Der Ehemann meiner Exfrau bekommt jetzt den kinderbezogenen Familienzuschlag für meine Kinder - ist das rechtens?

6 Antworten

Hallo,

du könntest z. B. jetzt jedes Kind zur Hälfte auf deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen, daß würde steuersenkend wirken. Ich weiß, daß man das machen kann, auch wenn man geschieden ist.

Der Selbstbehalt steht dir zu, das muß dir dein Anwalt berechnen können! Außerdem würde ich mein Konto gegen Pfand schützen!

Ein guter Familienrechtler müßte eigentlich Bescheid wissen, wie all das zu regeln ist!

Die Rückzahlung der 4.000,-- € kann in Raten abgestottert werden, kann sein, das du nicht alles zurückzahlen mußt, außerdem: wenn die Kinder in einer "richtigen Familie" leben, kann auch sein, daß der Unterhalt dadurch etwas gekürzt werden kann, weil die schon vom neuen Stiefvater mitversorgt werden!...

Alles Gute, Emmy

Das mit dem Konto versuche ich mal. Danke für den Tipp. 1,5 Kinder habe ich schon auf der Lohnsteuerkarte.

Du solltest das mit einem Anwalt klären.

Soweit ich weiss, sind deine Kinder sogenannte Zahlkinder, werden also berücksichtigt auch wenn sie nicht bei dir wohnen.

Oder wurden sie adoptiert?

Der Anwalt ist schon hinzugezogen. Ist aber tatsächlich auch leicht überfragt mit diesem Vorgang. Daher suche ich hier noch zusätzlichen Rat.

Und die Kinder sind nicht adoptiert worden.

Allgemein sehe ich das auch so wie du aber Keiner mir dafür eine rechtliche Grundlage geben...

@Bosko0507

Ich würde bei beim Versorgungdsmt anrufen und bei der Person nachfragen die den Bescheid erstellt hat. Vielleicht wurfen falsche Angaben gemacht. Auf jeden Fall erstmal schriftlich Widerspruch einlegen um die Frist zu wahren.

Nach meiner Erfahrung ist es meist hilfreich , mit dem Sachbearbeiter direkt zu sprechen

@Neugierig1971

Habe ich schon, selbst die waren damit überfordert.

Aber ich könnte nochmal gezielt nach seinem Antrag fragen. Vielleicht bekomme ich ja Einsicht.

@Bosko0507

Ich bin rechtlich recht fit, aber in dieser Angelegenheit stehe ich auf dem Schlauch. Nur mal soviel: das Kindergeld wird bei der Berechnung des Unterhalt zumindest hälftig??? angerechnet und so müsste es ja beim Familienzuschlag auch sein. Bedeutet nach meinem Rechtsverständniss, der Betrag nimmt einfach nur einen anderen Weg, wurde vorher über Dich abgewickelt und jetzt über den neuen Ehemann, dürfte sich also in Summe für die Kinder nicht ändern.

Ein Fachanawalt für Familien- und Verwaltungsrecht wäre wohl der Fachmann der Dir am besten weiterhelfen könnte.

@Bosko0507

Warum ein solches Kommentar pauschal schlecht bewerten, es gilt hier auch die Meinungsfreiheit!

@Bosko0507

Komisch. Irgendwer muss doch über den Antrag entschieden haben. Derjenige kann ja nicht einfach entscheiden, ohne sich auszukennen. Da ist bestimmt etwas schief gelaufen. Frage am besten schriftlich nach einer Begründung der Entscheidung. Dann muss der Sachbearbeiter Dir einen Paragrafen oder einen Erlasse nennen und dann kannst Du selber nachlesen.

@verreisterNutzer

Kindergeld und Familienzuschlag sind zweierlei Dinge. Das Kindergeld wir hältig angerechnet. Den Familienzuschlag erhält man nur als Beamter. Wenn der Vater alleine Beamter ist, bekommt er den vollen Zuschlag, wenn beide Eltern Beamte sind, bekommt jeder die Hälfte. Warum der neue Ehepartner, der gar nicht Vater ist, den Zuschlag bekommen sollte, ist mir völlig schleierhaft.

