemeinde klar machst, dass bei Dir kein Müll anfällt, weil Du von deinem Wohnsitz längerfristig abwesend bist (Winterurlaub auf Gran Canaria), kannst Du in vielen Gemeinden Deine Mülltonne abmelden. Das musst Du aber zwingend mit Deiner Wohnsitzgemeinde abklären.

Die Müllgebühren auf einem Campingplatz werden durch die Betreiber und deren Entsorgungssyteme festgelegt. Pachtest Du eine Parzelle, wird Dir der Platzbesitzer schon sagen, wie viel er an Müllgebühren haben möchte.

Viele dieser Fragen werden aber jetzt auch durch den neuen Verband der Campingplatzbewohner beantwortet. Den Verband findest Du aktuell auf Facebook  in der Gruppe "Wohnen auf dem CP"

Herzliche Grüße

Michael Kuttler

Karldiekleine  02.12.2015, 10:18

Der Gesetzgeber definiert in § 20 des BMG sehr genau, was als Wohnung gilt. „Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.“

Siehe 5. unter https://www.ummelden.de/Einwohnermeldeamt/

Diese Aussage würde ich so nicht stehenlassen: "Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht möglich, seinen Erstwohnsitz auf einem Campingplatz anzumelden." - es gibt unzählige Beispiele, die das Gegenteil belegen und die die auch hier im Forum beschrieben werden und sich mit der Suchfunktion auffinden lassen.

In der Praxis wird die Wohnsitzanmeldung auf einem Campingplatz individuell gehandhabt, einige Gemeinden sind dem gegenüber aufgeschlossen, andere nicht. Der Gesetzgeber jedenfalls hat im Bundesmeldegesetz das dauerhafte Wohnen in feststehenden Wohnwagen nicht ausgeschlossen.

muttisbestbub  02.12.2015, 10:55
@Karldiekleine

Ich muss Dich da leider enttäuschen - das Bundesmeldegesetz täuscht für die Anmeldung im Wohnwagen.

Maßgeblich für die Nutzung eines Campingplatzes ist das Baurecht, und hier die §§10-11 BauNVO. Alles andere sind keine Campingplätze.

Ferienhausgebiete werden teilweise zu Sonderwohngebieten umgewandelt, hier ist dann zwingend der rechtsgültige Bebauungsplan zu beachten.

Diese Problematik führt bundesweit zu erheblichen Problemen für Gemeinden, Campingplatzbesitzer und natürlich für die Menschen, die auf einem Campingplatz leben!

Gestattet eine Gemeinde die Anmeldung des Wohnsitzes auf einem Campingplatz, spricht man von einer rechtswidrigen Duldung. Die Bauaufsichtsbehörden können diese aber jederzeit mittels entsprechenden Bescheides aufheben. Zahllose Beispiele belegen das und insbesondere NRW hat einen Sturm der Räumungsbescheide getroffen. In Niedersachen, Gemeinde Drage, sieht man sich jetzt mit einem Normenkontrollverfahren konfrontiert und die trügerische Sicherheit des legalen Wohnplatzes geht grade flöten.

Es ist die Unkenntnis, die viele Camper, insbesondere in ihren Mobilheimen, hier ins offene Messer laufen lässt. Gemeinden und Platzbetreiber wiegen wider besseren Wissens die Menschen in eine trügerische Sicherheit, die nicht gegeben ist.

Und um dieses Problem in den Griff zu bekommen, haben sich ja jetzt zahlreiche Camper zusammengeschlossen, um für ihr Recht zu kämpfen, auf einem Campingplatz wohnen zu dürfen. Was ansonsten in zahlreichen anderen Ländern Europas bereits normal ist.

Wer 2 Wohnsitze hat - Zahl normalerweise  2 mal GEZ.

Aber nur 1 mal Müll - am Hauptwohnsitz.

Also wozu 2 Wohnsitze anmelden wollen 

Campingplätze sind allerdings normalerweise keine Wohnung und darf vom Betreiber auch nicht geduldet werden

Hauptwohnsitz ist eigentlich dort wo man die meiste Zeit wohnt - das ist demnach nicht auf dem Campingplatz 

Es gibt also keinen Vorteil den Campingplatz als Nebenwohnsitz anmelden zu wollen - außer man möchten unbedingt 2 mal GEZ zahlen

NackterGerd  07.12.2015, 21:10

Zusatz

Dauercamper müssen zusätzlich noch (je nach Geneinde) Zweitwohnungssteuer zahlen

schau bitte dort ...http://www.deutschlandfunk.de/neues-meldegesetz-anmeldung-nach-umzug-wird-komplizierter.735.de.html?dram:article_id=335760

Hohes Bußgeld für Scheinadresse... 

"Wenn der Vermieter eine Bescheinigung ausstellt, obwohl er konkret weiß, der Knabe, dem ich diese Bescheinigung ausstelle, der wohnt gar nicht bei mir, aber ich kenne ihn, ich tue ihm einen Gefallen, dann bekommt er ein eigenes Bußgeld auferlegt."

Und das können bis zu 50.000 Euro sein.

denke es ist schwer jemanden zu finden, der bereit ist das Risiko zu tragen..

Hast du einen Kumpel, der dir vertraut und der ein eigenes Haus hat, kannst du dich bei dem anmelden und brauchst keine GEZ zahlen.

NackterGerd  07.12.2015, 20:58

Betrug - strafbat

Georg63  07.12.2015, 21:54
@NackterGerd

Betrug ist es frühestens dann, wenn es raus kommt - und wie sollte das passieren?

wenn du deinen Wohnsitz als oder auf dem Campingplatz xy anmeldest (Meldeamt), wozu du verpflichtet bist, wenn du dauernd dort wohnst, weils dein Wohnsitz ist, dann ist das halt auch deine Wohnung oder du hast dann auf dem Campingplatz, Parzelle xy, deine Wohnung und bist somit Kandidat für Beitragszahler für Rundfunkgebühren. Sparen tust du sicherlich bei anderem, aber nicht bei oder mit den Rundfunkgebühren