Ist Rundfunkgebühr in KabelBW-Gebühr enthalten?

5 Antworten

Nein, das ist in der Kabel_Gebühr nicht enthalten. Die Forderung ist berechtigt, Ab 2013 muß jder Haushalt die Gebühr berappen, ob er TV und Radio hat, oder nicht.

solomio  28.11.2019, 00:45

Die Forderung für die Rundfunkgebühr wird als berechtigt angegeben.

Wenn etwas nicht berechtigt ist, dann gilt dies zu hinterleuchten. jede Gebührenforderung UNTERLIEGT Gesetzen: Gesetze WERDEN JEDOCH AUCH UNTERWANDERT UND ODER GEKIPPT:

Um gegen Missstand gesetzlich per Rechtsweg vorgehen zu können, müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden, damit die Klage und oder Androhung eines Rechtswegs rechtsfähig ist.

Das bedeutet im Vorfeld einer Klage Anspruch auf Information zu erheben, inwiefern die Gebührenerhebung erfolgt.

  1. Durch wen?
  2. Direkt und/ oder indirekt, mit Vollmacht und/ oder ähnlich.
  3. Die relevant zu nennenden Paragraphen.
  4. Zu jeder Gebühr gehört ein Geschäftsabschluss- Vertrag. Dieser ist gegebenenfalls nachzureichen.
  5. Der Vertrag muss legal sein inklusive AGB.
  6. Wenn dies nicht erfolgt, dann besteht das Recht auf Begründung. Die Begründung und/ oder Information muss schriftlich erfolgen.

Manko

Nach meiner Recherche hat der Staat die Fäden gezogen. Und der Staat hat darauf bestanden, dass es sich nicht um eine Steuer handelt. Aus diesem Grund unterwandert der Staat ein Gesetz der Vorteilnahme, bezgl. Wettbewerbsrecht. Es ist als diesbezüglich ist es für einen Rechtsweg gehemmt und/ oder nicht Justiz fähig und/ oder RECHTSFÄHIG.

Dies wäre bei Nachweis nicht Gesetzeskonform.

Wird der Rechtsweg ausgelassen, dann besteht keine Chance auf Veränderung des Misstand.

Besonders

Wenn die Grundlage für einen Rechtsweg fehlt, ist jeder beliebigen Behauptung Tür und Tor geöffnet.

Beweis:

Die Gebühr wird für alle erhoben, weil die Möglichkeit besteht, .... usw.

Insofern

Das Internet ist neutralisiert, unter Gesetz.

Kosten, die erhoben werden, für Produkte wie Programme, müssen im Internet deutlich angegeben werden. Versteckte Kosten sind illegal.

Ein Anwalt kann nur dann Klagen, wenn er die RELEVANTEN Paragraphen jeweils nennen kann.

MfG

solomio

Das ist leider extra. Den Kabelanschluss zahlst und auch die 18Euro Rundfunkbeitrag noch mal extra für jeden Wohnsitz, sofern in dem Haushalt sonst keiner den Rundfunkbeitrag zahlt. Leute die Sat nutzen zahlen nur die 18Euro Rundfunkbeitrag.

Ich würde mal bei der Service Hotline anrufen und mich absichern ,nicht das es kommt wenn du nicht mehr damit rechnest

Es wird zwar angegeben, dass die Rechnung und/ oder Zahlungsaufforderung eine Gebühr für Rundfunk ist. Die Wahrheit ist jedoch eine andere. Die Erhebung ist vom Deutschen Staat und gilt als Staatliche Hilfe, die verteilt wird auf die Sender, davon wieder unter 50% an Steuern an den Staat zurück fließen. Es handelt sich um einen Betrag in Höhe von 8 Milliarden Euro.

Der deutsche Staat besteht darauf, dass es sich nicht um Steuern handelt. Da es anders ist, sein soll, ist es eine Gebühr. Eine Gebühr ist jedoch ausschließlich mit einem Geschäftsvertrag legitim. Der deutsche Staat darf sich jedoch nicht in Geschäfte einmischen.

Nein, die geht oben drauf.