@Neugierig1971

Das Kindergeld und Familiengeld Zwei paar Schuhe sind ist einleuchtend, aber beide Kapitalen sind für die Kinder aufzuwenden, bedeutet, in ihrer Natur relativ ähnlich gelagert was ja auch dadurch belegt wird, dass es insgesamt nur einmal ausgezahlt werden kann.... entweder dem Einzelbeamten oder hälftig für beide Beamtenehepartner. Ebenso müßte auch der Kinderzuschlag für Angestellte im ÖD zu bewerten sein. Auf den Punkt gebracht, sind alle drei vergleichbar wie Kindergeld zu verstehen. Ob das Verwaltungsgericht das ebenfalls so sieht sei erstmal dahingestellt.

@verreisterNutzer

Ja das stimmt das Kindergeld wird mir beim Kindesunterhalt zur Hälfte angerechnet. Dadurch das ich jetzt aber keinen Familienzuschlag bekomme, falle ich unter den Selbstbehalt und bin damit in einer Mangelfallbebrechnung und da wird mir das Kindergeld nicht mehr zur Hälfte angerechnet. Damit ich mehr Unterhalt an die Kindern zahlen kann. Mache ich auch gerne! Aber es kann doch nicht sein, das mir der Familienzuschlag einfach so entzogen wird. Ohne das ich informiert werde oder?

@emily2001

von welchem reden wir hier?

@verreisterNutzer

Richtig ! Dann das Geld wird nichr an die Mutter ausgezahlt sondern an den neuen Partner der Frau. Deswegen ist das so merkwürdig.

@verreisterNutzer

Nein, nicht das Kindergeld, sondern die Eintragung der Kinder jeweils "zur Hälfte" auf der Lohnsteuerkarte! Wenn der Stiefvater das Kindergeld voll bekommt, könnte sich das positiv auf deine Zahlungsverpflichtungen auswirken, das weiß ich aber nicht genau... Ich habe dir einen Link angegeben, schau mal nach... Gruß, Emmy

@Bosko0507

Die Entziehung des Familienzuschlages ist korrekt. Die Rückzahlung wirst du tätigen müssen. Warum du nicht informiert wurdest, steht dabei erstmal nicht zur Debatte. Du kannst es in etwa vergleichen mit Kindergeld. Beantragt ein anderer das Kindergeld, weil die Kinder jetzt bei ihm leben (also sie sind z.B. vom Vater zur Mutter gezogen), dann muss man das zuviel gezahlte Kindergeld zurück zahlen, weil die Anspruchsberechtigung entfällt. Das ist mehr als ärgerlich, aber laut Gesetz legal.

Da du jetzt ein Mangelfall bist, wird das halbe Kindergeld nicht mehr abgezogen - auch ärgerlich. Dein Selbstbehalt liegt bei 1200,- Euro. Deine Pfändungsfreigrenze ist bei 3 unterhaltsberechtigten Personen so hoch, dass du da nicht drunter kommst. Ein P-Konto wäre trotzdem anzuraten. Versuche eine gütliche Einigung mit dem Amt zu finden.

@emily2001

wo finde ich den Link?

@Bosko0507

Als Kommentar zu meiner Antwort!

Der Selbstbehalt muss Dir aber auf jeden Fall bleiben, das musst Du auf jeden Fall nochmal klären.

