Wohngeld nur mit Mietvertrag?

5 Antworten

Ja ...auf alle Fälle um einen Antrag auf Wohngeld zu stellen musst Du einen Mietvertrag vorlegen können, aus welchem die Kaltmiete und die Betriebs-/Nebenkosten, Größe etc. ersichtlich ist.

ja. natürlich.

du musst ja die höhe der miete und den wohnraum nachweisen.

Nein, nicht nur. Auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sind wohngeldberechtigt.

Wer keine Miete zahlt, kriegt auch kein Wohngeld, ist doch logisch.

... ein Eigentümer kann auch das Zeugs beantragen, es nennt sich dann Lastenzuschuß. Ein Mietvertrag ist nicht nötig, so jedenfalls bei uns. Es reicht eine banale Bescheinigung (Vordruck Wohngeldamt) des Vermieters!

TreudoofeTomate  14.10.2015, 23:16

Das stimmt soweit (wenn's die Wohngeldbehörde nicht all zu genau mit den Unterlagen nimmt), jedoch bekommen diese "banale Bescheinigung" nur Mieter von Wohnraum. Insofern ist ein Mietvertrag schon nötig, um Wohngeld zu erhalten.

schleudermaxe  15.10.2015, 15:10
@TreudoofeTomate

... was denn jetzt? Mietvertrag oder Vordruck Bescheinigung, den nur Mieter bekommen?