Chance auf Wohngeld?
Der Mann meiner Freundin ist gestorben und nun hat sie Angst, daß sie mit ihrer Witwenrente die Miete nicht bezahlen kann. Sie hat Angst, daß sie kein Wohngeld bekommt, da sie doch einige Erspanisse hat. Meine Freundin bekommt ca. 650 Euro Witwenrente und die Miete (in München) kostet warm ca. 700 Euro. Wie hoch die Ersparnisse sind weiß ich nicht, aber ich denke, daß sie auf keinem Fall höher als 100 000 Euro sind. Sie hat sonst keine Einkünfte. Hat sie eine Chance auf Wohngeld? Soll sie erst ihre Ersparnisse aufbrauchen? Muß meine Freundin ihre Ersparnisse beim Wohngeldantrag angeben? Gibt es da so was wie einen Freibetrag? Meine Freundin ist total ratlos und sie würde sich über Antworten sicher freuen.
4 Antworten
Bevor man staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, muss man immer erst seine eigenen Mittel verbrauchen. Das Schonvermögen ist nicht sehr hoch, ca. 3000 Euro, aber, da muss sie sich erkundigen, man darf eventuell für die Altersvorsorge Rückstellungen machen. Auch wenn man Grundsicherung beantragt, weil die Rente zu gering ist, muss man immer erst seine eigenen Mittel verbrauchen. Schließlich werden Wohngeld, etc. durch Steuern aufgebracht und sind nur für den Notfall da. Wenn man Vermögen hat, ist man kein Notfall.
Schöne Antwort. Nur leider vollkommen falsch.
Gegenfrage: Sie könnte sich von den Ersparnissen locker eine ganze Zeit lang selber finanzieren - warum sollten wir es machen, nur weil sie keine Lust hat dazu? Also schon allein diese Frage finde ich eine absolute Frechheit!
Aber sie kann ja mal auf dem Amt fragen, die werden ihr das bestimmt rechtssicher sagen können. Kann sie ja auch erstmal anrufen, dann braucht sie sich nicht zu outen...
bei wohngeld wird nicht nach ersparnissen gefragt.sie kann es getrost beantragen.wohngeld ist schließlich kein hartz 4.
ich habe wohngeld bezogen 3 jahre lang und es wurde definitiv nicht nach ersparnissen gefragt.
Entscheidend für die Frage ist die Höhe und Art des Vermögens. Ohne diese Angaben kann nicht seriös eingeschätzt werden, ob ein Wohngeldanspruch vorhanden ist.
Schöne Antwort. Nur leider vollkommen falsch.