Wann soll ich mich jetzt arbeitslos melden?

6 Antworten

was macht es sinn sich arbeitlos zu melden wenn du am 31. August die ausbildung beendest und am 1. September einen neuen Job hast?

Weil ich nachdem ich meiner prüfungsergebnisse kriege möchte ich zum arbeiten aufhören und das ist ja die frage dass ich nicht weiss wann ich meiner ergebnisse kriege

@Niter1234

dein vertrag läuft dann aber noch.

@pony
dein vertrag läuft dann aber noch.

Das ist falsch!

Der Ausbildungsvertrag endet "automatisch" mit dem Tag der Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung - auch wenn dieser Tag (üblicherweise) vor dem vertraglichen Ende des Ausbildungsverhältnisses liegt.

Sobald feststeht, dass du nach der Ausbildung nicht übernommen wirst, musst du dich "arbeitssuchend" melden.(das ist auch telefonisch oder online möglich)

Am ersten Tag, der tatsächlichen Arbeitslosigkeit musst du dich dann PERSÖNLICH "arbeitslos"melden. Ab dieser persönlichen Meldung läuft der Anspruch auf AlG 1.

Du meldest dich jetzt erst einmal umgehend Arbeit suchend, dass kannst du auch telefonisch oder online machen.

Deine Ausbildung ist dann beendet, wenn du deine letzte Prüfung hattest und erfährst das du deine Ausbildung bestanden hast, es kommt also nicht darauf an was auf deinem Azubi Vertrag steht.

Dann kannst du immer noch entscheiden, ob du dich am 1 Tag deiner Arbeitslosigkeit im Regelfall dann persönlich, oder in dieser Zeit Online arbeitslos meldest und ALG - 1 beantragst oder nicht.

Ich an deiner Stelle würde mich selbst dann arbeitslos melden, wenn es sich nur um 15 oder 20 Tage handeln würde, ist ja Geld was dir rechtmäßig zustehen würde, selbst wenn du hier dann nicht mehr vermittelt werden kannst, du musst nur deinen guten Willen zeigen und der Vermittlung zur Verfügung stehen.

Kannst ja gleich mitteilen das du dann ab 01.09.2020 schon eine neue Beschäftigung in Österreich hast, dann wird man dich im Regelfall auch die paar Tage in Ruhe lassen.

Dann nimm halt deinen Resturlaub sobald du die Prüfung bestanden hast. Dein Vertrag geht noch bis zum 31.03, entweder musst du vorher schriftlich kündigen (Frist beachten!), dann bekommst du aber kein Arbeitslosengeld, oder du erscheinst einfach nicht mehr im Betrieb, riskierst gekündigt zu werden und ein miserables Zeugnis zu bekommen, aber auch in dem Fall würdest du kein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben.

Das ist falsch!

Der Ausbildungsvertrag muss nicht gekündigt werden; er endet "automatisch" mit dem Tag der Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung - auch wenn dieser Tag (üblicherweise) vor dem vertraglichen Ende des Ausbildungsverhältnisses liegt.

Du bist dann nicht arbeitslos.

Dein Vertrag endet am 31.08. und der neue Job (Vertrag) beginnt am 01.09. da ist keine Pause dazwischen.

oder habe ich deine Daten falsch verstanden?