Berechnung berufsbedingte aufwendungen bei Unterhalt zahlen wie hoch?
- Berufsbedingte aufwendungen berechnen?! Wie? Hallo ich trenne mich gerade von meiner Frau ich verdiene netto knappe 2200€ und habe 2kinder 1jahr und 6 Jahre bezahle 306,50€ und 368,50€ für die Kinder. Mein Selbstbehalt sind 1160€ laut Tabelle. Jetzt meine Frage, wie hoch sind meine berufsbedingte aufwendungen wenn ich täglich einfach 24km zur arbeitfahre und ich im. Monat für die Gewerkschaft in der ich bin 31€bezahle? In der Tabelle vom: Tabelle vom OLG Stuttgart stand 1.1.2022 siehe Link: https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Unterhaltsrechtliche+Leitlinien
Steht unter dem Punkt:Oberlandesgericht Stuttgart unter dem §10.Bereinigung des Nettoeinkommens der unter Unterparagraf 10.2.2 sieht 0,42 Euro pro km vor. Heisst das wenn ich rechne richtig das ich so rund 400€im Monat bekomme? Also 24km x 2= 48km - - - - am Tag 48km x 220arbeitstage= 10560km im jahr----- 10560x0,42€= 4435,20 €----------- 4435,20 ÷ 12monate= 369,60€ im Monat + 31€ Gewerkschaftsbeitrag= 400,60€ im Monat habe ich das so richtig gerechnet?? Sprich ich würde meine 1160€selbstbehalt plus die 400€ bekommen also so 1560€ca um den Dreh?????
Hier ein Ausschnitt der Tabelle. Bus oder Bahn kommen nicht in Frage zu Arbeitsstelle kann. Man nur mit dem Auto erreichen anderst keine. Möglichkeit oder Fahrgemeinschaften auch nicht möglich da alleine gearbeitet wird rund um die Uhr und immer nur die Arbeit alleine stattfindet. Habe ich so richtig gerechnet mit 400€
3 Antworten
Für Fahrten ab 20 km wird mit 35Cent gerechnet (bis 2023) bzw. mit 38 Cent vom Veranlagungsjahr 2024 - 2026.
Würde also bedeuten:
20 x 2 x 220 x 0,42 x 1/12 = 308
4 x 2 x 220 x 0,35 x 1/12 = 51
Ergibt damit also 359 Euro. Dazu die 31 Euromacht also 390 Euro.
2200 - 390 = 1810
Zahlbeträge für die Kinder: 271 + 330
1810 - 271 - 330 = 1209 Euro.
Der Selbstbehalt ist nicht unterschritten - für die Frau bleibt also nichts.
Beim Unterhalt für die Kinder ist ja das bereinigte Netto maßgeblich. Deswegen kommst du in Stufe 1 und nicht 2.
Vorausgesetzt, du hast wirklich dein komplettes Netto zu Grunde gelegt!
Also auch die anteilige Steuererstattung, Weihnachts- und Urlaubsgeld etc., so dass du tatsächlich nicht über 1900 kommst.
Ja, wenn du tatsächlich unter 1900 bereinigtem Netto liegst. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, letzte Steuererstattung etc.
Also zunächstmal muß man zwischen den Mindestunterhalt und den Unterhalt der höheren Stufen unterscheiden.
Beim Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gibt es eine gesteigerte Erwerbsobligenheit, so das bei der Berechnung berufsbedingter Aufwendungen sehr sparsam vorgegangen wird. Insbesondere wird da geprüft, ob sich die Ausgaben nicht z.B. durch einen Umzug reduzieren lassne. Beim Mindestunterhalt liegen sie vor der Berücksichtung berufsbedinger Aufwendung bei 2200€- 1.160-286,50-345,50 = 408€. Da sind sie klar leistungsfähig.
Bei höheren Stufen ist nicht der Selbstbehalt, sondern der Bedarfskontrollbetrag entscheidend, es sind also nicht 1160€ sondern bei der 2. Stufe1400€. Der Bedarfskontrollbetrag soll eine gleichmäßig Verteilung des Einkommens sicherstellen. Bei Unterschreitung wird in der Stufe zurückgegangen.
Gleiche rechung dann sind wir vor den berufsbedingen Aufwendungen bei 2200€-1400€-306,50€-368,50€ = 125€. Bei 400€ Fahrtkosten hier eine Herabstufung zum Mindestunterhalt vorzunehmen.
Also wenn ich das richtig verstanden habe bekomme ich dann so knappe 1400€ monatlich. Und monatlich meine Kinder bekommen dann 160-286,50-345,50 Euro alles so richtig?
Für die berufsbedingten Aufwendungen hast du ja einen Steuerfreibetrag von 1.000 €. Weiter gehende Ausgaben kannst du bei der ESt. geltend machen. Deine Unterhaltsverpflichtung deinen Kindern gegenüber geht allem anderen vor. Alternativ müsste ja deine Frau Unterhaltsvorschuss beantragen und so von der Allgemeinheit bezahlt werden.
24 km Arbeitsweg sind durchaus normal, und können mit deinem Selbstbehalt bewältigt werden.
Das heisst mir werden 1000 € pauschal abgezogen jährlich oder?
Nein, in der Lohnsteuertabelle sind bereits 1.000 € "Werbungskosten" pauschal berücksichtigt.
Das heisst mir werden 1000 € pauschal abgezogen jährlich oder? Also. Anstatt den 4435,20 € - 1000= 3435,20€?? Und dann durch 12 Monate und die Gewerkschaft dazu? Wäre das so 316€ ca im Monat?
Die bemerkst du gar nicht. Für diese 1.000 € werden KEINE Steuern berechnet. Die werden weder abgezogen noch irgendwo wieder ausgezahlt.
Unterhaltsverpflichtung deinen Kindern gegenüber geht allem anderen vor.
Nicht die Frage, es geht hier um Mindestunterhalt oder Unterhalt nach der 2. Stufe.
Ah also. Muss ich weniger zahlen für die kinder