Trotz fremder Stadt Eltern im Mietvertrag - Berufsausbildungbeihilfe?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob du BAB - bekommst oder nicht bzw.wenn ja in welcher Höhe,kann man ohne weitere Angaben nicht sagen !

Es kommt darauf an was deine Eltern und du selber für ein Einkommen habt,dazu gibt es im Internet kostenlose Rechner für das BAB - da könntest du deinen evtl.Anspruch berechnen lassen.

Hast du Anspruch auf BAB - oder dir stünde es dem Grund nach zu,dann hast du keinen Anspruch auf Wohngeld.

Das bedeutet,wenn dein BAB - Antrag auf Grund von zu hohem Einkommen abgelehnt werden würde,dann hast du keinen Anspruch auf Wohngeld,auch wenn du gar kein BAB - bekommst,dann haben z.B. deine Eltern ein zu hohes Einkommen und sie sind dann in deiner Erstausbildung vorrangig für deinen Unterhalt zuständig,wenn du diesen nicht aus eigenem Einkommen decken kannst.

Zu deinem Einkommen steht dir dann zumindest dein Kindergeld von derzeit 188 € und ab 2016 dann 190 € zu,dass wird aber dann auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet,genauso wie deine Netto Vergütung auch.

Nur kannst du in der Regel von deiner Netto Vergütung 90 € für Aufwendungen abziehen,die dir durch deine Ausbildung entstehen und dazu wird dann das Kindergeld addiert.

Laut Düsseldorfer Tabelle steht dir als Azubi / Student in eigener Wohnung / WG - ein Unterhalt von deinen Eltern von 670 € zu,davon musst du dann dein obiges anrechenbares Einkommen abziehen und wenn du dann weniger als diese 670 € zur Verfügung hättest,dann müssten dir deine Eltern die Differenz als Unterhalt zahlen.

Wenn sie das nicht könnten,dann stünde dir BAB - zu,deshalb den BAB - Rechner aus dem Internet benutzen.

Sollte dann deine Pauschale im BAB - für deine Miete nicht ausreichen ( 224 € inkl.Zuschlag ),dann kannst du beim zuständigen Jobcenter noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) stellen.

§ 27 SGB - ll Mietzuschuss zu den ungedeckten KDU

Deshalb solltest du bei der Suche nach einer Wohnung auf die Angemessenheit nach dem SGB - ll achten,weil das Jobcenter diesen evtl. Mietzuschuss auch nur bis zur Grenze der Angemessenheit berücksichtigen würde.

Am besten gibst du im Internet mal ein ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " - und dann den Namen der Stadt bzw. Stadtteil in dem du dann wohnen wirst.

Dann hast du einen Anhaltspunkt wie hoch die Miete warm sein darf,die Wohnung / Unterkunft dürfte dann in der Regel zwischen 45 qm - 50 qm liegen.

Danke dir für deinen Stern !

Die Eltern sollen bürgen und auch noch in den Mietvertrag aufgenommen werden. Da wird doch der Vermieter sicher auch Bescheid wissen wollen über die Einkommensverhältnisse. Wenn er dann sieht, dass das gefährlich werden könnte, bekommst Du die Wohnung sowieso nicht.

Ansonsten sind Deine Eltern bei dieser Konstellation gezwungen, Dir zu helfen, denn der Vermieter wird sich bei einem Rückstand sowieso gleich an Deine Eltern wenden.

In deinem Fall hast du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Darauf wird aber dein Azubi-Gehalt und das Kindergeld verrechnet. Darüber hinaus müssten deine Eltern für deinen Lebensunterhalt einspringen, wenn es nicht ausreicht.

Du musst deine Wohnsituation deinem Einkommen anpassen - nicht anders rum

Das Kindergeld auch? Womit hängt das zusammen?

Und dass mir BAB zusteht, ist mir schon klar. Meine Frage war lediglich, ob ich damit, dass meine Eltern im Mietvertrag stehen, mit dem Wohngeld von 149€ + 75€ Zuschlag rechnen kann oder nicht. 

Denn wenn nicht, würde da ja ein Betrag herauskommen, der in der Kindergeld-Region liegt, womit es sich überhaupt nicht lohnen würde, erst einen Antrag zu stellen. Dann könnte ich auch gleich aufs BAB verzichten und mein Kindergeld behalten.

Und zur Wohnsituation will ich mich gar nicht groß äußern, nur dass in Berlin ein regelrechter Wohnungskrieg herrscht und ich nach gefühlten 100 Absagen irgendwann die erste Wohnung nehme, die ich bekommen kann, auch wenn sie ein paar Euros zu viel kostet. 

@Bandrix

du bekommst KEIN Wohngeld als Azubi ....... für dich kommt nur BAB in Frage ............... wie kommst du denn eigentlich auf diese Summe von 149+75 Zuschlag ? wo hast du diese Zahlen her ?

@XC600

Habe das falsch formuliert. Wie in den anderen Kommentaren schon beschrieben, meine ich nicht das richtige Wohngeld, sondern den Mietzuschuss, der im BAB schon enthalten ist. Meine Frage war eben, ob ich den Mietzuschuss kriege, obwohl meine Eltern im Mietvertrag mit drin stehen. Habe aber kürzlich beim Arbeitsamt angerufen und da sagte man mir, dass das nichts mit dem Mietvertrag zu tun hat und ich nur eine Bestätigung des Vermieters benötige. Insofern alles gut.

Steht mir dann trotzdem noch Wohngeld zu?

Nein: I. Allg. gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Azubis, die einen Anspruch auf BAföG oder BAB haben, kein Wohngeld beantragen können :-(

G imager761

Hatte das falsch formuliert. Mit "Wohngeld" meine ich natürlich nicht das richtige Wohngeld, sondern den Mietzuschuss, der im BAB enthalten wäre.