Welche Rolle spielt ein Zweitmieter beim Wohngeldanspruch?
Da ich als Student kein Gehalt beziehe, steht meine Mutter als Zweitmieterin im Mietvertrag, um die Zahlung der Miete abzusichern. Ich lebe alleine dort und bin als "Nutzer" eingetragen. Bald beziehe ich Studienabschlusshilfe und somit steht mir theoretisch Wohngeld zu.
Hat dies dennoch Auswirkungen auf meinen Wohngeldanspruch?
4 Antworten
Natürlich hat das Auswirkungen auf deinen Wohngeldanspruch. Der Trick des Vermieters um eine Bürgschaft zu umgehen, führt nun dazu, dass deine Mutter als Mieter beim Wohngeld ebenfalls berücksichtigt wird.
Ich habe gelesen, dass nur Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden. Als Haushaltsmitglied zählt man doch nur dann, wenn man nicht unter einer anderen Adresse gemeldet ist, oder?
Es wird auf jeden Fall versucht werden,so zu tun, als, ob sie die Hälfte der Miete zahlen würde. Aber wenn das glaubhaft wiederlegt wird, hat das Amt oft ein Einsehen.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis, da ging es nicht um Mitmieter, sondern Mitschuldner- ähnliche Ausgangslage insofern. Der Mitschuldner mußte beim Kredit deshalb mit rein, weil die Bank sonst keinen Kredit gegeben hätte. Es war aber nie beabsichtigt gewesen, daß der mitbezahlt und das war glaubhaft, mußte dann aber nochmals extra in einer Erklärung versichert werden. (Aber zunächst hat das Amt echt versucht, so zu rechnen, als , ob der Mitschuldner die Hälfte zahlen würde)
Das Wohngeld ging durch.
Rechtsprechung dazu kann ich Dir aber nicht nennen, weiß auch nicht, ob es welche gibt.
So habe ich das auch mittlerweile an ein Paar Stellen gelesen. Damit muss ich das Wohngeld zumindest nicht abschreiben - das ist schonmal gut.
Vom Vermieter wird auch eine Mieterauskunft verlangt. Ich denke, wenn er einen solchen Vertrag gemacht hat, dann soll er das auch gerade stellen können. Schließlich geht es ja letztendlich um sein Geld.
Ich werde mal mit ihm reden.
Da wird deine Mutter als Mieter berücksichtigt. Ihr Einkommen zählt.
Sie ist Mieter.
Ja, aber zählen für den Anspruch nicht nur Haushaltsmitglieder?
Als Mieter hat sie aber eine eigene Mietzahlungsverpflichtung für den von ihr gemieteten Teil der Wohnung.
Was meinst du mit Zweimieter? Ist sie Partner des Mietvertrages und du "nur" nutzungsberechtigt oder seid ihr gleichberechtigte Mieter?
Sie steht mit im Mietvertrag und ich bin als "Nutzer" eingetragen sagte mir der Vermieter
Aha. Das heißt, du bist überhaupt nicht wohngeldberechtigt. Das ist nämlich nur der Mieter von Wohnraum für sich und seine Haushaltsmitglieder.
Sie wohnt nicht dort und ist auch unter einer anderen Wohnadresse gemeldet
Die Meldeadresse spielt wohngeldrechtlich keine Rolle.
Auch wenn sie unter einem anderen Wohnort gemeldet ist?