Kann ich mich am alten Wohnsitz wieder "zurückmelden"?

4 Antworten

Wenn Du in Trier gemeldet bist, dann ist das korrekt. Schließlich hast Du eine Wohnung dort. Wenn Du Dich bei Deinen Eltern anmelden würdest, dann gilt das als Zweitwohnung. Sich in Trier abzumelden und dort aber weiterhin wohnhaft zu sein ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Siehe https://www.ummelden.de/Umzug/einwohnermeldeamt-ummeldung.html - die Meldepflicht ist im November verschärft worden, auch die Bußgelder sind kräftig erhöht worden. Ich würde das Risiko nicht eingehen und unangemeldet in Trier eine Wohnung bewohnen. Auch Deinen Vermieter könntest Du in Schwierigkeiten bringen, wenn Du Dich in Trier abmeldest. Die Vermieter sind zur Auskunft verpflichtet und bei Schein- bzw. Falschmeldungen drohen auch ihnen empfindliche Bußgelder. 

Nach dem Melderecht bist du verpflichtet, dich mit jeder von dir bewohnten Wohnung beim Meldeamt zu melden. Tust du das nicht, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Nicht anders ist es beim Rundfunkbeitrag, der für jede bewohnte Wohnung erhoben wird. Auch hier stellt die Nichtmeldung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu 1000 € bedroht wird. Wenn du auch noch, wie geschildert, das alles absichtlich macchen willst, um den rundfunkbeitrag zu sparen, kommt noch ein Betrug dazu. Das würde ich mir als künftige Akademikerin für mein polizeiliches Führungszeugnis nicht antun. Selbst wenn du teilweise bei deinen Eltern wohnst, solltest du also mit deiner Wohnung in Trier bei beiden Stellen gemeldet bleiben.

Du musst dich anmelden. Wenn du in Trier wohnen bleibst, ohne dich anzumelden und verstößt du gegen das Meldegesetz: Wenn du erwischt wirst, dann hast du Ärger am Hals:

1. Rundfunkgebühr nachzahlen

2. Bußgeld wegen Verstoß gegen das Meldegesetz 

3.  ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung ( bei einer Steuer auf Zweitwohnungen)

4. Betrug 

Wahrscheinlich ist es das Beste wenn du dich bei deinen anmeldest und dies auch dein Hauptwohnsitz ist.

Tipp: Bei den GEZ-Gebühren solltest du einmal lassen ob nicht sogar ein Anspruch auf Gebührenbefreihung besteht.

Menschen mit geringen Einkomme, zum Beispiel Arbeitslose, Rentner, Sozialhilfeempfänger haben durch das geringe Einkommen Anspruch auf Gegührenbefreihung.

Ob das auch im Nachhinein beantragt werden kann weiß ich nicht. Informieren kannst du dich auf jeden Fall einmal.

Dann weißt du auf jeden Fall für die Zukunft, ob du Gebühren bezahlen musst oder nicht. Das wäre ja sicher auch für die Zeit nach dem Studium interessant wenn du wenig verdienst.