"Grundsätzlich hat auch der geschiedene Beamte einen Anspruch auf Gewährung der kinderbezogenen Familienzuschläge, wie sich aus § 40 Abs. 3 BBesG ergibt. Inhaltlich folgt der Familienzuschlag nämlich dem Anspruch auf Gewährung von Kindergeld. Dies könnte etwa der Stiefvater beanspruchen, wenn es nicht, wie hier, der früheren Ehefrau des Klägers gezahlt würde, weil der Stiefvater das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (vgl. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 25. August 2008 - 3 ZB 07.2993 -, juris unter Hinweis auf § 64 Abs. 2 EStG). Damit hat der Stiefvater einen eigenen Anspruch auf eine kinderbezogene Leistung, wie aus § 29 Abs. 3 BAT folgt. Diese Zusammenhänge führen zur Anwendung der Konkurrenzregel des § 40 Abs. 5 BBesG, der eine Doppelleistung des streitigen Betrages an zwei Personen ausschließt (vgl. VG München, Urteil vom 18. November 2008 - M 21 K 06.4385 -, juris), zitiert aus VG Stade, Urteil vom 27.05.2013 - 3 A 836/11"

Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Beamtenrecht-Trennung-Scheidung--f267184.html

Puhhh, das scheint mir kompliziert! Da braucht der Fragesteller die Hilfe eines versierten Anwaltes, und zwar in Familienrecht und evtl. muß er sich auch im Beamtenrecht auskennen!

Man kann sich auch einiges von der zuständigen Stelle (Landesbesoldungsamt evtl.?) erklären lassen, das wäre eine Auskunft aus der Quelle!

@emily2001

So kompliziert ist es nicht. Der Familienzuschlag wird dem Stiefvater zugeordnet, da er die Kinder in seinem Haushalt hat. Dadurch, dass der Familienzuschlag nun entfällt, verringert sich das bereinigte Nettoeinkommen. Jetzt muss also neu gerechnet werden, wie dann der Unterhalt ausfällt. Allerdings: geht es vor Gericht, dann wird ein Richter sagen: arbeite mehr, damit du den Mindestunterhalt zahlen kannst... Selbstbehalt liegt bei 1080,- Euro... Die 3 Kinder bleiben ja auf der Steuerkarte mit je 1/2 Kind stehen - das ist also gleichbleibend.

Da ich nicht weiß was FS an Einkommen hat, kann ich nicht sagen ob er den Mindestunterhalt zahlen kann.

die Rückzahlung lässt sich mit dem Amt mit Sicherheit in Raten abwickeln. Warum er allerdings erst jetzt informiert wurde: keine Ahnung! Vielleicht ist es bis dato Niemandem aufgefallen, dass die Zahlung an zwei verschiedene Personen erfolgt.

Das bekommt man doch nur wenn die Kinder bei einem Leben also wo ist das Problem ?

Das Problem ist, es sind meine Kinder und ich muss 4000€ nachzahlen! Und ich bin unter dem Selbstbehält. Das sind DIE Probleme!

@Bosko0507

Ja aber da wirst du nicht viel machen können weil laut  § 50 Abs. 1 BeamtVG i.V.m. § 40 Abs. 1 Nr. 4 BbesG müssen die Kinder bei dir im Haus Leben und das tun sie ja nicht

@Seiichi01

Aber ich bin ja unterhaltspflichtig! Da muss es doch irgendwas machen können. Irgendein Lücke im System?

@Bosko0507

Wenn es so geregelt ist gibt es keine Lücke. Und als Polizeibeamter hatte man auch das Fach Einsatzrecht in der Ausbildung/Studium also müssten Gesetze doch klar sein. Und als Polizeibeamter sollte man eigentlich nicht so wenig verdienen.

@Seiichi01

Du weißt gar nichts!

@Bosko0507

zufällig war ich bei der Bundespolizei und studiere nun Jura also weiß ich sehr wohl 😉 Und im Internet zu fragen wie man Gesetze umgehen kann um mehr Geld zu kassieren und sich noch als Polizeibeamter ausgibt ist nicht sehr schlau.

@Seiichi01

Danke für die Hilfe Herr/Frau Akademiker 🤣

Das stimmt so nicht. Zählt man Unterhalt gilt das Kind als Zahlkind und wird mit berechnet.

Der Familienzuschlag ist nicht das gleiche wie Kindergeld.