Wie ist das mit dem Unterhalt und Selbstbehalt als rentner?
Also. Mein dad wird ca 1100 € rente haben . Alles an steuern und co und krankenkasse ist abgezogen. Er hat einen wohnvorteil von ca 300€ . Laut tabelle darf er 880 € als selbstbehalt behalten. Wass muss er denn nu an unterhalt zahlen ? Muss er auch aus erspartem bezahlen ? Das haus wurde ja schon ausgeglichen bei der scheidung
3 Antworten
Die Höhe des Freibetrages richtet sich danach , wem du Unterhalt gewähren sollst. Ein Ansatz zum Ausrechnen des Unterhaltes für Kinder bietet die Düsseldorfer Tabelle. LG
An der Unterhaltrspflicht und am Selbstbehalt ändert sich durch den Rentnerstatus nichts. Selbständig kann man den Unterhalt nicht reduzieren. da muss man einen neuen Unterhaltstitel erstreiten
Auch bei einem unterhaltspflichtigen Rentner errechnet sich die Höhe des zu leistenden Unterhaltes an seinem eigenen einkommen (Rente etc...) und es gelten die gleichen Selbstbehalte wie bei anderen Unterhaltspflichtigen...
http://www.familienrecht.de/unterhalt/2015-neue-werte-selbstbehalt-berechnungsbeispiele/