Vermieter hat beim Wohngeldantrag Fehler gemacht - wer hat sich strafbar gemacht?

6 Antworten

Es hat sich niemand strafbar gemacht, solange man niemanden Vorsatz nachweisen kann.

Blödsinn er weiß es doch jetzt

@Betty840

Deshalb habe ich geschrieben.....solange man niemanden Vorsatz nachweisen kann.

Richtig. Er weiss es jetzt. Und wenn er schlau ist, behält er das schön für sich und erzählt es nicht überall herum.

@Mike6969

Und was ist wenn er die Unterlagen neu einreichen muss und der Vermieter das nun richtig ausfüllt

Wenn die es rausbekommen wird er wegen Betrug angezeigt und bei So was zeigen die Gerichte keine Gnade schließlich bescheisst er den Staat das schlimmer als Mord

@Betty840

Und was ist wenn er die Unterlagen neu einreichen muss und der Vermieter das nun richtig ausfüllt

Dann haben sich eben die Betriebskosten geändert. Um Betrug nachzuweisen, muss da meines Erachtens schon mehr kommen, beispielsweise, es wurden als Nachweis manipulierte oder gefälschte Abrechnungen vorgelegt. Die Frage ist nämlich auch, ob die Wohngeldstelle überhaupt die Angaben überprüft hat, bevor sie das Wohngeld berechnet hat. Üblicherweise muss man dazu Nachweise vorlegen, z.B. Betriebskostenabrechnungen o.ä. Werden diese nicht vorgelegt, wird der Antrag erst garnicht genehmigt bzw. das Wohngeld nicht ausgezahlt. Das Gleiche, wenn sich aus den Nachweisen ergibt, dass die Angaben im Antragsformular nicht stimmen. Dann kommt das Ganze per Post zurück, mit der Aufforderung, die Angaben zu korrigieren. Man wird also hier auch der Behörde ein Versäumnis nachweisen können.

Wenn er und du die falsche Angabe nicht vorsätzlich gemacht habe, sondern nur aus Versehen, dann ist keiner strafbar.

Ansonsten wär jeder von euch beiden strafbar wegen Betrugs, der die Falschangabe mit Vorsatz (er beim reinschreiben, Du beim Abgeben der Unterlagen) gemacht hat.

Strafbar gemacht hat sich bisher niemand.

Allerdings würde man Dir sicher vorwerfen können, dass Du hättest merken müssen, dass die Bescheinigung falsch ist. Du bist verpflichtet, Unterlagen, die Du als Beleg einreichst, auf Richtigkeit zu überprüfen.

Wenn es mal auffallen sollte, musst Du aber auf jeden Fall zurückzahlen. Ich würde mir eine neue korrekte Bescheinigung von Vermieter besorgen, diese zusammen mit dem Weiterleistungsantrag einreichen und abwarten, ob Du eine Nachberechnung bekommst. Wenn nicht, bist Du wohl raus aus der Sache und hast Glück gehabt. Bemerken sie es, bekommst Du eine Nachbelastung und bist ab sofort auf der sicheren Seite. Eine mögliche spätere Nachbelastung für mehrere Jahre wäre auch keine schöne Sache.

Eine Nachfrage nach Deinen Kontoauszügen, in denen die Mietüberweisungen ja zu sehen sind, würde für die Wohngeldstelle ausreichen, um den Fehler zu bemerken.

Auch wenn man es schwer nachweisen könnte, aber spätestens jetzt, nachdem Dir der Fehler aufgefallen ist, bist Du verpflichtet, diesen richtig zu stellen. Machst Du das nicht, machst Du spätestens Dich ab jetzt strafbar.

Solche "Tipps" wie sie hier gegeben wurden

Und wenn er schlau ist, behält er das schön für sich und erzählt es nicht überall herum.

würde ich mit großer Vorsicht betrachten. Das ist eine Aufforderung zu einer strafbaren Handlung.

Ob man Dir Vorsatz nachweisen könnte, ist zwar fraglich, ich selbst würde die Sache aber lieber korrigieren, statt jahrelang im Ungewissen zu sein.

Du müsstest es jetzt melden und das zu viel gezahlte Geld zurück erstatten. Denn irgendwann kommt alles -zum Glück - raus. Wenn du nämlich ab jetzt, wo du es bewusst weißt, weiterhin verheimlichst, machst du dich sehr wohl strafbar.

Beide er hat's falsch angegeben und du weil du es jetzt weißt und das nicht meldest