Was ist im Selbstbehalt drin, bzw. muss vom Selbstbehalt gezahlt werden?

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Es müssen verschiedene Dinge berücksichtigt werden. Zum einen der Kindesunterhalt, ggf. ein Trennungsunterhalt - und beide Parteien sollten darauf achten, wechselseitig keine Insolvenz auszulösen. Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung für Kind(er) und Trennungsunterhalt lässt sich der Düsseldorfer Tabelle 2012 entnehmen, die man googeln kann. Der Unterzahltszahler muss primär den Kindesunterhalt und dann den Trennungsunterhalt bezahlen. Vom Rest muss er die Kredite bezahlen, die entweder schon immer auf seinen Namen liefen bzw. er muss die halbe Kreditrate für gemeinsame Kredite finanzieren. Er hat dabei eine Pfändungsgrenze (die nicht der Selbstbehalt ist), aber wer zahlungsunfähig wird, kriegt dann auch flott einen Schufa-Eintrag. Der Selbstbehalt an sich ist lediglich die Summe, die ihm vom Jugendamt belassen würde bzw. in die nicht hineingepfändet würde. Diese Grenze liegt übrigens unter der normalen Pfändungsgrenze. Ist sein Einkommen knapp, muss er damit rechnen, oberhalt von 1050 Euro alles für den Unterhalt abgeben zu müssen. Es ist sein Problem (und übrigens auch Deines), wenn für die Nicht-Unterhalts-Zahlungen die 1050 Euro nicht reichen. Dann würde es sich dringendst empfehlen, mit der Bank zu reden, ggf. das gemeinsame Haus in Ruhe zu verkaufen oder den Ratenvertrag für Auto oder Groß-TV zu kündigen und die Sachen zu verscheppern.