Wie ist das mit dem Unterhalt und Selbstbehalt als rentner?

3 Antworten

Die Höhe des Freibetrages  richtet sich danach , wem du Unterhalt gewähren sollst. Ein  Ansatz zum Ausrechnen des Unterhaltes für Kinder  bietet die Düsseldorfer Tabelle. LG 

An der Unterhaltrspflicht und am Selbstbehalt ändert sich durch den Rentnerstatus nichts. Selbständig kann man den Unterhalt nicht reduzieren. da muss man einen neuen Unterhaltstitel erstreiten