Umschulung und Kindesunterhaltszahlungen?

5 Antworten

Hier kommt es darauf an, warum Du umschulst und in wie weit die Umschulung notwendig ist.

Hat die Mutter einen Titel für den Unterhalt?

Der müßte nämlich zuerst geändert werden, sonst kann sie Dich pfänden.

Du kannst deine berufsbedingten Kosten erst einmal in Anrechnung bringen.

Deine Ex-Frau kann aber jetzt für den Sohn Unterhaltsvorschuss beantragen. Der ist jetzt bis zu 18. Lebensjahr ausgedehnt worden.

Schau in der Düsseldorfer Liste nach und erkundige Dich zusätzlich beim Jugendamt!

Frankonian  03.01.2017, 17:47

Die Frage ist in diesem Fall: Unterhaltsberechnung entsprechend dem "Umschulungseinkommen" oder dem vorherigen Einkommen? Und wird gegebenenfalls ein Teil des Betrages gestundet?

Liesche  03.01.2017, 17:52
@Frankonian

Das kannst Du nur beim Jugendamt erfahren, da denen sicher nähere Angaben vorliegen.

ichweisnix  04.01.2017, 00:53
@Liesche

Wer einen Teich austrocken will, sollte nicht die Frösche fragen !

Das Jugendamt vertritt ( ausschließlich) die Intressen des Kindes.

Liesche  04.01.2017, 15:40
@ichweisnix

Natürlich ist das Jugendamt besonders für die Sorge um das Kind, trotzdem helfen sie den Eltern des Kindes auch bei Fragen zur Klärung des Unterhaltes usw.

Muss ich den Mindestunterhalt von 460 € zahlen?

Das auf keinen Fall, den es ist in jeden Fall das hälftige Kindergeld abzuziehnen, so das der Zahlbetrag 364€ beträgt.

Oder habe ich da Selbstbehalt von 1080 € und sie bekommt nur noch 120€?

Hier stellen sich mehrere Fragen:

* ist die Umschulung notwendig ? und wenn ja warum ?

* was wurde vor der Umschulung verdient / was würden sie ohne Umschulung verdienen.

* wie hoch sind die Werbungs/Fahrtkosten und sind diese unvermeidbar.

Dazu stellt sich die rechtliche Frage ob von einer Erwerbstätigkeit auszugehen ist, oder der reduzierte Selbstbehalt von 880€ auszugehen ist.

Sollte über den laufenden Unterhalt für dein Kind ein Titel existieren, müsstest du auf jeden Fall den darin festgelegten Betrag weiterzahlen, bis du den Titel ggf. "abändern" lassen hast....

Einer Abänderung sollte aber stattgegeben werden, da eine Umschulung ja keine "selbstverschuldete" Einkommensreduzierung darstellt.

  • Das Einkommen der Kindsmutter oder ihre "Familienverhältnisse" spielen bei der möglichen Neuberechnung des Unterhaltes für euer gemeinsames Kind keine Rolle.
  • Ebenso wenig hat das Einkommen etc... deiner Lebensgefährtin Einfluss, da ihr einander (da nicht verheiratet) nicht unterhaltspflichtig seid.

Es zählt also nur dein eigenes Einkommen für die Berechnung,wovon du deine "berufsbedingten Aufwendungen" (Fahrtkosten...) geltend machen kannst.

Deine Wohnkosten (Hausrate u.ä.) spielen ebenso keine Rolle, da dir im "Selbstbehalt" dafür eine Pauschale zugestanden wird...

Könntest du nicht wenigstens den Mindestunterhalt zahlen...

  • könnte dir bei einer eigenen Immobile ggf. auch ein "Mehrwert" angerechnet werden - und deinem "unterhaltsrelevanten Einkommen" ggf. entsprechend zugerechnet werden...
  • und ebenso durch das Zusammenleben mit der Lebensgefährtin eine "Haushaltsersparnis"....
  • (Dies könnte aber nur bei einer gerichtlichen Unterhaltberechnung/ Titulierung erfolgen, das Jugendamt wäre dazu nicht befugt...)

Bei einem Einkommen von 1200 Euro wärst du vermutlich nicht in der Lage, den Mindestunterhalt zu zahlen....