Wohnkostenanteil, Selbstbehalt Unterhalt?

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Auch nach den allgemeinen Grundsätzen der Einkommensermittlung bleiben Tilgungsleistungen als Abzugsposition unberücksichtigt, wenn von der damit einhergehenden Vermögensbildung nur der Unterhaltsschuldner, aber nicht der Unterhaltsgläubiger, profitiert. Doch gerade so verhält es sich im Verhältnis zum minderjährigen Unterhaltsgläubiger. Er nimmt an der Vermögensbildung, die zu seinen Lasten vom Unterhaltsschuldner betrieben wird, nicht teil.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/2-kindesunterhalt-cc-kosten-fuer-das-immobiliendarlehen_idesk_PI17574_HI10698329.html

Durch die Abzahlung des Hauses sparst du die Miete. Da das Kind aber nicht nicht davon profitiert, dass du dir ein Häuschen leistest, kann man nicht einfach den Kredit abziehen. Und wenn du so hohe Strom- und Gasrechnungen hast, dann liegt es an dir die Kosten gering zu halten.

Zur Not musst du das Haus eben vermieten und günstig wohnen. Oder du reduzierst die Darlehensraten. Es kann nicht zum Nachteil des Kindes werden, wenn du in 10 oder 20 Jahren die Hütte ab bezahlt hast und gut wohnen konntest und dein Kind keinen Unterhalt deswegen bekommt.

Solange der Mindestunterhalt gesichert ist, kannst du heizen und Strom verbrauchen wie es dir beliebt... Aber auf keinen Fall kannst du diesen ganzen Kosten zu Lasten des Kindes absetzen.

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/immobilienkredit-unterhalt.html

Bei unvermeidbar höheren Wohnkosten ist es in Einzelfällen möglich, den Selbstbehalt zu erhöhen. Allerdings geht das nicht unbegrenzt. Es ist ja nunmal so, dass man als Elternteil gegenüber seinen Kindern eine Verpflichtung hat. Lebt das Kind nicht bei einem selbst, muss man dafür aufkommen.

Der Selbstbehalt ist für alle Unterhaltsschuldner festgelegt. sonst könnte ja einer auf die Idee kommen, sich ein teures Penthouse zu mieten, nur damit die Kinder nichts bekommen.

Du musst auf jeden Fall den Mindestunterhalt zahlen, also den untersten Satz der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des halben Kindergelds.

Damit Du diesen Betrag zahlen kannst, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Du reduzierst die monatlichen Raten für das Haus, falls die Bank mitspielt. Dadurch wird der Kredit zwar insgesamt teurer, da Du längere Zeit für das Abzahlen brauchst. Das ist aber hinzunehmen, weil der Kindesunterhalt vorgeht.
  2. Du nimmst noch einen Nebenjob an.
  3. Du vermietest das Haus und suchst Dir eine billigere Wohnung.
  4. Du verkaufst das Haus.

Aus dem Selbstbehalt müssen alle laufenden Kosten gedeckt werden. Wie - ist das Problem des Unterhaltsschuldners. Am Ende bleiben zwei Möglichkeiten: Einnahmen erhöhen oder Kosten senken.