Was ist im Selbstbehalt drin, bzw. muss vom Selbstbehalt gezahlt werden?
Hallo, aufgrund einer Trennung, die nicht so fair abläuft, wie ich mir das vorgestellt hatte, möchte ich mich mit meinem Nochmann zusammen setzen und klären, wer welche Kosten übernimmt. Ich würde gerne versuchen, das ohne Anwalt zu klären wegen der Kinder, die noch mit im Spiel sind. Und ich möchte nicht, dass einer von uns am Ende ganz böse schlecht da steht. Jetzt meine Frage: Was ist im Selbstbehalt drin? Er hat noch Kreditkosten von einem Auto und ein Haus, was er sich nach seinem Auszug gekauft hat und er hat hohe Fahrtkosten zur Arbeit. Vom Jugendamt hieß es nur, dass diese Kosten in den Selbstbehalt oder bei Unterhalt (hab´ ich nicht verstanden und nicht weiter erklärt bekommen) angerechnet werden. Was heißt das? Muss er vom Selbstbehalt trotzdem seine kompletten Kredit- und Fahrtkosten bezahlen, oder kann man einen Teil raus rechnen? Oder sind die schon raus, also dass er 1050 Euro Selbstbehalt bekommt und davon aber keinen Kredit mehr zahlen muss? Ich möchte keinen Anwalt jetzt zu Rate ziehen, weil mein Mann dann gleich wieder quer schießen würde. Es ist nicht sehr einfach und er versucht mit allen Mitteln, mir die ganze Schuld zu geben und auch so gut wie nur möglich raus zu kommen. Ich möchte es aber im Ruhigen klären und ich verzichte schon auf meinen Trennungsunterhalt, ich möchte nicht, dass es einem Elternteil schlecht geht. Hat jemand schon Erfahrung oder kann mir helfen? Danke und LG
1 Antwort
Es müssen verschiedene Dinge berücksichtigt werden. Zum einen der Kindesunterhalt, ggf. ein Trennungsunterhalt - und beide Parteien sollten darauf achten, wechselseitig keine Insolvenz auszulösen. Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung für Kind(er) und Trennungsunterhalt lässt sich der Düsseldorfer Tabelle 2012 entnehmen, die man googeln kann. Der Unterzahltszahler muss primär den Kindesunterhalt und dann den Trennungsunterhalt bezahlen. Vom Rest muss er die Kredite bezahlen, die entweder schon immer auf seinen Namen liefen bzw. er muss die halbe Kreditrate für gemeinsame Kredite finanzieren. Er hat dabei eine Pfändungsgrenze (die nicht der Selbstbehalt ist), aber wer zahlungsunfähig wird, kriegt dann auch flott einen Schufa-Eintrag. Der Selbstbehalt an sich ist lediglich die Summe, die ihm vom Jugendamt belassen würde bzw. in die nicht hineingepfändet würde. Diese Grenze liegt übrigens unter der normalen Pfändungsgrenze. Ist sein Einkommen knapp, muss er damit rechnen, oberhalt von 1050 Euro alles für den Unterhalt abgeben zu müssen. Es ist sein Problem (und übrigens auch Deines), wenn für die Nicht-Unterhalts-Zahlungen die 1050 Euro nicht reichen. Dann würde es sich dringendst empfehlen, mit der Bank zu reden, ggf. das gemeinsame Haus in Ruhe zu verkaufen oder den Ratenvertrag für Auto oder Groß-TV zu kündigen und die Sachen zu verscheppern.