Ummeldung für duale Studenten?

3 Antworten

Es gibt keine Sonderregelungen für duale Studenten.

Jeder meldepflichtige Bürger muß sich binnen 2 Wochen nach Einzug beim zuständigen EMA anmelden.

Dazu benötigt er die Wohnungsgeberbestätigung von dem der ihm den Wohnraum zur Verfügung stellt. Wohnungsgeber genannt.

GEZ mußt Du nicht zahlen wenn Du zu jemand ziehst der schon GEZ zahlt. Das müßtest Du dann wenn Bescheid kommt nur angeben.

Wenn Du deinen Hauptwohnsitz - beispielsweise bei den Eltern - nach wie vor hast, brauchst Du Dich nicht ummelden. Du musst dann aber deinen Nebenwohnsitz anmelden.

Für die GEZ gilt - einmal pro Haushalt muss gezahlt werden. Bei einer WG ist es dann meist so, dass einer der Bewohner bezahlt und die Gebühren anteilig bei den anderen einsammelt. Die GEZ braucht eine Person aus der WG als Ansprechpartner und zum Abbuchen des Geldes.

Der Vermieter muss Dir eine Wohnungsbescheinigung ausstellen, damit Du Dich an-/ummelden kannst. Diese hat er bereits als Vordruck, ansonsten findet man die im Netz, teilweise auch beim Einwohnermeldeamt.

Wenn du irgendwo einziehst, musst du dich nach neuem Gesetz binnen 2 Wochen melden oder riskierst eine Strafe von 1.000€, bei wiederholtem Verstoß höher.

Dabei ist es egal, ob du dual Studierst oder nicht.

Ich war daher während dem ganzen Studium in meiner WG gemeldet, die andere Zeit habe ich einfach "zu Besuch" bei meine Eltern oder meinem Freund gelebt. Eigentlich hätte ich einen Zweitwohnsitz anmelden müssen, aber da ich dort auch keinen Mietvertrag oder so hatte, war die Wahrscheinlichkeit aufzufliegen gering.

GEZ gibt es nicht mehr, das nennt sich jetzt Rundfunkbeitrag und wird pro Wohnung bezahlt. Wenn du also in einer WG wohnst, dann wird es dort so oder so gezahlt und man teils sich einfach den Betrag. Müllgebühren werden oft direkt über die Nebenkosten an den Vermieter gezahlt, der diese an die Gemeinde zahlt. Das hat (zumindest überall wo ich bisher gewohnt habe) nichts mit der Ummeldung zu tun gehabt.

Beim Einzug muss dir der Vermieter oder die Person mit dem du den Mietvertrag abschließt (z.B. anderer Mieter) eine Wohnungsgeber-Bescheinigung ausstellen und unterschreiben. Denn die Person ist es, die dir eine Wohnung stellt. Das Formular gibt es im Bürgerbüro oder im Internet zum Downloaden.

Wie gesagt musst du dich dann binnen 2 Wochen anmelden.

Wichtig ist zu klären, wenn du den Mietvertrag mit einem Mitbewohner abschließt, dass er +überhaupt untervermieten darf. Sonst kann es unangenehme Probleme geben, zwar nur für den anderen Mieter, aber du hängst trotzdem ungewollt zwischen den Stühlen. Daher einfach fragen ob Vermieter informiert ist, dass im Hauptmietvertrag Untervermietung erlaubt ist sollte mit in deinem Mietvertrag stehen. Dann hast du im Notfall einen Beweis.