Auswandern ins Ausland - Wohnsitz in Deutschland beibehalten - Vorteile/Nachteile

5 Antworten

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Du kannst deinen Wohnsitz als deutscher Staatsbürger oder wenn du, wie bei mir, russische und dt. Staatsbürgerschaft hast, immer in Dtl. behalten - egal, wie lange du im Ausland lebst. Es mag anders sein, wenn du nicht deutscher Staatsbürger bist, da kann ich dir leider nichts zu sagen. Versteuern musst du dein Einkommen in Dtl. nicht, da ja dein Arbeitgeber in Russland als sog. налоговый агент die Steuern für dich abführt (KV - bei dir wahrscheinlich добровольное медицинское страхование -, НДФЛ, единый социальный налог ЕСН...).

Da in Dtl. KV-Pflicht besteht, ist die gesetzliche KV verpflichtet, dich nach deiner Rückkehr nach Dtl. aufzunehmen. Da gibt es kein 'wenn' und 'aber'.

Wichtig ist zu wissen, dass es zwischen D und RUS ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.

Wenn du beispielsweise dein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bestreitest und mehr als 180 Tage im Jahr in Russland bist, zahlst du in Dtl. keine Steuern und umgekehrt.

Eine Besonderheit: НДФЛ liegt für Ausländer (дальнее и, по-моему, ближнее зарубежье тоже), wenn ich mich recht entsinne, bei 30%, für russ. Staatsbürger bei 13%. Wenn du der Nalogovaya nachweisen kannst, dass du mehr als 180 Tage in Russland warst, kannst du dir die Differenz am Jahresende bzw. im 1. Quartal des Folgejahres, wiederholen.

mohnstrudellein 
Fragesteller
 25.01.2012, 20:19

Ein Wort: awesome! :-)

Vielen herzlichen Dank für diese superinformative und vielumfassende Antwort!

Vielleicht noch eine kurze Nebenfrage - muss ich mit "Unterwassersteinen" rechnen, wenn ich in Deutschland gemeldet bleibe? Könnten dann meine Eltern Probleme mit der GEZ bekommen weil sie z.B. den Briefkasten nicht leeren und dann irgendwann der Vollstreckungsbeamter vor der Tür steht (damit drohen sie ja in ihren Schreiben)?

cherskiy  26.01.2012, 04:49
@mohnstrudellein

Zu GEZ habe ich leider keine Ahnung, da ich in Dtl. nie einen Fernseher besessen habe... Beziehe meine Informationen nur aus Zeitugen, Zeitschriften und Inet...

mohnstrudellein 
Fragesteller
 26.01.2012, 12:40
@cherskiy

Ok schade, vielen Dank trotzdem! (in 10 Minuten kann ich die Antwort endlich auszeichnen...)

markusxwww  13.11.2012, 19:38
@cherskiy

HI,

GEZ ist ab 1.1.2013 neu geregelt. Wenn Du nicht gemeldet bist, unterliegst Du nicht der GEbührenpflicht. Ich würde mich an Deiner Stelle jedoch bei denen melden und sagen, dass Du "dann mal weg" bist :-) So gibts sicher keinen STress.

Grüße markus

Bitte schaue Dir mal § 1 EStG. und ff. an. Dort wird alles erklärt und lässt sich leicht über Google finden.

Und noch ein Tipp, wenn gewünscht, fahre niemals auf zwei Fahrrädern gleichzeitig. Wer auswandern möchte, ob in den Vereinigten Arabischen Emirate, nach Zypern oder auch über den großen Teich, der muss Entscheidungen treffen und keine halben Sachen andenken.

Alles Gute aus Zypern, Ulf

Hauptwohnsitz ist immer dort, wo der Lebensmitelpunkt ist.

mohnstrudellein 
Fragesteller
 25.01.2012, 13:06

Da meint Wikipedia aber was anderes:

Hauptwohnsitz ist der Wohnsitz, bei welchem man sich überwiegend aufhält. Im Gegensatz hierzu gibt es den Lebensmittelpunkt, der steuerrechtlich wie folgt definiert wird (Lohnsteuerrichtlinien 2005, dort R 42 Abs. 1 Sätze 4 - 8 LStR 2005.): [...]

Nunuhueper  25.01.2012, 14:53
@mohnstrudellein

Richtig, er richtet sich nach der überwiegenden Aufenthaltsdauer.

mohnstrudellein 
Fragesteller
 25.01.2012, 15:40
@Nunuhueper

Ja, nur beantwortet das ja leider nicht meine Frage.

cherskiy  25.01.2012, 18:09

Falsch!

Da würde ich mich nochmal genauer informieren. Es ist nämlich nicht nur steuerrechtlich so. Wo du dich die überwiegende Zeit aufhälst: das ist dein Hauptwohnsitz und dort müsstest du gemeldet sein. NW in Deutschland kein Problem!

Wenn Du über die Hälfte des Jahres in Russland verbringst, was anzunehmen ist kannst Du den deutschen Hauptwohnsitz garnicht behalten per Gesetz.

mohnstrudellein 
Fragesteller
 25.01.2012, 17:06

Ich dachte das gelte nur für die Steuerpflicht, laut

http://www.wohin-auswandern.de/steuer-im-ausland

Steuerpflichtig in Deutschland sind Sie nur, wenn Sie sich im Steuerjahr nicht länger als 183 Tage im Ausland aufhalten und Ihr Arbeitgeber nicht im Zielland ansässig ist.

Ich meine, was wäre wenn ich einfach eine eigene Wohnung in Deutschland hätte? Nur weil ich auswandere, kann mich ja keiner zwingen, diese zu verkaufen. In welchem Paragraphen steht denn dieses Gesetz?

Außerdem hat mir die Dame vom Einwohnermeldeamt selber angeboten, den (momentanen) Zweitwohnsitz in Deutschland zum Hauptwohnsitz ummelden zu lassen. Die wird wohl kaum gegen das Gesetz verstoßen (und ihr habe ich meine Situation noch detaillierter beschrieben, als ich es hier tat).

cherskiy  25.01.2012, 17:59
@mohnstrudellein

Genau so ist es! Du hast - zumindest als Deutscher - freie Wohnsitzwahl in Dtl. Egal, wie lange du im Ausland bist - 1 Tag oder 10 Jahre. Gleiches gilt für Russland. Ich habe Verwandte, die seit Jahren in den USA leben und ihren Wohnsitz in Russland behalten haben,

aptem  25.01.2012, 23:00
@cherskiy

Russland hat ebr eine andere Gesetzgebung :P

cherskiy  26.01.2012, 04:51
@aptem

aber Wohnsitz musst du in Dtl. nicht abmelden. Das ist Fakt.

cherskiy  25.01.2012, 17:34

Das ist falsch, ich habe meinen Wohnsitz sowohl in D als auch in RUS, bin aber die letzten beiden Jahre mehr in Russland gewesen (etwa 80%). Meinen Wohnsitz in Russland habe ich nie aufgegeben.